In Brüssel wird bereits einige Jahre über die Neuausrichtung der Fördermittel für die Periode 2014-2020 diskutiert. Es geht um die Vorgaben der Europäischen Union für die Europäische Regionalpolitik, für die Verwendung der Gelder aus den Europäischen Strukturfonds durch die Nationalstaaten. In Deutschland erfolgen Projektauswahl und Bewilligung durch die Landesregierungen. Daher entscheidet sich derzeit in Brüssel, welche Schwerpunkte Förderprogramme, zum Beispiel beim Städtebau, ab 2014 vorgesehen werden. In diesen stecken zuweilen bis zu 80% Mittel aus Brüssel. Für die Metropole Ruhr sind von großer Bedeutung die Programme zu interregionalen Zusammenarbeit INTERREG und „Ziel 2-Mittel“ aus dem EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung). Dabei geht es um die Stärkung regionaler Wettbewerbsfähigkeit, um den Strukturwandel in der Metropole Ruhr.
Eine Neuausrichtung kann sich auf formelle Aspekte der Mittelvergabe beziehen. Für die laufende Förderperiode 2007-2013 erinnere ich mich bezüglich strapazierter öffentlicher Finanzen an eine Diskussion, ob die Eigenanteile von Städten und Gemeinden durch Private erbracht werden dürfen. So etwas ist auch immer sehr von Bedeutung. Da spielt auch eine Rolle, wie nach dem Erlass der Richtlinien zur Mittelvergabe nachfolgend die Konkretisierung in Berlin und wichtiger dann in Düsseldorf erfolgen. Die im Grundgesetz vorgegebene Bundesauftragsverwaltung weist der administrativen Ebene der Bundesländer hier eine bedeutende Rolle zu.
Neue Zielvorgaben für regionale Strukturmittel
Die neuen inhaltlichen Aspekte sind nicht marginal. Seit einem Jahr atme ich auf, als absehbar wurde, dass das Modewort für zukünftige Förderprojekte nicht mehr „kreativ“ wie in „Kreativwirtschaft“ sein wird, sondern „innovativ“ wie in „Innovation“. Im Oktober 2011 hat die Europäische Kommission am Ende eines Konsultationsprozesses ihre Vorstellungen in einer Broschüre und Entwürfe für entsprechende Richtlinien vorgelegt. Nicht abschließend sehe ich folgende Neuerungen für die zukünftige Ausrichtung von Politik in der Metropole Ruhr:
- Energiewende. Energieeffizienz, Verringerung des CO2-Ausstoßes, Klimaschutz sind ein Thema. Formal wird es für bestimmte Bereiche sogar Mindesquoten bei der Zuteilung von Geldern geben. Im Raum steht für den Bereich regenerative Energie derzeit eine Mindestquote von 20 %. Für 2014-2020 kann NRW derzeit mit 2 Milliarden Euro rechnen, so dass 20% davon 400 Millionen Euro wären. (vgl. Ausführungen zu Investitionsprioritäten in einer Mitteilung an den Rheinkreis Neuss)
- Stadtentwicklung. In den letzten Jahren hat die EU den Rahmen für eine eigene Stadtpolitik entwickelt. Diese ist im EU-Vertrag nicht vorgesehen, aber sie zu formulieren ist konsequent, denn viele Politikbereiche beeinflussen insbesondere städtische Siedlungsbereiche. (Eine gute Einführung findet sich bei Euractiv.)
- Innerstädtische Mobilität. Nicht mehr nur die Erforschung neuer Konzepte ist förderfähig, sondern die Realisation – auch und gerade zur Erreichung der Ziele zur Verringerung des CO2-Ausstoßes. Bei der Anbindung an vorgesehene Transeuropäische Netzte (TEN) sollen nicht nur diese förderfähig sein, sondern auch der Anschluss von Orten sekundärer oder sogar tertiärer Bedeutung an diese, also zum Beispiel an den Eisenbahnkorridor CODE24 (Betuwe-Linie). Insgesamt geht die Europäische Union seit geraumer Zeit mehr und tiefer in den Politikbereich Verkehr hinein.
Energetisch-sanierte Stadtteile und Renaissance der Verkehrsplanung
Das dieses Umsteuern erheblich sein wird, belegt mir die Mindestquote von 20% für Energie-bezogene Projekte. Im so genannten Konzept Ruhr sind die Listen der geförderten, nicht bewilligten und nie hinreichend qualifizerten Projekte der meisten der 53 Kommunen der Metropole Ruhr zusammengeführt. Überraschend – und bedenklich – hoch ist die Zahl der Projekte des Stadtentwicklung, des Stadtumbaus und der Stadtteilerneuerung. Auf diesem Gebiet wird auch eine Reduzierung der Gelder aus dem Bundeshaushalt für das Programm „Soziale Stadt“ (Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf) bedauert. Ich rechne damit, dass die Umsteuerung nicht dazu führt, dass betroffene Stadtgebiete bzw. weitere Stadtgebiete bei einer Förderung nicht zu kurz kommen. Der besondere „Entwicklungsbedarf“ wird nur anders definiert. Die Projekte werden dann aber anders ausgerichtet werden. Um das mal zu pointieren: Es muss dann unter ein Thema wie „Energetisch-sanierte Stadt“ passen. Ähnlich müssen Infrastrukturmaßnahmen nicht (nur) wirtschaftlicher Bedeutung, sondern nach dem Aspekt der Reduktion des CO2-Ausstoßes und Energieverbrauchs beurteilt werden. Und „beurteilt werden“ heißt, dass der Förderantrag bereits so geschrieben werden kann. Vielleicht steht daher sogar eine Renaissance der Verkehrsplanung in der Metropole Ruhr an. Der von der RVR-Verwaltung vorgeschlagene Haushaltsplan 2011 sieht den Einstieg in eine neue Verkehrsplanung für die Metropole Ruhr vor (ebenda, S.21 und 27). Die neue Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel macht sich derzeit für das Thema Verkehr (SPNV/ÖPNV, alternative Logistikkonzepte/Verkehrsträger) stark. (wie mancher ihrer Vorgänger zu Beginn ihrer Dienstzeit) Und da sind ja mindestens zwei Projekte Dauerbrenner: Stadtbahnbau und Rhein-Ruhr-Express. Alles Themen, bei denen verschiedene staatliche Ebenen zusammenwirken.
Rot-Grüne, kommunale Klimaschutzpläne
Zeitlich günstig dürfte sich eine geplante Bewerbung der Metropole Ruhr als Europäische Umwelthauptstadt einpassen. Die kleine Tochter der von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) einst in der ersten Regierungserklärung präsentierten Idee einer Weltausstellung für Klimaschutz und Umwelt wird in der Metropole Ruhr noch verfolgt. Vermutlich aus finanziellen Erwägungen ist in Düsseldorf derzeit Funkstille zum Thema. Die für eine und nach einer erfolgreichen Bewerbung notwendigen Projekte finden so einen Fördergeber. Innovatiotion City Bottrop schient da mit der Akquise der Gelder Privater, also der Bürger, Probleme zu haben. Vielleicht kommt Innovation City einfach etwas zu früh. Aber vielleicht gelingt es denen in Bottrop dann ab 2014 schneller ans öffentlich Geld zu kommen.
Für die Implementierung eines Klimaschutzgesetzes NRW hat die Umsteuerung auch Vorteile. Ich vertrete die These, dass das Klimaschutzgesetz über seine Klimaschutzpläne am Ende ausschließlich die Kommunen belasten wird. Dafür stellt es ich doch hervorragend dar, wenn die kommunalen Geldbeiträge zu EU-geförderten Projekte (im Rahmen von Landesprogrammen) als Maßnahmen im Rahmen eines Klimaschutzplanes dargestellt werden können. Und wenn am Ende dann nicht nur gelabert wird, dann springt über „Energieeffizienz“ auch etwas für Bauunternehmen und Handwerker – quasi „die Wirtschaft“ – heraus. Allerdings bezweifel ich, dass für diese Entwicklung zusätzlich noch das Instrument der Klimaschutzpläne erforderlich ist; einige Kommunen haben bereits ähnliche Instrumente und Pläne entwickelt.
Alte Bekannte, neue Ideen
Energieeeffizienz, Reduzierung des Ausstoßes klimaschädlicher Gase, energetische Sanierung, nachhaltige Energiekonzept, regenerative Energie sind Themen für neue oder ausbaubare Geschäftsbereiche. Verwaltungen und Politik sind gehalten hier Konzepte vorzulegen, denn diese werden Geld aus Brüssel akquirieren. Die Kompetenz, Förderanträge zu verfassen, ist in der Metropole Ruhr vorhanden. Jetzt stehen dabei erst grobe Skizzen an. Bei Vorlage aller Rahmenbedingungen wird dann die Umsetzbarkeit zu prüfen sein. Wie wäre es mit ernergieeffizienten Neubaugebieten, Bürgersolaranlagen und Bürgerwindparks, energetischer Sanierung ganzer Stadtteile, CO2-Reduktion durch Ausbau des SPNV/ÖPNV, Logistikkonzepte für Innenstädte, alternative Verkehrsträger für die letze Logistikmeile und Schnellradwege für E-Bikes/Pedelecs? Manches davon ist nicht neu.
Link zur Internetseite der EU-Kommission mit vertiefenden Informationen
http://ec.europa.eu/regional_policy/index_de.cfm
Bild: Sonnenlicht von jarts / photocase.de
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