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Mobilität

Weitergeben! Weniger Mehrwertsteuer in VRR-Tickets

VRR-Fahrschein - ohne Mehrwertsteuer-Satz

Auf Fahrscheinen steht gar nicht drauf, wie viel Mehrwertsteuer sie enthalten. So sieht es §34 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) vor. Und im Allgemeinen galt bisher 7 % für den Nahverkehr und 19 % für den Fernverkehr, was Fahrten von mehr als 50 km sind. Seit 1.1.2020 ist diese Unterscheidung unerheblich. Es gelten 7 % Mehrwertsteuer auf alles. Auch beim VRR.

Die Deutsche Bahn hat daher ihre Preise für den Fernverkehr gesenkt. Doch was ist mit dem Nahverkehr? Klar, der hat ja immer schon 7 % bezahlt. Falsch! So ist im komplexen Geflecht, einen Tarif zu entwickeln, in den Preisen des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr auch ein Fernverkehrsanteil enthalten. So sind Fahrtstrecken von Bochum nach Düsseldorf schon mal mehr als 50 km lang. Das kann sogar vom Duisburger Norden in den Düsseldorfer Süden schon erreicht werden. Und für den Teil über 50 km fallen irgendwie zu verrechnen 19 % an. Allerdings merken das nur wenige.

CDU und Grüne in der Verbandsversammlung wollen das transparent machen. Sie haben einen Antrag eingebracht, um das Geld nicht einfach beim VRR oder den Verkehrsunternehmen versickern zu lassen. Steht eine Preissenkung an? Das könnte passieren, so fordert Norbert Cerwinski, Vorsitzender der Grünen in der parlamentarischen Versammlung des VRR:

“Die Frage nach dem Verbleib der Mehreinnahmen stellt sich an vielen Stellen. Auch beim landesweiten NRW-Ticket. Überall da, wo bisher die Grenze von 50 km als Abgrenzung zwischen Nah- und Fernverkehr griff. Die gibt es jetzt steuerlich nicht mehr. Im Auftrag der Kunden des Nah­verkehrs sind wir verantwortlich, was mit den Mehreinnahmen passiert.”

Pressemitteilung CDU/Grüne vom 20.1.2020

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