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Nordrhein-Westfalen

Gehalt von Vertretungslehrern in Nordrhein-Westfalen

Eine Abschätzung, wie viel man als Vertretungslehrer in NRW mit oder ohne 2. Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen (NRW) verdient. Das Gehalt hängt von mehreren Faktoren ab: Schulform, Stundenkontingent, Staatsexamen, Studium und ununterbrochene Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst.

Schlange vorm Geldautomaten, Essen

Über das Portal VERENA werden in Nordrhein-Westalen Vertretungsstellen an Schulen besetzt. Viele Vertretungslehrer fragen sich bei der Befassung mit dem System und angebotenen Stellen, wie viel sie verdienen werden. Bei der Beantwortung dieser Fragen sind einige Parameter zu beachten. Dieser Artikel ist ein Erfahrungsbericht, wie schnell eine Antwort ermittelt werden kann.

Schlange vorm Geldautomaten, Essen Schlange vorm Geldautomaten, Essen

Vertretungslehrer in NRW sind keine Beamten, sondern Beschäftigte im Öffentlichen Dienst. Diese werden nach dem Tarifvertag für den Öffentlichen Dienst (TvÖD) bezahlt. Der TVÖD hat den vor Jahren üblichen BAT (Bundesangestelltentarif) abgelöst. Der TVÖD existiert in unterschiedlichen Varianten, zum Beispiel gibt es einen für die Angestellten von Kommunen und für die vom Land. Weiterhin werden ein Tarifgebiet West und Ost unterschieden. Insbesondere gibt es aber einen TVÖD für Lehrer, in den Kürzungsbeträge gegenüber dem ’normalen‘ TVÖD-L (=Land) eingebaut sind.

Auf der Internetseite oeffentlicher-dienst.info gibt es einen brauchbaren TVÖD-Rechner, der speziell für Lehrkräfte erstellt wurde. Da die Tarifverhandlungen für 2015 derzeit laufen, beziehen sich alle weiteren Angaben in diesem Beitrag auf den TVÖD 2014. Für 2015 werden Tarifforderungen an die Arbeitgeber von +5,5 % und mindestens 175 € erhoben. Abwarten.

Entgeltgruppe nach Schulform

Der TvÖD gliedert sich nach Entgeltgruppen und Entgeltstufen. Die Entgeltgruppe ist von der Schulform, an der der Vertretungslehrer eingesetzt wird abhängig und davon, ob er über ein 2. Staatsexamen verfügt oder nicht. Die nachfolgende Tabelle gibt das wieder und ist speziell auf Vertretungslehrer ohne 2. Staatsexamen ausgelegt.

Die unten stehende Tabelle enthält auch Bruttobeträge und ist veraltet. Die aktuellen Zahlen nach TV-L finden sich in diesem Artikel.

[table id=8 /]

Grundschullehrer erhalten den Verdienst für die Primarstufen. (Hierzu suche ich noch eine Bestätigung.) Für Lehrer an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs ist entscheidend, ob sie auch in der Oberstufe, der Sekundarstufe II, unterrichten. Dann erhalten sie eine Entgeltgruppe mehr als die Kollegen in der Sekundarstufe I, also sämtliche Hauptschullehrer, Realschullehrer und Sekundarschullehrer.

Ein Vertretungslehrer, der an einer Gesamtschule ’nur‘ Klassen 5 bis 10 unterrichtet, erhält demnach in ‚Stufe 1‘ monatlich 2.895,92 € nach TVÖD E11. Hätte er ein zweites Staatsexamen, dann bekäme er in ‚Stufe 1″ monatlich 2.998,46 € nach TVÖD E12.

Entgeltstufen

Die Entgeltstufe 1 ist für Vertretungskräfte ohne Lehrerfahrung vorgesehen. Die ‚Stufe 1‘ gilt generell für alle, die nicht über 1 Jahr Berufserfahrung verfügen. Nach einem Jahr in ‚Stufe 1‘ erfolgt automatisch der Übergang in ‚Stufe 2‘, nach 2 Jahren in ‚Stufe 2‘ dann die Einstufung in ‚Stufe 3‘. Aus einigen weiteren diskriminierenden Gründen ist regelmäßig nicht zu erwarten, dass Vertretungslehrer höhere Stufen erreichen. Deshalb sind in obiger Tabelle nur die ersten 3 Stufen wiedergegeben. Es gibt fünf Stufen, wovon die letzte nach 10 Jahren erreicht würde.

Vertretungslehrer wechseln häufig die Stelle. Dabei ist entscheidend nicht nur an welcher Schulform zu welcher Entgeltgruppe sie eingestellt werden, sondern auch zu welcher Entgeltstufe. Dabei gilt folgendes:

  • Wurde insgesamt bereits ein Jahr Lehrerfahrung gesammelt, so ist in ‚Stufe 2‘ einzustellen.
  • Liegt der letzte Vertrag 4 Wochen oder weniger zurück, dann wird von einer unterbrechungslosen Beschäftigung ausgegangen und die erworbene Stufe fortgesetzt, sofern der neue Vertretungsstelle nicht höher eingruppiert ist. Hier greifen auch Regelungen im TVÖD wie lange eine Stufe unter welchen Voraussetzungen gehalten wird. Tarifvertrag lesen!
  • Herabgruppierungen, als ein Wechsel zu einem niederigeren TVÖD-Tarif, behalten die TVÖD-Stufe. Die Berufserfahrung aus einer höher eingruppierten Stelle wird anerkannt.Der Wechsel von Sekundarstufe II zu Sekundarstufe I mit der nächsten Vertretungsstelle ist also einkommensschädlich, da eine geringere Entgeltgruppe herangezogen wird. Die erworbene Entgeltstufe geht nicht verloren. Beim Wechsel anders herum (Höhergruppierung) muss beachtet werden, dass bei Verlust der erworbenen Entgeltstufe ohne Unterbrechung der Verträge dennoch nicht weniger bezahlt werden darf wie zuvor. Das ist komplexer.

Das Ziel: Entgeltstufe 3 erreichen und halten

Die Erfahrung zeigt, dass nachdem einmal ‚Stufe 3‘ erreicht wurde, angestrebt wird diese ‚Stufe 3‘ zu erhalten. Da die Stellen aber von den Bezirksregierungen verstärkt nicht so ausgeschrieben und zugeteilt werden, dass Beschäftigungszeiträume nicht unterbrochen werden, und nicht so, das Vertretungslehrer in den Sommerferien von 6 Wochen nicht arbeitslosen werden, ist das schwierig geworden. Die Sommerferien sind länger als 4 Wochen, allerdings gibt es eine Sonderregelung. Besteht eine Vertrag am letzten Schultag vor und am ersten nach den Ferien, besteht (nachträglich) ein Anrecht auf Bezahlung in den Ferien.

Die Stufe steht regelmäßig nicht in den Verträgen, die bei den Schulen unterschrieben werden. Die Stufe stellt meiste eine „Überraschung“ dar, wenn die erste Abrechung vom Landesamt für Besoldung kommt. Schulleiter setzen sich auch schon mal dafür ein, Lehrerfahrung von Nachhilfeschulen und anderen Einrichtungen als Berufserfahrung anerkannt zu bekommen, so dass ‚Stufe 1‘ übersprungen werden kann. Die Erfolgsaussichten werden als gering angesehen.

Neuerdings scheinen die Bezirksregierungen weiter Druck auszuüben. So beginnen zahlreiche Verträge nicht zum 01.02., so dass die Gehaltszahlung in den folgenden Sommerferien am seidenen Faden einer Beschäftigung am ersten Schultag nach den Ferien hängt. Auch werden Muttersprachler ohne Sprachstudium in ihrer Mutterspracher, die diese unterrichten, versucht eine weitere Entgeltgruppe zu drücken.

Persönliches Stundenkontingent

Eine Verordnung zum Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) gibt vor, wie viel Unterrichtsstunden ein Lehrer an der jeweiligen Schulform erbringen muss für eine Vollzeitstelle. Dieses Kontingent ist in obige Tabelle eingebaut. In Sekundarstufe II sind weniger Stunden zu erbringen als in Sekundarstufe I. Allerdings sind die Vorbereitungen für die Sekundarstufe II und Korrekturzeiten (Abitur!) aufwendiger. Gerade korrektur-intensive Fächer werden vielfach nicht als attraktiv angesehen.

Das persönliche Stundenkontingent weicht bei Vertretungslehrern ab. Gerade Vertretungslehrer ohne 2. Staatsexamen haben geringe Chancen, Vollzeitstellen zu bekommen. Hier werden Lehrern mit 2. Staatsexamen bevorzugt, da die Stellen an Lehrkräfte ohne 2. Staatsexamen erst vergeben werden, wenn sich kein anderer fand. Vertretungslehrerstellen werden ab 6 Stunden angeboten. Vertretungslehrer bewerben sich oft nur auf Stellen mit mehr als 50 % des Stundenkontingent. Bevor aber keine Stelle gefunden wird und trotz höheren Arbeitslosengeldsanspruchs kann es kurzfristig Sinn ergeben, eine Stelle mit so geringem Stundenkontingent anzunehmen, um ggf. die Entgeltstufe zu halten. Die eigene Hoffnung sollte darauf nicht gesetzt werden.

Um nun das eigene Bruttogehalt zu errechnen, muss Prozentrechung betrieben werden. Ein Lehrer in Sekundarstufe I hat 28 Stunden zu erbringen. Die Vertretung ist ausgeschrieben mit 16 Stunden. Das macht dann 16/28 = 57,1 %. Bei einer Vergütung nach TVÖD E11 in Stufe 2 ergibt das 57,1 % von 3209,24 = 1.833,85 € pro Monat. Hinzu kommt die Jahressonderzahlung, auch Weihnachtsgeld genannt, falls an am 1.12. im Dienst ist.

Beispiele

Nachstehend das Beispiel einer Bezügemitteilung. Diese kommen monatlich vom Landesamt für Besoldung, unabhängig davon bei welcher Bezirksregierung oder Schule ein Vertretungslehrer beschäftigt ist. Die mit Pfeilen markierten Stellen zeigen die Parameter und das Ergebnis. Hier werden 20 Stunden an einer Gesamtschule (Regelstundenkontingent 25,5) und dort auch in der Sekundarstufe II unterrichtet.

Beispiel einer Bezügemitteilung des Landesamts für Besoldung NRW, Vertretungslehrer Beispiel einer Bezügemitteilung des Landesamts für Besoldung

Brutto-Netto-Rechner

Der Rest der Berechnung ist noch lange nicht trivial, folgt aber den Berechnung wie für alle Arbeitnehmer. Jetzt müssen unter Berücksichtigung einiger Faktoren Abzüge für Sozialversicherungen, Einkommenssteuer und ggf. Kirchensteuer abgezogen werden. Auch Vertretungslehrer erhalten vom Land NRW eine zusätzliche Rentenversicherung.

Beispielsweise habe ich aus dem Internet die Brutto-Netto-Rechner für 2015 von focus.de und sueddeutsche.de verlinkt. Beim ersten Beispiel mit einer Vergütung nach TVÖD E11 in Stufe 2 ergab das 57,1 % von 3209,24 = 1.833,85 € brutto pro Monat. Bei Lohnsteuerklasse I und einer gesetzlichen Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag ergäbe das einen Nettozahlbetrag 1.282,82 €.

Aufgrund der persönlichen Verhältnisse, aber auch der für die Vertretungsstelle notwendigen Fahrtkosten, kann es sinnvoll sein, steuergestalterisch tätig zu werden.


Mehr Beiträge zum Thema ‚Vertretungslehrer in NRW‚, u. a. zur Chancen der Einstellung.

24 Comments

24 Comments

  1. Ahmad Ziad Alali Al-khalaf

    22. Juli 2015 at 09:24

    Ich habe einen Abschluss in Physik und Chemie .Ich habe 14jahre als lehrer für Physik und Chemie gearbeitet.ich habe mein abschluss anerkannt von Bezierungsriegerung Detmol .Im moment suche ich Arbeit als Vertretungslehrer .

  2. Ann Kisheuer

    8. Dezember 2015 at 17:55

    Vielen, vielen Dank für diese sehr ausführliche Info…. klasse Seite!!

  3. Dirk Schmidt

    28. Februar 2016 at 15:54

    Die oben genannte Tabelle hat sich in NRW weiter verschlechtert.

  4. ralf schwan

    1. Juli 2016 at 10:10

    Sehr geehrter Herr Schmidt,

    zunächst einmal vielen Dank für die Orientierung die Sie Vertretungslehrern mit den Inhalten dieser Seite bieten. Als angehender Vertretungslehrer erlaube ich mir folgende Frage:

    Als Diplom Sportwissenschaftler mit Anerkennung als 1. Staatsexamen für das Lehramt (ohne 2. Staatsexamen), werde ich eine Vertretungslehrer-Stelle (Sport) an einer Sekundarschule (NRW) antreten. Laut der obigen Tabelle würde ich damit bei Entgeltgruppe TVÖD 11 eingestuft. Die Schulleitung hat mir jedoch TVÖD 10 in Aussicht gestellt, wobei die Bezirksregierung Köln abschließend entscheidet. Dort gab man mir die Auskunft, dass ich im Bereich TVÖD 9 – 11 eingestuft werden könne, man mir dies am Telefon jedoch nicht versprechen könnte.

    Ist die in Aussicht gestellte EG 10 auf die von Ihnen angemerkte „Verschlechterung der Tabelle“ zurück zuführen, oder steht mir Ihrer Meinung nach immer noch TVÖD 11 zu?

    Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ralf Schwan

  5. Dirk Schmidt

    5. Juli 2016 at 21:36

    Eine Rechtsberatung darf und kann ich nicht geben. Aus Erfahrung kann das so eingeschätzt werden:

    1) Als Lehrer mit 2. Staatsexamen bekommen Sie an einer Sekundarschule TVÖD 12.

    2) Als Lehrer mit nur 1. Staatsexamen bekommen Sie dann TVÖD 11.

    3) Sollte jedoch das Fach des 1. Staatsexamens (das wäre hier Sport) nichts mit einem eingesetzten Unterrichtsfach (siehe Vertrag, vermutlich: Sport) zu tun haben, dann sind es sogar nur TVÖD 10.

    4) Hätten Sie gar nicht studiert, dann könnten Sie über eine andere anerkannte Qualifikation unterrichten. Das wäre eventuell ein Bäckermeister, der an einem Berufskolleg unterrichtet. Der bekäme nach meinem Verständnis dann TVÖD 9.

    Hilft das?

  6. ralf schwan

    6. Juli 2016 at 00:31

    Sehr geehrter Herr Schmidt,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Ist in jedem Fall hilfreich.

    Wie sich jetzt herausgestellt hat, sind meine Unterrichtsfächer Arbeitslehre/Technik (ca. 15h), ca. 6h Sport und weitere Stunden für Klassenleitung, AG`s etc. .Meine Berechtigung für Arbeitslehre/Technik ergibt sich aus einer abgeschlossenen Tischler-Ausbildung (Gesellenbrief, jedoch ohne als Geselle gearbeitet zu haben).
    Leider habe ich vorgestern erst erfahren, dass ich mein Sport-Diplom aktuell nicht mehr als 1. Staatsexamen anerkennen lassen kann (bis dato bestand diese Anerkennung lediglich aus einem Verwaltungsakt), sodass ich tatsächlich „nur“ das Sport-Diplom vorweisen kann.

    Da es sich bei mir anscheinend um einen komplexeren Fall handelt wird es schwer fallen, eine Prognose abzugeben. Sollten Sie dennoch weitere Tipps für mich haben, wäre ich Ihnen für eine Rückmeldung sehr dankbar. Ansonsten bedanke ich mich nochmals für Ihre erste Einschätzung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ralf Schwan

  7. Pingback: Vertretungslehrer NRW: Gehaltsrechner für 2. Halbjahr 2016 - Schmidt's Katze

  8. Sasha

    20. Januar 2017 at 14:52

    Hallo Herr Schmidt,

    ist das gerechtfertigt wenn ich 12,75 h eine Vertretung in einem Unterrichtsfach von mir übernehme, was ich auf meinem Zeugnis im 1. Staatsexamen abgeschlossen habe und nur 2 Prüfungen für das 2.Fach fehlen (komplettes 1. Staatsexamen) und nur dann TVÖD 9 erhalte wie ein Bäckermeister? Alle didaktischen Prüfungen sind belegt und ich verfüge über Erfahrungen im Unterricht. Ich finde das so unfair, dass jemand der ein Bachelor Abschluss vorweisen kann mehr also TVÖD 10 erhält als jemand, der schon mehr Erfahrungen vorweisen kann und das Fach beendet hat. Hilft es wenn man sich einen Anwalt nimmt, die Stufe aufzustocken?

    Viele Grüße

  9. Dirk Schmidt

    24. Januar 2017 at 09:06

    Hallo, Sasha!

    Ich kenne eine Vertretungslehrerin, die als Muttersprache Englisch hat und alle Examen auf Englisch abgelegt hat. Sie hat auch ein wenig Französisich studiert, gerade so viel, um es an einer Realschule unterrichten zu dürfen. Unterrichtet sie nun Englisch an einer Realschule, so wird sie geringer bezahlt als für Französisch. Nicht was Sie können zählt, sondern was Sie studiert haben – und ggf. abgeschlossen.

    Ich kann (und darf) Ihnen leider nicht weiterhelfen. Schauen Sie mal in meinen Beitrag über Rechtsschutzversicherungen für Vertretungslehrer.
    http://www.schmidts-katze.info/2016/lohndrueckerin-sylvia-loehrmann-gruene-presst-vertretungslehrer-aus/

    Nicht gegen ehrbare Bäckermeister.

    Dirk Schmidt

  10. Bizimkoy

    28. Januar 2017 at 12:17

    Hallo Sasche
    Ich habe Dipl Ing Maschinenbau (FH) studiert aber nie gearbeitet.
    Maschinenbau un dFertigungstechnik für Berufskolleg habe ich vor kurzem abgeschlossen.
    Ich möchte aber Referendariat umgehen.
    Kann ich so ohne 2.Staatsexamen als angestellte an Berufskollegen arbeiten? Wenn, ja in welche Lohngruppe wird man dann eingruppiert?
    Und; wenn ich an einer Gesamtschule so eingestellt werde, welche Entgeltgruppe würde ich dann haben.

    Vielen Dank im Voraus
    Bizimkoy

  11. Dirk Schmidt

    29. Januar 2017 at 16:12

    Ich kann hier keine Rechtsberatung und Einzelfallbehandlung geben. Bist Du sicher, dass Du als Lehrer arbeiten willst, wenn Du nach dem Artikel noch Fragen hast?
    Also, Du kannst als (befristet angestellter) Vertretungslehrer arbeiten, bekommst dann eine Gehaltsstufen weniger. (Und vermutlich keinen lebenslangen Arbeitsvertrag.) Ich halte es nicht für verlockend, als Vertretungslehrer zu arbeiten, um schnell mehr Geld zu verdienen. Es lohnt nicht, wenn ein 2. Stex gemacht werden kann.

  12. Peng

    10. Februar 2017 at 10:55

    Hallo lieber Herr Schmidt,
    ich will Ihnen fragen, ich habe eine Vertretungstelle bald bekommmen, als Musikerlehrer bei einer KGS des Niedersachsen, je 14 Unterrichtstunden pro Woche.
    Wieviel Gehalt kann ich jede Monat ungefaehr bekommen? ich habe BA Schulmusik und Master Musik(Chorleitung) in Deutschland abgeschlossen, vorher habe ich auch Lehramt BA und 4 Jahre Lehrererfahrung in Ausland gehabt, gibt es mehr Chance TVÖD 11 zu erreichen? Vielen Dank, LG.

  13. Dirk Schmidt

    14. Februar 2017 at 09:26

    Ich kenne mich mit Niedersachsen nicht aus.

  14. Stefan N.

    29. März 2017 at 09:49

    Sehr geehrter Herr Schmidt,

    vielen Dank für Ihren Blog und die vielen Informationen die sie zusammengetragen haben.

    Meine Frau arbeitet seit kurzem als Vertretungslehrerin. Wir kannten die von Ihnen genannte Sonderregelung bzgl. der Bezahlung während der Sommerferien (letzter Tag + erster Tag) nicht. Können Sie mir bitte sagen, wo diese Regel festgelegt ist bzw. wo man sie nachlesen kann? Ist es egal, wenn man vor und nach den Sommerferien an unterschiedlichen Schulen arbeitet? Muss man die Bezahlung aktiv einfordern oder passiert das automatisch?

    Beste Grüße
    Stefan N.

  15. Dirk Schmidt

    3. April 2017 at 13:43

    Hallo, Stefan!
    Das sind viele Fragen. Ich kann nur diesen Link zum Personalrat bei der Bezirksregierung Münster bieten.

    Ich vermute so aus der Erinnerung, dass die Regel in irgendeinem Runderlass stand.

    Ist es egal, wenn man vor und nach den Sommerferien an unterschiedlichen Schulen arbeitet?

    Meiner Meinung nach ja. Sie haben ja immer den gleichen Arbeitsgeber. Ich habe für meine Frau damals einfach eine Bezirksregierung angeschrieben. Sie war nicht nur an verschiedenen Schulen, sondern auch noch in verschiedenen Zuständigskeitsbereichen der Bezirksregierungen tätig. Ihr Arbeitgeber war vor und nach den Feriene das ‚Land NRW‘.

    Muss man die Bezahlung aktiv einfordern oder passiert das automatisch?

    Meine Frau hat damals einen Antrag gestellt – ganz formlos. Anhand der Personalnummer können die das ja prüfen. Ich würde mich wundern, wenn das automatisch liefe. Hier läuft Ihnen niemand hinterher.

  16. Stefan N.

    5. April 2017 at 15:28

    Hallo Dirk,

    vielen Dank für Ihre Antworten und ihr Engagement!

    Ich finde es ehrlich gesagt erschreckend hinter die Kulissen unserer Schulen zu blicken. Seitdem meine Frau als Vertretungslehrerin arbeitet mache ich mir ernsthaft Sorgen, wie es schulisch mit meinen Kindern weitergehen soll.

    Wenn ich dann noch die Wahlplakate der SPD sehen „#NRWIR Schlaumeier – Spitze bei Investitionen in Kinder, Bildung und Familie“, dann kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln.

    Beste Grüße
    Stefan

  17. Nicolas Theisen

    3. Juli 2017 at 14:55

    Sehr geehrte Herr Schmidt,
    erstmal vielen Dank für den Artikel, der sehr verständlich und übersichtlich ist.
    Ich wollte fragen, mit ungefähr wie viel Gehalt ich bei meinem zukünftigen Vertretungslehrer Job rechnen kann.
    Ich hab meinen Bachelor Abschluss (Gym./Ge.) in Sport und Englisch abgeschlossen und muss in meinem Masterstudium nur noch die Abschlussarbeit schreiben.
    Nun habe ich eine Aussicht auf eine Stelle (18 Stunden) an einer Grundschule in Brühl für das Fach Sport.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe
    Mit freundlichen Grüßen

    Nico

  18. Ceyhto

    30. August 2017 at 17:19

    Hallo,

    nur eine Frage zum Verständnis @Herr Schmidt.

    Ich habe noch kein Staatsexamen, also im Moment nur einen Bachelor und keinen Master, aber suche eine Stelle mit 20 Stunden/Woche. Gehen Wir davon aus, dass ich eine Vertretungsstelle an einer Sek I. finde. Meine Fächer sind Mathematik und Physik, würde ich dann nach der Tabelle in TVÖD 10 (2787,69€) landen, weil ich ja noch keinen „Abschluss“ habe?

  19. Dirk Schmidt

    11. September 2017 at 18:42

    Nein, sicher kann ich das nicht beantworten. Sie bekommen nicht TVÖD 12, weil das 2. Staatsexamen fehlt. Nach meinem Verständnis kann ein wissenschaftliches Studium mit weniger als 8 Semestern Regelzeit nicht als 1. Staatsexamen anerkannt werden. Das würde sie dann vermutlich treffen. Sicher bin ich mir da aber nicht. Ich habe da nur analog Regelungen für Seiteneinsteiger im Kopf.

  20. Lina

    22. November 2017 at 01:39

    Hallo Herr Schmidt.

    Ich bin im 2. Staatsexamen durchgefallen und muss nun mein Referendariat verlängern. Da ich von meinen Fachleiterinnen und meiner Ausbildungsschule auf Grund meiner Herkunft gemobbt wurde und am Bestehen der Prüfung gehindert wurde, sehe ich für mich keine Möglichkeit unter diesen Rahmenbedingungen die Verlängerung anzutreten. Man wird mich erneut zum Abbruch drängen. Auch ein Versetzungsantrag wurde nicht bewilligt. Daher werde ich mich entlassen lassen und nun erstmal als Vertretung eine Stelle suchen.

    Welche Gründe könnte ich für eine Entlassung anbringen, um möglichst keinen sog. Rattenschwanz nachzuziehen?
    Ich habe Lehramt an Berufskollegs studiert und bin A13+, was kann ich bei einer 18-25/Std Stelle erwarten?

    Herzliche Grüße und danke im Voraus.

  21. Karo

    5. September 2018 at 18:24

    Guten Abend,

    verstehe ich es richtig, dass ich als Vertretungslehrer an einer Grundschule E10 verdienen würde? Dazu muss ich noch sagen, dass ich einen Bachelorabschluss für das Lehramt für Haupt-, Real- und Gesamtschulen habe. Studiert habe ich die Fächer Deutsch und Bio, an der Grundschule würde ich im Bereich DaZ tätig werden.

    Lieben Dank und schöne Grüße.

  22. Pingback: Vertretungslehrer 2019/2020 und Seiteneinsteiger NRW » ruhr.today

  23. Judith

    29. Oktober 2022 at 13:56

    Hallo,

    eine Aussage in diesem Text stimmt nicht. Ein Vertretungslehrer für die Sekundarstufe 1 wird mit und ohne zweites Staatsexmanen in E11 eingestuft. Es gibt kein E12.
    #wofürEinZweitesStaatsexamen?
    Der einzige Vorteil den ein Vertretungslehrer für die Sek 1 hat, ist dass er/sie schneller eine Gehaltserhöhung erreicht als derjenige, der kein zweites Staatsexamen hat.

    Schönen Tag noch!

  24. Dirk Schmidt

    4. November 2022 at 10:49

    Ich sehe das nicht so. Es könnte sich auch etwas geändert haben. Eine Ungleichbehandlung zwischen Personen mit gleichem Abschluss halte ich hier für unzulässig. Ich habe das schon mit SEK 2 erlebt. Dagegen wurde erfolgreich abgegangen, aber das lohnt sich nur bei vorhandener Rechtsschutzversicherung. Denn auch im Erfolgsfall muss der Anwalt selber gezahlt werden.

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