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Nordrhein-Westfalen

Vertretungslehrer NRW: Lückenbüßer und Fußabtreter

Vertretungslehrer
Vertretungslehrer in NRW: Lückenbüßer für Viele und Vieles

Lehrer werden in Deutschland gut ausgebildet und gut bezahlt, haben aber einen schlechten Ruf. In den USA ist das hingegen andersherum. Ganz so gut ist die Position mit Bezahlung und Arbeitsbedingungen allerdings nicht für Vertretungslehrer in Nordrhein-Westfalen. Sie füllen den Unterrichtsausfall mit Teilzeitjobs, gewährleisten die Flexibilität bei Vertretungen und helfen Geld zu sparen. Für diese Vertretungslehrer bedeutet das dauerhaft eine Ungewissheit, wie’s nach einem Vertrag weitergeht: Welche Schule wo gibt für den nächsten Vertrag mit wie viel Stunden wie viel Geld? Und dann die Fragen nach der Gehaltsfortzahlung in den Ferien, nach Höherstufungen, Rückstufungen und wann die jeweiligen Bezirksregierung endlich entscheidet, damit auch das Gehalt kontinuierlich fließt. Das ist oft ein Problem, dass Vertretungslehrer zunächst mal zum Arbeitsamt oder zum Sozialamt müssen.

Ein Beitrag anlässlich eines Urteils gegen das Land NRW, eine Vertretungslehrerin nach Kettenverträgen dauerhaft weiterzubeschäftigen, siehe DerWesten: „NRW-Lehrerin erstreitet Festanstellung“ (16.04.2014) und Westdeutsche Zeitung/dpa: „Lehrerin erstreitet Festanstellung“ (16.04.2014)

Dieser Beitrag könnte ein umfangreicher Aufsatz werden, um die Probleme, Folgeprobleme und dahinter stehenden Kausalketten darzulegen, mit denen Vertretungslehrer in Nordrhein-Westfalen – aber auch anderen Bundesländern – zu kämpfen haben. Daher hier eine kurze, dennoch lange, Liste an problematischen Konstellationen, um mal die Perspektive der daherhaft tätigen Vertretungslehrer aufzuzeigen:

  • Vertretungsstellen sind regelmäßig keine Vollzeitstellen. Es gibt Vollzeitstellen. Auch wollen nicht alle Vertretungslehrer Vollzeitstellen. Vertretungslehrer, die sich von Vertrag zu Vertrag hangeln, müssen faktisch stets den Stundenumfang nehmen, wofür sie den Zuschlag bekommen. Mal ist es eine halbe Stelle, mal eine Zweidrittelstelle, mal eine Ganze.
  • Es werden Fachkombinationen als Stellen ausgeschrieben, die dann aber bei Sichtung der Bewerbungen geteilt werden. Deutsch und Geschichte augeschrieben wird auch mal zu einer Zweidrittelstelle für eine Vertretungslehrerin in Deutsch und einen Vertretungslehrer in Geschichte mit dem restliche Drittel. Das ist dann für beide besser als nichts.
  • Vertretungslehrer treten häufig zum Schuljahresbeginn oder Halbjahr ihre neue Stelle an. Dabei sind sie auf eine zügige Bearbeitung der Unterlagen durch die jeweilige Bezirksregierung angewiesen und auf eine rechtzeitige – nicht nur Schulferien oder Weihnachtsferien verzögerte – Beteiligung des jeweiligen Personalrats. Dauert die Aktenbearbeitung länger, dann erfolgt die Arbeitsaufnahme ein paar Wochen später. Für diese Zeit gibt es noch kein Geld, an der jeweiligen Schule Unterrichtsausfall oder Mehrarbeit für das existierende Kollegium.
  • Die verzögerten Anstellungen aufgrund der Verwaltungsabläufe haben aber auch weitere Konsequenzen. War der Vertretungslehrer nicht am 01.02. im Schuldienst, selbst wenn das Halbjahr für ihn auch hätte beginnen sollen, dann gibt es keine Gehaltsfortzahlung in den folgenden Sommerferien.
  • Diese Gehaltsfortzahlung gibt es dennoch, wenn eine weitere Stelle in unmittelbarem Anschluss an die Sommerferien gefunden wird, die dann auch rechtzeitig von den Bezirksregierungen bearbeitet wird. Wenn nicht, dann greift die Regel nicht, dass eine Fortzahlung erfolgt, wenn am letzten Schultag vor den Ferien und am ersten Tag danach ein Vertrag bestand. Wenn es klappt, dann kann von der jeweiligen Bezirksregierung nachträglich das Gehalt der Sommerferien verlangt werden, was dann zu Rückzahlungen an das Arbeitsamt (wg. Arbeitslosengeld) oder an die Stadtverwaltung (Hartz IV) führt. Schon kompliziert, aufwendig und unnötig, gell?
  • Gerade die Bezirksregierung Düsseldorf ist bekannt dafür, dass sie die Akten von Vertretungslehrern länger bearbeitet. Viele Zeitungsartikel sind dazu wieder zu Schuljahresbeginn erschienen, zuletzt dieser hier, wo Vertretungslehrer seit Monaten auf ihr Gehalt warten: „Vertretungslehrer warten seit Monaten auf ihr Geld“ (Rheinische Post, 12.04.2014)
  • Jeder Vertretungslehrer bedarf einer Anerkennung, dass er Lehrer sein darf. Das wird von der jeweiligen Bezirksregierung entschieden. Viele Vertretungslehrer bewerben sich an Schulen in verschiedenen Regierungsbezirken. Ihre Akte wird munter verschickt zwischen den Bezirksregierungen mit anderen Sachbearbeitern und Personalräten. Da wird auch schon mal ein zweites Mal die Befähigung festgestellt, da das schneller ist, als auf die Akte aus der berüchtigten Bezirksregierung Düsseldorf zu warten. Das ist unter Effizienzgesichtspunkten kaum nachvollziehbar, weil das Gehalt stets vom gleichen Landesamt für Besoldung kommt.
  • Das ruft nach Verwaltungsmodernisierung.

  • Manchmal gibt es mehr Geld, wenn man länger im Dienst ist oder mit Erfahrung eingestellt wurde. Also steigert sich das Gehalt nach dem „Senilitätsprinzip“. Beträgt die Unterbrechung zwischen zwei Verträgen jedoch mehr als einen Monat, dann beginnt der Vertretungslehrer wieder mit einer früheren Gehaltsstufe. Da Vertretungsverträge nicht immer zum Schulhalbjahresende enden oder kein Fortzahlungsanspruch in den Ferien besteht (siehe oben), droht die Gefahr zurückgestuft werden. Für das Land hat das die angenehme Folge, dass die Vertretungslehrer insgesamt billiger sind. Sie werden überwiegend zu den Einstiegstarifen bezahlt.
  • Alle Probleme für Teilzeitlehrkräfte stellen sich in der Regel auch für Vertretungslehrer, die regelmäßig Teilzeit beschäftigt sind. Es soll anders sein und es gilt nicht für alle Schulen, aber oft werden die Interessen der Teilzeitlehrer zuletzt beachtet. Es scheint zu funktionieren, dass sie bei Teilzeitbeschäftigung einen Tag frei kriegen. Allerdings staffelt sich das nicht weiter, so dass bei einer halben Stelle zumindest zwei freie Tage zur Verfügung stehen. Das kombinieren von zwei Verträgen an verschiedenen Schulen oder mit einem anderen Arbeitgeber ist kaum realisierbar. Die Vertretungslehrer müssen flexibel zur Verfügung stehen. Eine Gegenleistung ist nicht zur erkennen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Tag frei in der Woche gibt es nicht.
  • Eigentlich soll es auch so sein, dass der freie Tag in der Woche nicht der Konferenztag der Schule ist. Vertretungslehrer bekommen aber beispielsweise den Mittwoch frei, der an der jeweiligen Schule der Konferenztag ist. Eigentlich sind sie nur anteilig zur Teilnahme genötigt, aber das ist graue Theorie. Von beispielsweise freien Mittwochen sind dann Lehrerkonferenzen, Kollegiumskonferenzen, Ausflüge, Sportabzeichen etc. abzuziehen. Langjährige Mitglieder des Kollegiums erhalten bevorzugt andere Wochentag, auch Montage und Freitage. Gut für sie, dass es die flexiblen Vertretungslehrer gibt. (Hier ein Dokument, wie es eigentlich laufen sollte.)
  • Noch ein Schmankerl: Schulen schreiben auch mal Stellen anders aus, als sie sie dann besetzen. Manchmal wird die Maske im Jobsystem VERENA nur falsch bedient. Nicht einmal alle Schulen melden sich überhaupt oder senden gewünschte Unterlagen oder Bewerbungsmappen zurück. Das ist so schlimm wie in der WIrtschaft, ein Vorbildcharakter ist das gerade nicht.
  • Viele Vertretungslehrer ohne Staatsexamen aber mit anderen Qualifikationen (=Abschlüssen) verdingen sich Jahre lang als Vertretungslehrer in der Hoffnung einmal eine Festanstellung zu erhalten. Die Chancen auf eine Festanstellung sollen sich für Lehrer mit Staatsexamen und sogenannte Seiteneinsteiger mit den Jahren als Vertretungslehrer erhöhen. Allerdings erlauben die Bezirksregierungen nur noch selten die Öffnung einer Stellenausschreibung für Seiteneinsteiger. Rektoren, die gute Vertretungslehrer dauerhaft halten wollen, können dies nicht, da die Bezirksregierungen es untersagen. Die theoretische Option zur Festanstellung existiert derzeit in NRW faktisch nicht.

Einen Überblick zur Entwicklung der Vertretungsreserve und Problemlagen findet sich auch hier.

Flexible Lückenbüßer

Den Vertretungslehrern muss Dank sein. Sie füllen flexibel die Lücken unterschiedlichen Umfangs, um Unterrichtsausfall zu verhindern und existierende Kollegien zu entlasten. Für das Land ist ihre Einstellung – hire and fire – angenehmer als die Organisation von Vertretungspools und zudem billiger. Lücken zwischen Vetretungen erlauben finanziellen Spielraum und Vertretungslehrer sind aufgrund niedrigerer Entgeltstufen preiswerter, regelmäßig auch aufgrund geringerer Entgeltgruppen, wenn zum Beispiel in der gymnasialen Oberstufe den Vertretungslehrern nicht die höhere Gruppe (TVÖD 13) gezahlt wird.

Besonders übel ist aber, wenn nicht einmal die Genehmigung von Verträgen und die rechtzeitige Bearbeitung von Gehaltszahlungen möglich ist. Es mangelt auch daran nach dem Auslaufen von Verträgen rechtzeitig die Unterlagen für Folgeverträge bzw. das Arbeitsamt zu erhalten. Bei diesem müssen sich Vertretungslehrer drei Monate vor Ablauf ihres Vertrages melden. Regelmäßig werden ihre Akten bei den Arbeitsämtern nur auf Halde gelegt, denn die wissen ja, dass da ein Folgevertrag kommen kann – und wie unversehbar bis chaotisch das abläuft. Die Vertretungslehrer sind die Fußabtreter, an denen die Unzulänglichkeiten der Verwaltung hängen bleiben.

Die GEW hat einen Vorschlag zur Minimierung des Problems:

Darum wäre es sinnvoll, jeweils für vier Lehrerinnen in Elternzeit eine neue Vollzeitkraft als Ausgleich einzustellen. Dieses Modell ist einigermaßen kostenneutral und führt sofort zu einem unbefristeten Vertrag und damit in „Gute Arbeit“. Das würde die Lage an den Schulen ganz erheblich entspannen

Vertretungsbedarf gibt es immer

Die Erkenntnis dahinter: Vertretungsbedarf gibt es immer. Dann reicht es auch für eine Stelle. Das Instrument in der jetzigen Form war dafür gedacht, flexibel bestehende Lücken aus Sicht bei der Einführung zu füllen. Mir scheint die Ausnahme die Regel geworden zu sein.

3 Comments

3 Comments

  1. Ellen Marschalt

    7. Juli 2014 at 13:57

    Zitat: „Es mangelt auch daran nach dem Auslaufen von Verträgen rechtzeitig die Unterlagen für Folgeverträge bzw. das Arbeitsamt zu erhalten. Bei diesem müssen sich Vertretungslehrer drei Monate vor Ablauf ihres Vertrages melden.“

    Das ist erfahrungsgemäß nicht so. Die Meldung muss bereits 3 Tage nach Unterschreiben des Vertretungsvertrages erfolgt sein. Agentur: „Zu diesem Zeitpunkt ist ihnen der Zeitpunkt der Beginn der Arbeitslosigkeit bekannt.“ Meldet man sich, wie im Zitat beschrieben, erst drei Monate vor Vertragsablauf, tritt eine Sperre ein. Fazit: Vertretungskräfte mit befristeten Verträgen müssen ständig (!) arbeitsuchend gemeldet sein.

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