Am Freitag, 20. Mai, ist es soweit, mit einer Messe in ihrer Wittener Nebenstelle am Schwanenmarkt bringt die Kreisverwaltung Licht ins Dunkel, wenn es um den Schwerbehindertenausweis, dort eingetragene Buchstaben – die so genannten Merkzeichen – und damit verbundene Vergünstigungen geht. Zwischen 14 und 17 warten auf die Besucher im Außen- und Innenbereich zahlreiche Informanten und Informationen.
Auf dem Programm stehen dabei unter anderem ein kleiner Gebärdensprache-Kurs (14.30/15.30 Uhr) sowie Besuche eines Gehörlosen und eines Blinden, die über ihre berufliche Selbstständigkeit beziehungsweise ihre erfolgreiche Ausbildung und Arbeit bei der Kreisverwaltung berichten (15/16 Uhr).
Für Menschen mit aber natürlich auch ohne Behinderung ansprechbar sind zudem die Fachleute der Kreisverwaltung sowie weitere Experten. Sie stehen beispielsweise Rede und Antwort zu Steuerfreibeträgen und Wohnberechtigungsscheinen, Kindergeld für Kinder mit Behinderungen und der Befreiung von den Rundfunkgebühren, zu Ermäßigungen für Fahrten mit Bus und Bahn und Förderungen rund um das Auto sowie zu Ansprüche in den Bereichen Arbeitszeit, Kündigungsschutz, Urlaub und Rente.
„Abgedeckt haben wir aber auch die Themen Betreuung, Vorsorgevollmacht und Wohnraumgestaltung“, wirbt Nadine Volmer als für die Messe verantwortliche Sachgebietsleiterin der Kreisverwaltung.
Neben den Informationen warten auf die Besucher Kaffee und Kuchen. Zum Schutz krankheitsbedingt gefährdeter Teilnehmer ist in den Innenräumen das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.
Stichwort Schwerbehindertenausweis
Gut jeder zehnte Bürger der Bundesrepublik hat einen Schwerbehindertenausweis in der Tasche. Mit ihm haben die Betroffenen praktisch die amtliche Bestätigung: Ihre Behinderung ist erheblich, ihr Leben und ihr Alltag sind deutlich erschwert. Gleichzeitig liefert der Ausweis die Grundlage für eine Vielzahl von staatlichen Leistungen, die für Erleichterungen und Entlastungen sorgen sollen.
G, aG, H, Bl, Gl, B, TBl, RF – es sind unter anderem diese Buchstaben sowie der Grad der Behinderung, die darüber entscheiden, welche Anträge auf Unterstützung und Vergünstigungen Erfolgsaussichten haben.
2021 haben die 16 Mitarbeiter des Sachgebietes in 9.842 Verfahren den Grad der Behinderung von Bürgern ermittelt. Ausgangspunkte für die Aktivitäten waren 3.034 Erstanträge, 3.942 Änderungsanträge, 1.208 Nachprüfungen von Amtswegen, 1.441 Widersprüche und 217 Klageverfahren.
Quelle: Pressestelle des Ennepe-Ruhr-Kreises