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Ennepe-Ruhr-Kreis

Ukraine-Flüchtlinge: Jobcenter EN wird Ansprechpartner

Ab Mittwoch, 1. Juni, ist das Jobcenter EN prinzipiell dafür zuständig, Flüchtlingen aus der Ukraine den Lebensunterhalt zu sichern und sie in Arbeit zu vermitteln. Diese Aufgabe übernimmt das Jobcenter der Kreisverwaltung von den Sozialämtern der Städte, im Amtsdeutsch trägt die Veränderung den Titel „Rechtskreiswechsel für Ukraine-Geflüchtete“.

Ukraineflüchtlinge
Ukraine-Flüchtlinge: Jobcenter EN wird Ansprechpartner

Ab Mittwoch, 1. Juni, ist das Jobcenter EN prinzipiell dafür zuständig, Flüchtlingen aus der Ukraine den Lebensunterhalt zu sichern und sie in Arbeit zu vermitteln. Diese Aufgabe übernimmt das Jobcenter der Kreisverwaltung von den Sozialämtern der Städte, im Amtsdeutsch trägt die Veränderung den Titel „Rechtskreiswechsel für Ukraine-Geflüchtete“.

Bildete bisher das Asylbewerberleistungsgesetz die Grundlage für die Unterstützung der Flüchtlinge, ist es zukünftig das SGB II. Für die Flüchtlinge sind damit höheren Geldleistungen und die gesetzliche Krankenversicherung sowie eine zielgenaue Vermittlung in Arbeit und passende Sprachkursangebote verbunden.

Gleichzeitig heißt es aus dem Schwelmer Kreishaus: „Trotz veränderter Zuständigkeit gehen wir von Folgendem aus: Kein Flüchtling steht ab dem 1. Juni ohne Geld da. Entweder kommt die Unterstützung weiterhin vom Sozialamt oder bereits vom Jobcenter EN.“

Um Leistungen vom Jobcenter EN bekommen zu können, müssen die Betroffenen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, hängt wiederum davon ab, ob sie bereits vor dem 1. Juni Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch das Sozialamt erhalten haben oder nicht.

Ist dies der Fall, lauten die Vorgaben: Registrierung bei der Ausländerbehörde, Eintrag im Ausländerzentralregister und Vorliegen einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Fiktionsbescheinigung beziehungsweise einer inhaltsgleichen Ersatzbescheinigung.

Flüchtlinge, die ab Juni hilfebedürftig sind und einen Antrag auf SGB II-Leistungen stellen möchten, benötigen demgegenüber eine vollständige Registrierung und erkennungsdienstliche Erfassung durch die Ausländerbehörde sowie eine Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung.

Für die Betroffenen beruhigend zu wissen: Wenn die genannten Vorgaben noch nicht erfüllt sind, sind sie durch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz finanziell abgesichert.

Um den „Rechtskreiswechsel für Ukraine-Geflüchtete“ im Ennepe-Ruhr-Kreis so gut wie möglich zu geschaffen, haben sich die Sozialämter der Städte, das Jobcenter EN und die Ausländerbehörden des Kreises und der Stadt Witten in den letzten Wochen intensiv mit den damit verbundenen Fragen und Herausforderungen beschäftigt. Ihr gemeinsames Problem: Viel zu viele Details der rechtlichen Regelungen waren viel zulange unklar.

„Wir an der Basis mussten bereits arbeiten und Entscheidungen treffen, während der Bund die für uns notwendigen Vorgaben noch gar nicht formuliert hatte“, macht Landrat Olaf Schade deutlich. Damit erklärt er auch Schreiben, die Flüchtlinge teilweise von Stadtverwaltungen erhalten haben und deren Botschaft lautete: „Ab Juni bekommen Sie vom Sozialamt kein Geld mehr.“

„Niemand wird ohne Geld da stehen“, wiederholt Schade mit Blick auf die inzwischen vorhandene rechtliche Klarheit. „Wo immer nötig, wird es pragmatische Lösungen geben. Dies gelte auch für diejenigen, die beispielsweise aus anderen Kreisen und Städten in den Ennepe-Ruhr-Kreis kommen oder für Flüchtlinge, die erst jetzt einreisen.“

Stichwort Informationen

Informationen in deutscher und ukrainischer Sprache sind auf der Internetseite des Jobcenters EN zu finden. Die Adresse lautet http://www.enkreis.de/arbeitberuf/ukraine.html.

Quelle: Pressestelle des Ennepe-Ruhr-Kreises

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