In der Ukraine gibt es über das ganze Land verteilt immer wieder Fälle von Tollwut. Um sicherzustellen, dass von dort mitgebrachte Haustiere nicht unerkannt Tollwuterreger nach Deutschland einschleppen, müssen ukrainische Tierhalterinnen und -halter einige Regeln beachten.
So müssen die Tiere zwingend in der derzeitigen Unterkunft bleiben und keinen Kontakt zu anderen Tieren oder fremden Menschen haben. Hunde dürfen kurzfristig an der Leine ausgeführt werden, aber auch dabei keinen Kontakt zu anderen Hunden und Menschen haben.
Halterinnen und Halter aus der Ukraine sollten sich nach Ihrer Ankunft sofort mit dem Ordnungs- und Veterinäramt in Verbindung setzen – entweder telefonisch unter 02 34 / 910 88 11 oder per Mail an Veterinaeramt@Bochum.de.
Alle Tiere müssen in einer Tierarztpraxis vorgestellt werden. Dort bekommen sie einen Transponder, um eindeutig identifizierbar zu sein. Wenn nötig, werden sie dort auch gegen Tollwut geimpft. Für gekennzeichnete und geimpfte Tier wird dann ein so genannter Heimtierausweis ausgestellt. 30 Tage nach der Tollwutimpfung muss das Tier erneut in einer Tierarztpraxis vorgestellt werden. Dann wird eine Blutprobe entnommen, die auf Antikörper gegen Tollwut untersucht werden muss. Sobald das Untersuchungsergebnis vorliegt und nachgewiesen ist, dass sich Tollwutantikörper gebildet haben, ist Kontakt mit anderen Tieren und Menschen wieder möglich.
Quelle: Pressestelle der Stadt Bochum
