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FDP-Ratsfraktion Bochum bemängelt Umsetzungsstand des Onlinezugangsgesetzes

Das Onlinezugangsgesetz (OZG), das im August 2017 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass Bund, Länder und Kommunen bis zum 31.12.2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital anbieten. „Rund 600 Verwaltungsleistungen sollen künftig auch online angeboten werden.

FDP-Ratsfraktion Bochum bemängelt Umsetzungsstand des Onlinezugangsgesetzes
FDP-Ratsfraktion Bochum bemängelt Umsetzungsstand des Onlinezugangsgesetzes

Das Onlinezugangsgesetz (OZG), das im August 2017 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass Bund, Länder und Kommunen bis zum 31.12.2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital anbieten. „Rund 600 Verwaltungsleistungen sollen künftig auch online angeboten werden. Davon entfallen rund 230 Leistungen auf die Kommunen. Bis jetzt ist laut Auskunft der Bochumer Verwaltung für etwa ein Fünftel der städtischen Verwaltungsleistungen ein Onlinezugang eröffnet worden“, so Felix Haltt, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion Bochum. „Angesichts dieses Umsetzungsstandes muss man kein Prophet sein, dass das durch das OZG vorgegebene Ziel bis zum Ende des Jahres nicht erreicht wird. Trotz des fünfjährigen Vorlaufs steht man allenfalls noch am Anfang. Das ist ziemlich ernüchternd.“

„Die Stadt Bochum hat nicht einmal einen Plan, bis wann die vollständige Digitalisierung der Leistungen im Sinne des OZGs in Bochum erfolgreich abgeschlossen sein wird“, kritisiert Haltt, der auch Mitglied im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa ist. „Dazu lassen sich keine belastbaren Aussagen machen, ist die lapidare Auskunft der Verwaltung. Das ist nahe am Offenbarungseid.“

Haltt weiter: „Die Verantwortung für die vielfach schleppende Umsetzung schiebt die Verwaltung auf die anderen politischen Ebenen ab. Sie versteckt sich dabei hinter den Dresdener Forderungen des Städtetages, in denen die Verringerung der Komplexität der Zuständigkeiten im föderalen System eingefordert wird sowie rechtliche Vorgaben und einheitliche Standards verlangt werden. Das entlastet aber die Kommune nicht davon, auch eigene Hausaufgaben verstärkt anzugehen. Wir sind daher gespannt, ob die von der Verwaltung angekündigte Umsetzungsdynamik in der zweiten Jahreshälfte 2022 wirklich zündet.“

Seitens der Landesebene erwartet die FDP-Ratsfraktion vorerst keine große Unterstützung. „Während Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart die Digitalisierung in NRW konsequent vorangetrieben hat, haben CDU und Grüne in ihrem Sondierungspapier die digitale Transformation nicht mal als Thema erkannt. Digitalisierung kommt in dem Papier quasi nicht vor. Bürgerinnen und Bürgern sollte daher ein Recht auf digitale Erledigung von Verwaltungsgängen eingeräumt werden. Das würde den Druck auf allen Ebenen erhöhen, bei der Digitalisierung schneller voranzukommen“, so Haltt abschließend.

Quelle: FDP-Ratsfraktion Bochum

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