Gut ein halbes Jahr nach dem Start des Betriebs von E-Scootern in Witten gibt es aktuell nur noch zwei verbliebene gewerbliche Anbieter. Einer der Anbieter hat bereits angekündigt sein Angebot zu reduzieren und in die Außenbereiche zu verlagern, beide fürchten den Betrieb gänzlich einstellen zu müssen. Als Begründung werden vor allem die auffällig hohen Sondernutzungsgebühren der Stadt Witten genannt.
Während der landesweite Durchschnitt bei etwa 34 EUR liegt, zahlt man in Witten, je nach Zone, jährlich satte 1.482,30 EUR pro Scooter. Die CDU-Ratsfraktion hält die Höhe des Gebührentarifs für unangemessen und fordert in einem Antrag die Anpassung der Sondernutzungssatzung auf das Niveau der umliegenden Städte. „Mobilität hört nicht an der Stadtgrenze auf. Wenn wir uns gemeinschaftlich als Metropolregion Ruhr verstehen, dann sollte es eine Gebührenanpassung geben, die den Unternehmen die Chance lässt, ein überregionales Angebotsnetz aufbauen zu können“, so Ratsmitglied und Landtagskandidatin Sarah Kramer.
„Es ist nicht nachzuvollziehen, dass die Sondernutzungsgebühr für Kleinstfahrzeuge wie E-Scooter beispielsweise höher liegt als jene für Carsharing“, so Christian Held, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.
Hier geht es nicht um eine Aufhebung der Sondernutzungsgebühren oder eine Besserstellung für E-Scooter, sondern lediglich um eine Anpassung an die Tarife umliegender Städte.
„Die Probleme, die der unsachgemäße Umgang mit den E-Scootern mit sich bringt, sollten anders gelöst werden, als durch horrende städtische Gebühren, die eine Wirtschaftlichkeit für den Betrieb der E-Scooter unmöglich macht“, findet auch Landtagskandidatin Sarah Kramer.
Quelle: Pressmitteilung der CDU-Fraktion Witten