Der Zugang zu Bildung und außerschulischen Aktivitäten ist längst nicht selbstverständlich. Vielen Familien fehlen die nötigen finanziellen Mittel, um beispielsweise Nachhilfe oder Klassenfahrten für das schulpflichtige Kind zu bezahlen. Auch die Mitgliedschaft in einem Sportverein kann Familien mit geringem Einkommen finanziell belasten.
Deshalb erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Auf diese Weise können grundsätzlich Kosten für Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten und das Mittagessen erstattet werden. Darüber hinaus werden die Betroffenen auch finanziell unterstützt, wenn es um Musikunterricht oder die Mitgliedschaft im Sportverein geht.
2021 haben im Ennepe-Ruhr-Kreis 5.311 Leistungsberechtigte nach dem SGB II Angebote aus dem BuT erhalten. Damit erhielten Familien mit geringem Einkommen zwischen Breckerfeld und Hattingen, Witten und Gevelsberg mehr als 2,8 Millionen Euro. Das meiste Geld – 1,4 Millionen Euro – floss dabei in die Mittagsverpflegung.
Da aufgrund der Corona Pandemie Klassenfahrten und Schulausflüge ausfielen oder auch Sportaktivitäten und Musikschulunterricht weniger in Anspruch genommen werden konnten, haben im Vergleich zu den Vorjahren weniger Kinder und Jugendliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt. 2020 hatte ihre Zahl bei 5.374 legen, 2019 bei 6.867.
Positiv: Trotz des teilweisen Verbots von Präsenzveranstaltungen im zweiten Schulhalbjahr 2021 konnte die Lernförderung stattfinden. Sie wurde digital angeboten und war für die Betroffenen in den Monaten des Homeschoolings eine wichtige Unterstützung. Neben der Mittagsverpflegung war die Lernförderung daher auch eine der kostenintensivsten Leistungen aus dem BuT.
Stichwort Bildungs- und Teilhabepaket
Anspruch auf Unterstützung haben unter anderem alle Familien, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Ihr Ansprechpartner ist das Jobcenter EN. Mit Ausnahme der Lernförderung, die beantragt werden muss, ist es in der Regel ausreichend, wenn die Familien Nachweise über die entstandenen Kosten vorlegen. Die Unterstützung für schulpflichtige Kinder und Jugendliche – „persönlicher Schulbedarf“ – wird automatisch ausgezahlt. Für 2022 beträgt die Höhe dieser Leistung 156 Euro, sie wird anteilig am 1. August und 1. Februar überwiesen.
Informationen und Formulare für SGB-II-Leistungsberechtigte finden sich auf der Internetseite des Jobcenters EN unter www.jobcenter-en.de.
Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, profitieren ebenfalls vom Bildungs- und Teilhabepaket. Sie wenden sich an ihre Stadtverwaltung.
Quelle: Pressestelle EN-Kreis