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Umwelt

Katzenschutzverordnung für Bochum wird erarbeitet

Essen hat eine Katzenschutzverordnung. Darin geht es um die Kastration von Freigängerkatzen. Das Problem sind aber auch verwilderte Katze, Streunerkatzen. In Bochumer Rathaus wurde erneut darüber diskutiert. Das Land ermöglicht den Kommunen, Kastration von Katzen vorzuschreiben. Selber macht es keine Vorgabe. Mit einer Vorgabe an die Kommunen hätte es die Kastrationen bezahlen müssen.

Die Aufgrund eines Bürgerantrages hatte sich der Umweltausschuss erneut mit einer möglichen Verordnung zur Kastration von Freigängerkatzen befasst. Dem Bürgerantrag wollte die CDU – wie weitere Fraktionen – nicht entsprechen. Aber auch die ablehnende Stellungnahme der Verwaltung stellte die CDU ebenso nicht zufrieden. „Die Welt hat sich verändert. Die Argumente aus der letzten Diskussion vor einigen Jahren müssen überprüft werden. Beispielsweise hat sich das Jagdrecht bezüglich Katzen verändert. Auch die Anzahl der verwilderten Katzen stellt sich anders dar.“

Kosten und Nutzen müssen stimmen

„Es ist noch nicht sicher, ob eine Katzenschutzverordnung für Bochum sinnvoll ist. Einer städtischen Satzung wird die CDU nur zustimmen können, wenn sie auch etwas bewirkt und das Kosten-Nutzen-Verhältnis ausgewogen ist“, erklärt Dirk Schmidt, Mitglied der CDU im Umweltausschuss der Stadt Bochum.

Kosten-Nutzen-Verhältnis bedeutet für die CDU ein Abwägen nicht nur finanzieller Aspekte, sondern auch die Klärung der Frage, ob eine gesetzliche Vorgabe – die Kastration von Freigängerkatzen – überhaupt überwacht werden kann. Auch einige Fragen der CDU sind vor Erlass einer Verordnung erst zu klären.

Stätische Vorschrift hilft nur langfristig

Der CDU-Kommunalpolitiker verweist auf die Stellungnahme des Naturschutzbeirates der Stadt,
der sich keine schnelle Abhilfe beim Problem verwilderter Katzen verspricht. Langfristig wird von
den Beiratsmitgliedern jedoch eine Reduktion dieser Katzen, die nicht mehr in Privathaushalte
aufgenommen werden können, erwartet.

„Unabhängig davon, ob eine städtische Satzung Vorschriften zur Kastration vorgibt, gilt: Wer seine Katze nicht kastrieren lässt, handelt unverantwortlich. Unverantwortlich für die Katzen und unverantwortlich gegenüber seinen Mitbürgern“, so Dirk Schmidt abschließend.

Die Stadtverwaltung soll einen Satzungsentwurf bis zum Sommer vorlegen und den umfangreichen
Fragenkatalog der CDU-Fraktion beantworten.

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