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Nordrhein-Westfalen

Hygiene-Ampel ist Existenzkiller

Hygiene-Ampel: Mäuse in der Küche werde weniger geahndet als Dokumentationsfehler
Mäuse in der Küche?

SPD und Grüne haben im Landtag die Einführung der sogenannten „Hygiene-Ampel“ beschlossen. Damit sollen die Kontrollergebnisse der Lebensmittel- und Gastronomie­betriebe durch die Farben Grün, Gelb oder gar Rot für Kunden und Gäste kenntlich gemacht werden. Wie bei einer Ampel.

Auf den ersten Blick ist das für den Verbraucher vielleicht eine gute Sache. Aber kann er wirklich nach dieser Kennzeichnung darauf vertrauen, ob ein Lebensmittelmarkt zu Recht für unbedenklich eingestuft wird?

Ich denke nicht.

Im letzten Dezember war die „Ampel“ noch vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert. Die Maßnahme sei nicht durch das Verbraucherschutzgesetz gedeckt, befanden die Richter. Die Maßnahme schaffe keine Transparenz, sie verwirre.

Die durchgeführten Kontrollen beschränken sich nicht nur auf mögliche hygienische Mängel. Schon bauliche Konflikte oder Dokumentationsfehler sind für eine kritische Bewertung ausreichend. Auch dann, wenn keine unmittelbare Gefährdung für die Gesundheit ausgeht.

Die Bewertungsmaßstäbe sind unklar

Wenn in einem Restaurant Mäuse durch die Küche laufen, gibt es drei Mängelpunkte. Fehlt hingegen die Dokumentation der regelmäßigen Temperaturmessung gibt es sechs Mängelpunkte. Und selbst eine fehlende Dokumentation der Reinigung ist mit vier Mängelpunkten belegt. Das steht in keinem Verhältnis. Und es hilft auch keinem Kunden weiter.

Bei den zugrunde gelegten Kriterien kann es passieren, dass einem Unternehmen die „Grüne Ampel“ verwehrt wird, obwohl es alle Hygienevorschriften zu 100 % erfüllt.

CDU: Das Gesetz richtet mehr Schaden an, als es den Verbrauchern nutzt

Die rot-grüne Landesregierung hat die Einwände von Fachleuten ignoriert. Wieder einmal bürdet Rot-Grün den Kommunen und Unternehmen ein Mehr an Bürokratie auf. Das Ziel, dem Verbraucher einen schnellen und einfachen Eindruck von der Qualität und dem hygienischen Zustand eines Lebensmittelbetriebs zu verschaffen, wird verfehlt.

Und mich erinnert an das unglückliche Vorgehen beim Nichtraucherschutz, wo Regelungen für Gaststätten nach kurzer Zeit wieder geändert wurden.

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