Heute Morgen kam ein kräftiger Lacher per Email herein. Die Piraten vom Bürgerbegehren gegen das Bochumer Musikzentrum haben offenbar zur nächsten Ratssitzung ihre Unterschriften nicht zusammen und wollen jetzt für die noch fehlenden Überschriften bürgen. Die Crew um den Initiator Dr. Volker Steude, will die fehlenden Unterschriften also später nachreichen.
Der Gedanke dahinter ist klar. Wenn die Stiftung für das Musikzentrum mit Geld bürgen kann, dann auch die Crew mit Unterschriften:
Die Unterzeichner gehen davon aus, dass der Rat an die einfachen Bürger keine höheren Bedingungen für den Nachweis von Vorgaben stellt wie an Förderbehörden oder Bürger, die für erhebliche Geldbeträge bürgen bzw. diese zusagen.
[…]
Die Unterzeichnenden, geben ihr Ehrenwort, dass sie die erforderlichen Unterschriften in gleicher Weise nachreichen werden, wie dies die Spender für das Musikzentrum im Hinblick auf die fehlenden Spendenmillionen tun werden.
Die riesige Fehleinschätzung ist jedoch, dass es beim Bürgen mit Geld der Stadt egal sein kann, wer am Ende bezahlt, sofern der Bürge das Geld nachweisen kann. Und die Bürgen, die jetzt höher in Vorlage gehen, scheinen finanziell potent zu sein und das Risiko eingehen zu wollen. Doch welchen Wert hat eine Bürgschaft für Unterschriften? Keine, denn wie soll das gehandhabt werden, wenn Sie nicht zusammenkommen? Stellt die Stadt der dann vermutlich insolventen Crew die Rechnung für das erfolgreiche oder nicht erfolgreiche Bürgerbegehren?
Zur Demokratie gehören legitime Verfahren
Die Diskussion ist müßig. Es kann keine Demokratie ohne Rechtsstaat und ohne legitime Verfahren geben. Die Piraten um Dr. Steude versuchen das gerade auszuhebeln. Sie wollen auch nicht sehen, dass der Rat bzgl. der finanziellen Bürgschaft entscheiden kann. Das Quorum des Bürgerbegehrens ist aber gesetzlich vorgegeben. Diese Hürde dient dem Schutz vor Mißbrauch des Instruments. Und diese Hürde nehmen nciht einmal annähernd weder die Crew um Dr. Steude noch die übrigen Piraten mit ihrer jeweiligen Unterschriftensammlung. Hinsicht der Crew um Dr. Steude scheint mir nicht einmal hinreichend klar zu sein, was für ein Bürgerbegehren und wofür oder wogegen er genau sammelt. Es geht irgendwie gegen das Musikzentrum.
Um die Bochumer Piraten und die Crew um Dr. Steude muss sich keiner mehr Sorgen machen.
Dr. Volker Steude
18. Juni 2012 at 10:47
Da haben sie mal wieder was (absichtlich?) falsch verstanden.
Der Rat hat sich im Grundsatzbeschluss verpflichtet nur zu bauen, wenn die Fördermittel rechtssicher vorliegen. Jetzt sollen auf einmal Absichtserklärungen und Ehrenworte statt rechtssichere Bewilligungsbescheide ausreichen.
Sie haben völlig recht: Es kann keine Demokratie ohne Rechtsstaat und ohne legitime Verfahren geben. Die versucht der Rat gerade mit Ehrenworten statt rechtssicheren Verwaltungsakten auszuhebeln. Aber wenn er das bei den Förderbescheiden kann, dann doch sicher auch bei den Unterschriften des Bürgerbegehrens, oder… ?
Um die Bürgschaften der Spender ging es gar nicht. Wenn allerdings statt Bürgschaften auch hier Ehrenworte und Zusagen ausreichen sollte (siehe WAZ-Berichterstattung), dann gilt hier das Gleiche.
Dr. Volker Steude
18. Juni 2012 at 10:49
Ich vergaß, die Ehrenworterklärung im Volltext, da kann sich jeder ein Bild machen: http://buergerbegehren-musikzentrum.de/wp-content/uploads/2012/06/ehrenworterkl%C3%A4rung1.pdf
Dirk Schmidt
18. Juni 2012 at 22:16
Sie werfen durcheinander, wofür der Rat verantwortlich ist und wofür nicht. Seine Beschlüsse kann der Rat ändern oder sie ausfüllen, bei Gesetzen hat er keine Wahl.
Dr. Volker Steude
18. Juni 2012 at 23:50
Will der Rat seinen Grundsatzbeschluss ändern?
Dann hat er erst den Bürgern vorgegaukelt, das Vorhaben Musikzentrum würde nur realisiert, wenn bestimmte Vorgaben erfüllt werden.
Wenn diese Vorgaben dann nicht erfüllt werden, wird aber trotzdem für den Bau entschieden. Es werden nur schnell die Vorgaben geändert. Da wundert mich nicht, dass die Glaubwürdigkeit der Politik den Bach runter geht.
Wenn die Unterschriften noch nicht vorliegen, sondern nur ein Ehrenwort, dass sie noch kommen, dann kann der Rat die Durchführung des begehrten Bürgerentscheides gleichwohl veranlassen (Ratsbürgerentscheid). Daran hindert ihn kein Gesetz.
Dirk Schmidt
19. Juni 2012 at 06:38
Der Rat wird entscheiden müssen, ob SEINE Grundsätze (hinreichend) eingehalten sind. Dabei wir er auch den zeitlichen Verlauf der Förderverfahren in Düsseldorf, Verzögerungen im Verfahren aufgrund der Landtagswahl, Zeitdruck aufgrund des Endes der EU-Förderperiode 2007-2014 und die veranschlagte Bauzeit beurteilen müssen. Bauen wir nicht bald, wird es diese Fördermittel nicht geben können.
Die Beurteilung ist nicht simpel.
Volker Steude
19. Juni 2012 at 11:02
Dazu das Wirtschaftsministerium vom 14.06.12:
„Dem Land liegt ihm Moment kein bewilligungsreifer Förderantrag der Stadt Bochum vor. Daher kann derzeit auch keine Bewilligung der in Aussicht gestellten Landes- und EU-Mittel erfolgen. Nach der bei Bauvorhaben notwendigen Planungsphase laufen jetzt die für die geplante Bewilligung erforderlichen Abstimmungsgespräche zwischen dem Land als Zuwendungsgeber und der Stadt als Zuwendungsempfängerin. Nach Abschluss dieser Abstimmungsgespräche und Klärung aller förderrechtlichen Voraussetzungen kann die Stadt einen bewilligungsreifen Förderantrag stellen. Die für die Bewilligung zuständige Bezirksregierung Arnsberg wird diesen Antrag prüfen und kann die Mittel vom Land bewilligen. Die Fördermittel sind bei den zuständigen Ressorts eingeplant.“
http://www.pottblog.de/2012/06/14/hin-und-her-beim-musikzentrum-bochum-28-juni-2012-als-termin-wohl-hinfallig-ein-paar-tage-spater-sieht-schon-wieder-alles-anders-aus/
Pingback: Results for week beginning 2012-06-17 | Iron Blogger Ruhr