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Bochum

Bettensteuer ade – Und Zweitwohnungssteuer?

Hotelzimmertagesdecke von HerrSpecht / photocase.com

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Das Bundes­verwaltungs­gericht hat am 11.07.2012 entschieden, „dass Gemeinden Steuern nur auf privat veran­lasste entgeltliche Über­nachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforder­lich sind.“ Damit ist die Betten­steuer zunächst einmal vom Tisch, wie sie in Ruhr­gebiets­städten wie Bochum erhoben wurde. Diese Diskussion lief einige Zeit um das Kultur­haupt­stadtjahr. Dabei gab es auch bemerkenswerte Entwicklungen. So hatte Essens Kämmerer die Einführung dieser Steuer auf Hotelbetten befürwortet, sein Rat aber dann abgelehnt. Anders in Duisburg und Dortmund, wo es sie auch gibt. Viele freut die für den weiter zu fördernden Tourismus in der Metropole Ruhr. Allerdings ist dieser privat veranlasst, so dass sich nicht zu früh gefreut werden, wie so mancher beim Branchenverband DEHOGA.

Hier der Auszug aus der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts:

Die Kulturförderabgabe auf Übernachtungen ist eine örtliche Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a GG. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts erfassen Aufwandsteuern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die darin zum Ausdruck kommt, dass die Verwendung von Einkommen für den persönlichen Lebensbedarf (Konsum) über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht. Diese Voraussetzung liegt zwar vor bei entgeltlichen Übernachtungen aus privaten, insbesondere touristischen Gründen. Sie fehlt aber bei entgeltlichen Übernachtungen, die beruflich zwingend erforderlich sind. Solche Übernachtungen dienen bei einer wertenden Betrachtung nicht der Verwendung, sondern der Erzielung von Einkommen und unterliegen daher nicht der Aufwandbesteuerung.

Ist das Wohnen in einer Zweitwohnung in Bochum nicht auch regelmäßig beruflich zwingend veranlasst?

Wundern tue ich mich dann immer über die Zweitwohnungssteuer, so beispielswiese auch in Bochum neben der Bettensteuer erhoben. Dies ist zwar in Bochum erfunden worden, aber von einem Wirtschaftswissenschaftler der Ruhr-Universität für touristische Destinationen wie Überlingen am Bodensee. Die Zweitwohnungen dort dienen der Beteiligung der Eigentümer von Feriendomizilen an den kommunalen Infrastrukturkosten. Die Inhaber von Zweitwohnungen in Bochum dürften regelmäßig zum Zwecke der Arbeit, der Ausbildung oder das Studium in Bochum wohnen.

Probleme gab es bereits bei der Abgrenzung, weshalb jemand nicht den Erstwohnsitz nach Bochum verlegen kann. Da Verheiratete gesetzlich den gleichen Erstwohnsitz haben, können Sie sich nicht an mehreren Orten mit Erstwohnsitz anmelden, um die Steuer zu vermeiden. Für die doppelte Haushaltsführung von Ehepaaren musste daher ein Ausnahme definiert werden, die sich in der Bochumer Satzung zur Zweitwohnungssteuer – nachträglich eingefügt – als § 1 Abs. 2 wie folgt liest:

Die Zweitwohnungsteuer wird nicht für Wohnungen erhoben, die eine verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Person aus beruflichen Gründen innehat und vorwiegend nutzt, wenn deren eheliche Wohnung die Hauptwohnung ist und sich außerhalb des Gebietes der Stadt Bochum befindet.

Die Änderung war Folge einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Wann folgt die Nächste?

6 Comments

6 Comments

  1. Pingback: Pottblog

  2. Volker Steude

    19. August 2012 at 14:06

    Erfinder der Zweitwohnungssteuer war Prof. Bayer, ein Jurist, der bei den Ökonomen der RUB einen Lehrstuhl für öffentliches Recht hatte.

    Eine unsägliche ökonomisch widersinnige Erfindung, die insbesondere Studenten abschreckt in Bochum zu wohnen. Die Studenten, die aber nicht während ihres Studiums in Bochum wohnen, wollen auch zukünftig wohl kaum nach Bochum ziehen.

    Wie aber wollen wir den Bevölkerungsrückgang aufhalten, wenn wir nicht die Studenten dazu zu animieren hier zu wohnen, während dem Studium und dann weiter, wenn dieses beendet wurde?

  3. Volker Steude

    19. August 2012 at 14:12

    Anzumerken bleibt, dass unsere Rechtsdezernentin (CDU) für jede fragwürdige rechtliche Konstruktion oder Meinung zu haben ist, anstatt deutlich gegen diese Stellung zu beziehen.

    Das ist ja nicht nur bei der Bettensteuer so, sondern auch beim Glasverbot oder der Bewertung von Bürgerbegehren…

  4. Dirk Schmidt

    23. August 2012 at 09:19

    Das kann ich nicht bestätigen. Die Bettensteuer hat sie auch nicht zu verantworten.

  5. Volker Steude

    25. August 2012 at 17:19

    Zu verantworten hat sie die Bettensteuer sicher nicht verantwortlich, entschieden, dass sie eingeführt wird, hat sie auch nicht. Diese Verantwortung sollte man ihr nicht zuschieben.

    Aber die Rechtsdezernentin hätte klar Stellung gegen die Bettensteuer beziehen müssen. Tut sie ja sonst auch gerne. Sie war für die rechtliche Einschätzung verantwortlich. Hat Sie das getan?

  6. Pingback: Dortmunder Bettensteuer auf private Übernachtungen ebenso gescheitert

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