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Klimaschutzgesetz ante portas? Das dauert noch.

Ein Klimaschutzgesetz steht vor der Tür, wird aber noch klingeln müssen, bevor es Eintritt erlangt. Wenn der E.on-Konzern nicht selber mit seinen Anträgen wartet oder die Landesregierung den im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundsatz bricht, kein Gesetz speziell für oder gegen Datteln 4 zu erlassen, dann wird das Planungs- und Baurecht von der Verwaltung nach geltendem Recht zu bearbeiten und zu bescheiden sein. Und nachdem ist zurzeit im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens mit einer Genehmigung zu rechnen. Das von der Landesregierung beschlossene Eckdatenpapier ist nur eine Beruhigungspille für die Diskussion um Datteln 4 und weitere Kraftwerksprojekte.

Die Erstellung eines Klimaschutzgesetzes für NRW folgt den Regeln politischen Marketings. Es beginnt also mit vielen Ankündigungen für jeden Einzelschritt. Das ist nur insofern ungewöhnlich, weil in NRW derzeit eine rot-grüne Minderheitsregierung amtiert. Diese kann sich weniger als eine von einer parlamentarischen Mehrheit sicher gestützte Regierung deutlich weniger sicher sein, dass Ihre Ankündigungen auch umgesetzt werden.

Klimaschutz soll Ziel der Raumordnung werden
Mit einem Klimaschutzgesetz steht die Minderheitsregierung noch ganz am Anfang. Im Koalitionsvertrag von Rot-Grün ist festgelegt, dass es eines geben soll. Grundsätzlich finde ich das sogar gut, bei Planungen auch Ziele des Klimaschutzes zu verfolgen. Gänzlich unberücksichtigt bleibt der Klimaschutz übrigens nicht. Im Rahmen von Umweltprüfungen bzw. Umweltverträglichkeitsprüfungen wird zum Beispiel der anfallende Verkehr berücksichtigt, so zum Beispiel bei der Auswahl einer Deponie, siehe Deponie Marbach in Bochum. Weniger Verkehr bedeutet weniger Kohlendioxid. Und wenn Klimaschutz Ziel wird, dann wird er halt noch stärker berücksichtigt. So mag man meinen. Allerdings ist immer fraglich, was denn dann genau als Ziel berücksichtigt wir. Im Umweltbereich wird auch viel Falsches postuliert. Gerade Bündnis’90/Die Grünen tun sich da hervor, da ihre Umweltpolitik oft nicht Vernunft geleitet ist, sondern sich als pure Ideologie entpuppt.

Konkret heißt es im Koalitionsvertrag:

Eine nachhaltige Landesplanung wird u. a. neben den sonstigen Zielen der Raumordnung zu-
künftig folgende Ziele festlegen:

  • Die in einem Klimaschutzgesetz NRW zu definierenden Klimaschutzziele sind Ziele der
    Raumordnung.

Mit den Eckdaten, die die Landesregierung veröffentlicht hat, hat sich die Landesregierung die Ziele der Parteien SPD und Grüne zu eigen gemacht. Mehr ist nicht passiert. Es gibt immer wieder die Tendenz, dass sich einige Beamte voreilig an Willensbekundungen orientieren, aber außer einem Arbeitsauftrag zum Entwurf eines komplexen Gesetzeswerkes beinhaltet der Beschluss nicht, erst recht nicht für Dritte. Laut Pressemittteilung vom 03.11.2010 hat die Landesregierung beschlossen:

Eckpunkte des Klimaschutzgesetzes NRW sind unter anderem:
[…]

  • die Einführung von Klimaschutzzielen als Ziele der Raumordnung

Eckdaten für Klimaschutzgesetz sind Beruhigungspille für Datteln 4-Gegner
Soll das Klimaschutzgesetz diese raumordnende Wirkung haben, dann werden auch Landesentwicklungsplan (LEP) und Landesentwicklungsprogramm (LEPro) als bisherige Instrumente der Raumordnung angepasst werden müssen. LEP/LEPro sind übrigens die Dreh- und Angelpunkte für den Ersatzbau des neuen Kohlekraftwerks Datteln 4. Wenn David Schraven auf DerWesten und Stefan Laurin auf Ruhrbarone der Meinung sind, dass das Klimaschutzgesetzt der Verhinderung des Baus von Datteln 4 diene, dann halte ich das für weit übertrieben. Die mediale Verabschiedung eines Eckdatenpapiers ist mehr eine Beruhigungspille für die grüne Basis, denn es wird auf die Bearbeitung der Genehmigungen für Datteln 4 keinen Einfluss nehmen können. Das Gesetz wir nicht rechtzeitig fertig werden.

Bundesrecht erfordert langwierige Umweltprüfung
Dass ich mit dem Klimaschutzgesetz frühestens in einem Jahr rechne, ist nicht nur auf einfache Regeln der gesetzgeberischen Arbeit zurückzuführen und Teilen der SPD/IGBCE die mit Blick auf Datteln 4 die Arbeit am Gesetz herauszögern werden. Bereits die Vorgabe der raumordnenden Wirkung wird das Gesetzgebungsverfahren verzögern. Das ist Konsequenz aus der Förderalismusreform. Früher gehörte Raumordnung zur Rahmengesetzgebung des Bundes, von der die Länder abweichen konnten. Diese wurde abgeschafft. Raumordnung gehört nun laut Grundgesetz zum Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebung. Die Länder dürfen die Regelungen des Bundes weiter konkretisieren und ergänzen, müssen den Standard der Bundesregelungen jedoch einhalten. Ausnahmeregelungen dazu treffen für NRW nicht zu. Das Bundesgesetz ROG hält die Möglichkeit offen, zusätzlichen Ziele der Raumordnung zu definieren. Die ROG führt sie nämlich nur „insbesondere“ auf. Und das erst zu Jahres Anfang 2010 novellierte Landesplanungsgesetz (LPlG) fügt sich genau in diese Vorgaben des Bundes, in dem es zum Beispiel Fristen konkretisiert, zum Beispiel für die öffentliche Beteiligung und Auslegung, für die Umweltprüfung. Jeglich Verkürzung dieser würde eine unzulässige Verkürzung darstellen.

Selbst bei Anwendung der verkürzten Fristen, wenn es um wenig relevante Änderungen ginge, ist mit mehreren Monaten für Gesetzgebung inklusive Umweltprüfung zu rechnen. Denn mit mindestens einem Verfahren einer Umweltprüfung ist zu rechnen, da die nach der Förderalismusreform novellierte ROG diese nun verpflichtend vorsieht, auch für den Landesgesetzgeber. Da auch auf dem Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebung gilt „Bundesrecht bricht Landesrecht“, kommen Landesregierung und Landtag da auch nicht raus. LEP, LEPro und Klimaschutzgesetz – wie im Eckdatenpapier und Koaltionsvertrag umrissen – erfüllen die Voraussetzungen, die eine Umweltprüfung erforderlich machen: Sie dienen der Raumordnung. Die zugehörige Umweltprüfung bei Erlass und Änderung wird einige Monate erfordern.

Gewünschte Reihenfolge der Änderungen
Oben draufsatteln kann ich noch die eigenen Vorstellungen der rot-grünen Koalitionäre: Erst wollen sie ein Klimaschutzgesetz erlassen, dann LEP und LEPro zusammen als ein Gesetz novellieren, womit sie bei letzterem übrigens die Vorstellungen der Vorgängerregierung fortsetzen. Ich erkenne hier sogar die Notwendigkeit von zwei Umweltprüfungen und halte diese Vorhaben in dieser Reihenfolge für die Zeit einer Legislaturperiode bereits für sehr engagiert.


Bild: Eisberge von Jökulsarlon, von rzihlmann / photocase.de
Bilder mit Uhr/Ruhr: D. Schmidt

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