Am Mittwoch, den 31. März 2010 haben Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer, der Vorstandsvorsitzende der DB AG Dr. Rüdiger Grube und NRW-Verkehrsminister Lutz Lienenkämper mehrere Vereinbarungen zum Schienenpersonennahverkehr (SPNV – tolles Wort, oder?) unterzeichnet. Unter anderem ging es dabei auch um den Rhein-Ruhr-Express (RRX). In einer Presseverlautbarung des Landesregierung heißt es dazu:
Der Bund hat zugesagt, nachdrücklich die Realisierung des Rhein-Ruhr-Express voranzubringen. Sobald die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, soll der RRX möglichst abschnittsweise gebaut werden. Im Rahmen des Umbaus des Dortmunder Hauptbahnhofs hat der Bund 48 Millionen Euro zur Anbindung des RRX vorgesehen. Außerdem wird die Bahn die Planungsarbeiten mit Hochdruck vorantreiben. Die Planfeststellungsverfahren werden zur Beschleunigung abschnittsweise durchgeführt. Begonnen wird Anfang 2011 mit den Planfeststellungsverfahren für den Teilabschnitt Köln-Leverkusen. Danach folgen Dortmund-Bochum und Bochum-Essen. Die weiteren Verfahren folgen unverzüglich.
Gleichzeitig vereinbarten Land und Deutsche Bahn, die Planungsarbeiten für den Umbau der Bahnhöfe auf den so genannten „Außenästen“ des RRX zu beginnen. Das sind die Strecken außerhalb des RRX-Kernbereichs, auf denen jeweils nur einzelne der sechs Linien fahren. Sie sind entscheidend für die Anbindung des RRX in die Regionen des Landes. Die Landesregierung verpflichtet sich dazu, diese Planungen zu finanzieren.
Damit ist klar, dass ab 2011 mit dem Planfeststellungsverfahren für die zur Verbesserung des Verkehrs auf der Stammstrecke des Ruhrgebiets notwendigen Maßnahmen zu rechnen ist. Der RRX als System von schneller Stammstrecke und Zubringerstrecken, den „Außenästen“ die der Flächenerschließung dienen, kommt auch voran, da die Planungen an den Außenästen aufgrund der Kostenübernahme durch die Landesregierung gesichert sind.
Für den Bahnhof Wattenscheid ist von Bedeutung, dass er auch beplant wird. Seine Besonderheit ist, dass er zwar auch der Flächenerschließung wie die Bahnhöfe an den „Außenästen“ dient, sich aber räumlich an der Stammstrecke befindet. Die Planung muss zusammen mit dem Planfeststellungsverfahren im Abschnit Bochum-Essen erfolgen.