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Kreis Unna

Zensus 2022 steht bevor – Das große Zählen beginnt am 15. Mai

Nach mehr als zehn Jahren seit der letzten Bestandsaufnahme ist es in wenigen Wochen nun wieder so weit: Die Erhebung des Zensus steht an. Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind dazu verpflichtet, den Zensus durchzuführen.

Zensus 2022
Ausgewählte Haushalte erhalten in Kürze Post - Befragungen zum Zensus 2022 startet am 16. Mai

Nach mehr als zehn Jahren seit der letzten Bestandsaufnahme ist es in wenigen Wochen nun wieder so weit: Die Erhebung des Zensus steht an. Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind dazu verpflichtet, den Zensus durchzuführen. Für den Kreis Unna übernimmt das die Kreisverwaltung mit ihren rund 300 ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten, die derzeit mitten in den letzten Vorbereitungen stecken. Stichtag in diesem Jahr ist der 15. Mai.

„Wir stehen in den Startlöchern“, sagt Dagmar Böhm als Erhebungsstellenleitung für den Kreis Unna. Erhoben wird eine Bestandsaufnahme von Personen, Haushalten, Gebäuden und Wohnungen. „Aber erst ab dem Stichtag werden Privathaushalte nach vorheriger schriftlicher Ankündigung von den Interviewern befragt. Vorher dürfen keine Interviews stattfinden, Begehungen der ausgewählten Anschriften finden jedoch bereits ab Anfang Mai statt.“

Das bedeutet, dass die Interviewer die relevanten Adressen im Vorfeld aufsuchen und Terminankündigungskarten in die Briefkästen einwerfen, allerdings ohne zu den Bewohnern Kontakt aufzunehmen. Da es sich um eine stichprobenartige Befragung handelt, werden nur knapp zehn Prozent der Haushalte befragt. Die Auswahl der Stichprobendaten hat das Land NRW getroffen.

Dienstausweis zeigen lassen, Betrügern keine Chance bieten

Werden Bürgerinnen und Bürger von einem vermeintlichen Mitarbeiter der Erhebungsstelle angesprochen, sollten sie sich den Dienstausweis und den Personalausweis zeigen lassen, um sich vor möglichen Betrügern zu schützen. Die Interviewer kündigen sich in jedem Fall vorher schriftlich per Terminankündigungsschreiben an.

Der Kreis weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Datenerhebung persönliche Angaben, wie beispielsweise Name, Adresse, Bildungsstand und ähnliche Infos erfragt werden. Auf keinen Fall aber sind Auskünfte über Kontostand, Bankverbindung, Einkommen o.ä. Gegenstand der Befragung. Hier ist Vorsicht geboten.

Die Erhebungsstelle weist darauf hin, dass niemand verpflichtet ist, Interviewer in seine Wohnung zu lassen. Nur wenige Daten sind persönlich mitzuteilen, was aber auch vor der Haustür erfolgen kann. Weitergehende Daten sind verpflichtend anzugeben, aber in der Regel durch den Bürger selbst online. Wer gar keine Möglichkeit hat, den Fragebogen online auszufüllen, kann die Fragebögen per Post oder persönlich in der Erhebungsstelle, Edisonstraße 1a in 59199 Bönen, einreichen.

Der Bürger entscheidet sich für einen dieser Wege, das Tätigen der Angaben hingegen ist Pflicht. Wer sich weigert, Auskunft zu geben, muss mit einem Mahnverfahren rechnen. Bei Problemen mit der Eingabe der Onlinedaten können sich Bürger direkt beim Land NRW melden. Die Hotline hierfür lautet Tel. 02 11 / 82 83 83 83.

Quelle: Pressestelle des Kreises Unna

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