Das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen ordnet für Donnerstag, 14. Juli, aus Anlass des Jahrestages der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen (NRW) und Rheinland-Pfalz Trauerbeflaggung an. Die Anordnung des Ministeriums gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.
Quelle: Pressestelle der Stadt Bochum