Die Kreisverwaltung Recklinghausen sucht für den Zensus 2022 noch freiwillige Erhebungsbeauftragte, die für die Befragung der Haushalte zur Verfügung stehen. Für die Tätigkeit bekommen sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 900 Euro.
Die Befragungen der Haushalte, Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte verteilen sich über einen Zeitraum von Mitte Mai bis Ende Juli. Dabei sind die Erhebungsbeauftragten frei in der Zeiteinteilung. Die Interviews können nach Feierabend oder samstags durchgeführt werden. Die Arbeitsbezirke umfassen bis zu 120 Personen und befinden sich in der Nähe des jeweiligen Wohnorts.
Interessierte können sich bis zum 27.02.2022 unter www.kreis-re.de/zensus in einem Online-Formular anmelden.
Auf Basis der Zensus-Ergebnisse wird unter anderem die amtliche Einwohnerzahl als wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen ermittelt. Viele weitere Informationen aus dem Zensus dienen als Planungsgrundlage für Bund, Länder und Kommunen.
Voraussetzungen für die Aufgabe als Erhebungshelfer sind:
– Volljährigkeit
– Sehr gute Deutschkenntnisse (Weitere Sprachkenntnisse sind von Vorteil)
– Zuverlässigkeit und Genauigkeit
– Verschwiegenheit
– Zeitliche Flexibilität und Mobilität
– Sympathisches und freundliches Auftreten
– Nachgewiesene vollständige Immunisierung gegen Covid 19 (2G)
– Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage eines Führungszeugnisses
Weitere Informationen finden Interessierte unter Zensus 2022 | Kreis Recklinghausen (kreis-re.de)
Quelle: Pressestelle des Kreises Recklinghausen