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Neue Stellplatzsatzung: Ein weiterer Baustein für die Bochumer Mobilitätswende

Ein bedeutender Schritt vorwärts zur Erreichung der Ziele der Mobilitätswende: Die Stadt Bochum hat eine eigene Stellplatzsatzung erarbeitet. Vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien bietet die Satzung Bauherrinnen und Bauherren die Möglichkeit, die Anzahl der vorzuhaltenden PKW-Stellplätze – und damit die Baukosten – zu reduzieren, wenn sie ein alternatives Mobilitätsangebot nachweisen können.

Ruhr International / Rot-Grün blickt auf Festival-Zukunft
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Ein bedeutender Schritt vorwärts zur Erreichung der Ziele der Mobilitätswende: Die Stadt Bochum hat eine eigene Stellplatzsatzung erarbeitet. Vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien bietet die Satzung Bauherrinnen und Bauherren die Möglichkeit, die Anzahl der vorzuhaltenden PKW-Stellplätze – und damit die Baukosten – zu reduzieren, wenn sie ein alternatives Mobilitätsangebot nachweisen können.

Die Minderung der Zahl von Stellplätzen ist bei einer guten Anbindung an den ÖPNV und mit einem gutachterlichen Mobilitätskonzept möglich. Als Orientierungshilfe hat die Stadt eine Checkliste erarbeitet, die für diese Projekte ein vereinfachtes Verfahren bietet. Der Nachweis des tatsächlichen Bedarfs kann auch weiterhin jederzeit erbracht werden.

Wesentliche Ziele der Stellplatzsatzung sind die Stärkung alternativer Mobilitätsangebote und -formen, wie zum Beispiel Car-Sharing und Mietertickets, sowie die Reduzierung der Baukosten für Investorinnen und Investoren beziehungsweise Bauherrinnen und Bauherren. Bei Tiefgaragen betragen diese Kosten bis zu 40.000 Euro pro Stellplatz und fließen üblicherweise natürlich in die Kalkulation der Mieten mit ein. Entfallen Kosten für Stellplätze, ist das also auch gut für die Mieterinnen und Mieter.

Zudem können durch einen geringeren Stellplatzbedarf öffentliche Flächen attraktiver gestaltet und durch die gezielten Vorgaben zur Lage und Beschaffenheit von Fahrradabstellanlagen der Radverkehr gefördert werden. Die Wirkung dieser Satzung wird in einer Evaluierung nach drei Jahren überprüft. Zur besseren Orientierung erarbeitet die Stadt einen Leitfaden. Dieser soll Investorinnen und Investoren sowie Bauherrinnen und Bauherren erläutern, wie die Stellplatzsatzung zu verstehen ist und wie eine Reduktion der Stellplatzanzahl grundsätzlich möglich wäre.

Hintergrund: Die neue Landesbauordnung gestattet es den Städten und Gemeinden, die Herstellungspflicht, die Anzahl von Stellplätzen sowie Fahrradabstellplätzen, ihre Größe und Beschaffenheit etc. in einer eigenen Stellplatzsatzung zu regeln und schafft für die Kommunen damit eine weitere Möglichkeit, Einfluss auf die Ausgestaltung von Bauvorhaben und auf die städtebauliche sowie die verkehrliche Entwicklung zu nehmen. Nachbarstädte wie Essen und Dortmund haben dieses Instrument auch bereits eingeführt.

Quelle: Pressestelle der Stadt Bochum

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