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Ennepe-Ruhr-Kreis

Corona: Neue Schutzverordnung mit wenigen Vorgaben

Seit Sonntag, 3. April, und zunächst bis Samstag, 30. April, gilt in Nordrhein-Westfalen und damit auch im Ennepe-Ruhr-Kreis eine veränderte Coronaschutzverordnung. Mit ihr berücksichtigt die Landesregierung die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Größte Veränderung: Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.

Corona: Land verlängert Schutzverordnung ohne Änderungen
Corona: Land verlängert Schutzverordnung ohne Änderungen

Seit Sonntag, 3. April, und zunächst bis Samstag, 30. April, gilt in Nordrhein-Westfalen und damit auch im Ennepe-Ruhr-Kreis eine veränderte Coronaschutzverordnung. Mit ihr berücksichtigt die Landesregierung die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Größte Veränderung: Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.

In einer Presseinformation betont das NRW Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, mit der neuen Verordnung den Spielraum für Vorgaben voll auszuschöpfen, den das Bundesgesetz den Verantwortlichen in den Ländern lasse. Aufgrund des Fehlens sicherer rechtlicher Grundlagen sowie dem Manko, die vom Bund vorgegebene gebietsscharfe Feststellung einer Überlastung der Krankenhauskapazitäten nicht treffen zu können, sei mehr derzeit nicht umsetzbar.

Eine der wenigen Ausnahmen: Um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen, bleibt die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen bestehen. Maskenpflicht gilt zudem auch weiterhin im Öffentlichen Personennahverkehr sowie für staatliche Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen, also für Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose und Justizeinrichtungen.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen von Besuchern, Beschäftigten und Neuaufnahmen wie bisher nur dann betreten werden, wenn sie einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen. Gleiches gilt – dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen – in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten.

Wie die im Land Verantwortlichen zählt auch Landrat Olaf Schade mehr denn je auf jede Einzelne und jeden Einzelnen. „Mein dringender Rat“, so Schade, „tragen Sie zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest weiterhin so lange, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind.“ Einen Appell formuliert er zudem an Unternehmen und Veranstalter: „Um Gästen und Kunden möglichst viel Sicherheit zu geben, prüfen Sie in den nächsten Wochen, welche Hygienekonzepte Sie zusätzlich umsetzen.“

In Anlehnung an diesen Aufruf und Appell bleibt es in den Dienstgebäuden der Kreisverwaltung weiterhin bei der Pflicht, Masken zu tragen. Für Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftige mit Kundenkontakt lautet die Vorgabe dabei FFP 2 Maske. Während es zudem weiterhin nötig ist, Termine zu vereinbaren und Mindestabstände einzuhalten sowie Hinweise für Hygiene und das Lüften zu beachten, verzichtet die Kreisverwaltung zukünftig auf die bisher angewendete 3G Regel.

„Mit dieser Kombination wollen wir Infektionsketten am Arbeitsplatz ausbremsen, Gruppenquarantänen vermeiden und unsere Dienstleistungen aufrecht erhalten“, erklärt Michael Schäfer in seiner Funktion als Krisenstabsleiter. Kontakte unter den Beschäftigten würden zudem durch Homeoffice deutlich eingeschränkt.

Quelle: Pressestelle des Ennepe-Ruhr-Kreises

Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung und weitere nützliche Informationen finden Sie unter:

https://www.land.nrw/corona

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