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Corona: Ennepe-Ruhr-Kreis zieht erste Bilanz zur Impfpflicht in Einrichtungen

Gut 5 von 100 Beschäftigen, die in Einrichtungen arbeiten, für die seit einiger Zeit die Corona-Impfpflicht gilt, haben ihrem Arbeitgeber bisher keinen entsprechenden Nachweis vorgelegt – diese Bilanz zieht der Ennepe-Ruhr-Kreis nachdem er die unter anderem von stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern eingereichten Unterlagen ausgewertet hat.

Corona: Land verlängert Schutzverordnung ohne Änderungen
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Gut 5 von 100 Beschäftigen, die in Einrichtungen arbeiten, für die seit einiger Zeit die Corona-Impfpflicht gilt, haben ihrem Arbeitgeber bisher keinen entsprechenden Nachweis vorgelegt – diese Bilanz zieht der Ennepe-Ruhr-Kreis nachdem er die unter anderem von stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern eingereichten Unterlagen ausgewertet hat.

In absoluten Zahlen ausgerückt stellt sich die Lage so dar: Von den dem Gesundheitsamt gemeldeten 11.195 Impfpflichtigen im medizinischen und pflegerischen Bereich fehlen in 613 Fällen die Nachweise.

Zur Erinnerung: Die betroffenen Einrichtungen waren verpflichtet, der Kreisverwaltung bis Anfang April die Namen derjenigen zu melden, die ihnen keine Unterlagen vorgelegt haben und damit möglicherweise ungeimpft sind. Grundlage hierfür ist das bundesweit gültige Infektionsschutzgesetz. Für den Blick auf die Daten ist bei dieser Vorgabe zu berücksichtigen: Einrichtungen, in denen jeder Mitarbeiter einen Nachweis vorgelegt hat, tauchen in der Statistik des Gesundheitsamtes gar nicht auf.

„Unsere Aufgabe“, so Jana Ramme, Leiterin des Pandemieteams im Schwelmer Kreishaus, „ist es nun, in jedem Einzelfall zu klären, ob die Beschäftigten tatsächlich ungeimpft sind und ob es dafür möglicherweise medizinische Gründe gibt. Erste Ermittlungen waren bereits nach Eingang der ersten Arbeitgeberdaten angelaufen.“

Inzwischen haben alle 613 Betroffenen Post vom Gesundheitsamt erhalten. Sie sind aufgefordert innerhalb einer Frist zu antworten und unter Umständen vorhandene Nachweise noch einzureichen. Bleibt diese Rückmeldung aus oder gibt es keine Gründe für das „Ungeimpft-Sein“, kann den Beschäftigten untersagt werden, „ihre“ Einrichtung zu betreten und dort tätig zu werden. Damit können auch arbeitsrechtliche Konsequenzen verbunden sein, über diese entscheidet der Arbeitgeber.

Weitere Faktoren, die bei der Entscheidung, ob ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird, zu berücksichtigen sind, sind unter anderen die Art der Tätigkeit sowie die aktuelle personelle Lage der Einrichtung oder des Unternehmens.

„Wir werden die im Zusammenhang mit fehlenden Impfungen denkbaren Beschränkungen – beispielsweise Betretungs- und Beschäftigungsverbote – stets sehr detailliert prüfen und uns dabei natürlich an den rechtlichen Vorgaben orientieren“, bestätigt Ramme die bereits mehrfach von der Kreisverwaltung angekündigte Vorgehensweise.

Stand heute sei noch kein Beschäftigter von Beschränkungen betroffen. „Dies schlicht und einfach deshalb, weil uns die ersten zwar geantwortet haben, wir die Inhalte aber noch auswerten und bewerten müssen“, so Ramme.

Stichwort Beschäftige und Quoten in den Einrichtungen

Mit 5.355 Beschäftigten stellen die Krankenhäuser vor den Pflegeeinrichtungen mit 3.221 Mitarbeitern die größte Gruppe der Impfpflichtigen. 386 fehlende Nachweise in den Krankenhäusern ergeben eine Quote von 7,21 Prozent, in den Pflegeeinrichtungen liegt sie bei 3,17 Prozent (102).

In den Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe liegt die Quote der fehlenden Nachweise bei 25,7 Prozent (9/35). Für Arzt- und Zahnarztpraxen nennt der Kreis ein Verhältnis von 24 zu 243 (9,88 Prozent).

Die niedrigsten Quoten weisen mit 1,31 Prozent (2/153) der öffentliche Gesundheitsdienst sowie mit 2,43 Prozent (16/659) der ambulante Pflegedienst sowie Einrichtungen mit gemeinschaftlichen Wohnformen auf.

Quelle: Pressestelle des Ennepe-Ruhr-Kreises

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