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Bochum: 3G-Regel in städtischen Gebäuden entfällt, Maskenpflicht bleibt.

In Anlehnung an die Regelung der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sowie angesichts grundsätzlich sinkender Fallzahlen an Corona-Erkrankten in Bochum hat der Krisenstab der Stadt Bochum entschieden, ab Montag, 16. Mai, die 3G-Regel in allen städtischen Gebäuden aufzuheben.

Corona: Land verlängert Schutzverordnung ohne Änderungen
Corona: Land verlängert Schutzverordnung ohne Änderungen

In Anlehnung an die Regelung der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sowie angesichts grundsätzlich sinkender Fallzahlen an Corona-Erkrankten in Bochum hat der Krisenstab der Stadt Bochum entschieden, ab Montag, 16. Mai, die 3G-Regel in allen städtischen Gebäuden aufzuheben. Das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) für alle Besucherinnen und Besucher sowie für alle Mitarbeitenden bleibt weiterhin verpflichtend.

Bei aller Freude über die Lockerungen appelliert die Stadt Bochum dennoch an alle, weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten und sich umsichtig zu verhalten. Wer freiwillig auch im Freien eine Alltagsmaske tragen möchte, sollte dies auch tun. 

Aufgrund der weiterhin sinkenden Anzahl an COVID19-Impfungen passt die Stadt die Öffnungszeiten der Impfstelle im Gesundheitsamt, Westring 28/30, dementsprechend an. Ab Montag gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 12 – 16 Uhr. Freitags werden ausschließlich Kinderimpfungen angeboten. Es werden folgende Impfstoffe verimpft: Moderna, Biontech, Kinderbiontech, Novavax. Für die Impfungen ist kein Termin erforderlich.

Quelle: Pressestelle der Stadt Bochum

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