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Kreis Recklinghausen

Ausgewählte Haushalte erhalten in Kürze Post – Befragungen zum Zensus 2022 startet am 16. Mai

Der Zensus 2022, die bundesweite Bevölkerungs- und Wohnungszählung, steht in den Startlöchern. Am Montag, 16. Mai, beginnen auch die Erhebungsbeauftragten im Auftrag des Kreises Recklinghausen mit ihrer Arbeit und werden bis zum 6. August Befragungen in fast jedem zwölften Haushalt durchführen.

Zensus 2022
Ausgewählte Haushalte erhalten in Kürze Post - Befragungen zum Zensus 2022 startet am 16. Mai

Der Zensus 2022, die bundesweite Bevölkerungs- und Wohnungszählung, steht in den Startlöchern. Am Montag, 16. Mai, beginnen auch die Erhebungsbeauftragten im Auftrag des Kreises Recklinghausen mit ihrer Arbeit und werden bis zum 6. August Befragungen in fast jedem zwölften Haushalt durchführen. Ermittelt werden dabei Daten, die aufzeigen, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie arbeiten und wohnen. Diese Daten sind beispielsweise für die Verteilung von Geldern oder Wahlkreisen von Bedeutung.

Kurze und kontaktarme Befragung

Wenn ein Haushalt für eine Befragung vorgemerkt ist, erhält dieser vorab ein Anschreiben mit Terminankündigung und Telefonnummer für Rückfragen. Wichtig für die ausgewählten Haushalte: Die Befragungen vor Ort sind kurz und kontaktarm. In einem persönlichen Gespräch werden allgemeine Fragen zur Person der Haushaltsmitglieder gestellt.

Die Erhebungsbeauftragten haben immer einen Dienstausweis dabei, den man sich vorab zeigen lassen sollte. Außerdem sind sie verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften zum Daten- und Infektionsschutz einzuhalten. Die Angaben werden also nicht an andere Behörden wie das Einwohnermeldeamt oder das Finanzamt weitergegeben.

Im Anschluss an die persönliche Befragung können die Bürgerinnen und Bürger einen Großteil der Fragen über einen Online-Fragebogen beantworten. Die Beantwortung nimmt etwa zehn Minuten in Anspruch. Wenn die Online-Teilnahme nicht möglich ist, können auch Fragenbögen in Papierform zugestellt werden.

Verpflichtende Teilnahme

Wird ein Haushalt für die Befragung ausgewählt, so ist dieser gesetzlich verpflichtet, teilzunehmen. Bei einer Auskunftsverweigerung droht ein Zwangsgeld, das auch mehrfach verhängt werden kann. 

Für gewöhnlich findet der Zensus alle zehn Jahre statt. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte dieser aber nicht planmäßig im Jahr 2021 stattfinden. Der Zensus ist für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein Muss. Deshalb sind die kreisfreien Städte und Kreise verpflichtet, die Erhebung durchzuführen.

Weitere Informationen gibt es unter www.kreis-re.de/zensus

Quelle: Pressestelle des Kreises Recklinghausen

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