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Mobilität

VRR 2022: Neue Tarifangebote und moderat steigende Preise

Ein weiteres Jahr unter dem Eindruck von Corona neigt sich dem Ende entgegen mit einem sich wandelnden Mobilitätsbewusstsein und einer nach wie vor angespannten Marktsituation. Im neuen Jahr schafft der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) neue Tarifangebote, damit Fahrgäste Bus und Bahn zukünftig noch flexibler nutzen können. Darüber hinaus werden die Preise für Nahverkehrstickets leicht angehoben, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie ein wenig abzumildern. Denn nach wie vor belasten das geänderte Mobilitätsverhalten und stetig steigende Betriebskosten die Verkehrsunternehmen im VRR.

Neuerungen bei verbund- bzw. grenzüberschreitenden Verkehren

Für Pendler*innen zwischen der benachbarten niederländischen Provinz Gelderland und der Stadt Emmerich gibt es ab Jahresbeginn 2022 Neuigkeiten. Bislang können sie für ihre grenzüberschreitenden Fahrten den Rhein-IJssel-Express (RE 19) mit dem kompletten Sortiment des VRR-Tarifs nutzen. Auf dem Streckenabschnitt Arnhem – Zevenaar gilt zusätzlich das gesamte niederländische Ticketsortiment inklusive OV-Chipkaart. Ab 1. Januar 2022 wird die Gültigkeit der OV-Chipkaart nun auf die Stationen Elten, Emmerich am Rhein und Praest ausgeweitet.

Drei Monate später, ab dem 1. April 2022, wird der VRR-Tarif für verbundübergreifende Fahrten mit den Linien RE 2 und RE 42 um das Tarifgebiet Dülmen des Westfalentarifs erweitert. Damit wird das Bahnfahren aus dem südlichen Münsterland in den VRR für viele Pendler*innen attraktiver. Ab Dülmen und Buldern sind dann Direktverbindungen Richtung Süden nach Recklinghausen, Essen, Düsseldorf und Mönchengladbach zum VRR-Tarif möglich. Auch VRR-Kund*innen kommt die Tariferweiterung zugute, da sich der Gültigkeitsbereich einiger Tickets somit automatisch erweitert.

Tarifmodelle für eine flexiblere Fahrt mit Bus und Bahn

Auch dem Wunsch vieler Fahrgäste nach Ticketmodellen für eine flexiblere Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs kommt der VRR zu Beginn des Jahres nach.  Mit den neuen FlexTicket-Angeboten Flex25 und Flex35 startet der Verbund im Laufe des Januars und bietet Fahrgästen die Möglichkeit, in Kombination mit einem festen Grundbetrag rabattierte EinzelTickets zu lösen. Das FlexTicket-Tarifmodell wird in den Preisstufen A1, A2, A3, B, C und D angeboten und ist ausschließlich digital verfügbar.

Weiterhin Finanzierungslücke im ÖPNV

„Die finanzielle Situation der Verkehrsunternehmen bleibt auch im kommenden Jahr 2022 angespannt“, erklärt José Luis Castrillo, Vorstand des VRR. „Die moderate Preisanpassung um durchschnittlich 1,7 Prozent zum 1. Januar leistet einen wertvollen Beitrag, um die Kostensteigerungen z. B. durch Personalkosten zumindest teilweise kompensieren zu können. Um jedoch auch zukünftig Menschen in der Region ein attraktives Nahverkehrsangebot bieten zu können, benötigt die Branche zusätzlich die finanzielle Unterstützung von Bund und Land.“

Die Preisentwicklung im Detail

Die Preise werden zum 1. Januar 2022 differenziert nach Tickets angepasst. Reguläre Einzelkunden-Abonnements wie beispielsweise das Ticket1000 und das Ticket2000, das SozialTicket sowie die Jobtickets (FirmenTicket, 100/100-Modell) werden leicht unterdurchschnittlich erhöht. Im sogenannten Bartarif steigt der Preis für ein EinzelTicket für Erwachsene erstmals seit drei Jahren um jeweils 10 Cent in den einzelnen Preisstufen. Die Preise für das BärenTicket, das Semesterticket und den Schulträgeranteil für das SchokoTicket werden proportional in Höhe des allgemeinen Erhöhungsmaßes von 1,7 Prozent angepasst. Stabil bleiben die Preise für Kinder-EinzelTickets: Sie kosten auch im kommenden Jahr 1,70 Euro. Der Eigenanteil des SchokoTickets für das erste und das zweite Kind bleibt für freifahrtberechtigte Schüler*innen ebenfalls gleich. Und auch der Tarif für On-Demand-Verkehre wird nicht erhöht.

Tickets aus dem Jahr 2021 gelten bis Ende März 2022

Im Jahr 2022 gekaufte Tickets des Bartarifs, wie EinzelTickets, 4er-, 24- und 48-StundenTickets, ZusatzTickets und FahrradTickets, sind noch drei Monate gültig und können für Fahrten mit Bus und Bahn im jeweiligen Geltungsbereich genutzt werden. Zudem können Nahverkehrskund*innen alte Tickets bis zum 31. Juli 2024 in allen KundenCentern und bei einigen Vertriebspartnern gegen Tickets mit dem neuen Preisstand eintauschen. Sie zahlen lediglich die Differenz zwischen altem und neuem Preis. Für online erworbene Tickets gilt die Abfahrfrist nicht. Reguläre Monatskarten für Dezember 2021 sowie dazugehörige Aufpreise, beispielsweise für die 1. Klasse, gelten bis zum Betriebsschluss des 3. Januar 2022. Monatskarten für Januar 2022 inklusive der Aufpreise werden nur noch zum neuen Preisstand vom 1. Januar 2022 ausgegeben. Das 7-TageTicket wird zum 1. Januar 2022 abgeschafft. Eine Nutzung des Tickets ist noch bis 31. März 2022 möglich, danach sind Tickets (auch mit Restlaufzeit) nicht mehr gültig. 30-TageTickets dürfen über den 31. März 2022 hinaus genutzt werden, wenn die Differenz zum neuen Ticketpreis bezahlt wird. Ansonsten ist das Ticket nach dem 31. März 2022 nicht nutzbar.

Quelle: Pressemitteilung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr
Startseite | Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (vrr.de)

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