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Mobilität

Nach Kündigung S1/S4: VRR und Eurobahn einigen sich außergerichtlich

Im September hatte der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) den Vertrag mit der Keolis Deutschland GmbH & Co. KG über den Betrieb der S-Bahn-Linien S1 und S4 im Ruhrgebiet gekündigt. Unter dem Namen Eurobahn hätte Keolis den Betrieb ab 15. Dezember 2019 von der Deutschen Bahn übernehmen sollen, da Keolis die Ausschreibung des VRR als günstigerer Anbieter gewonnen hatte.

Da nach Ansicht des VRR der Betrieb der S1 und S4 ab 15. Dezember 2019 nicht sichergestellt werden konnte, hatte der VRR den Vertrag vor Betriebsaufnahme gekündigt. Hauptgrund seien die fehlenden Lokführer gewesen. Keolis sah das anders. Für die nächsten zwei Jahre ist der Betrieb durch die Deutsche Bahn weiter gesichert. Über Konsequenzen und Folgekosten haben sich der VRR und Keolis am Montag geeinigt, wie einer gemeinsamen Pressemitteilung zu entnehmen ist.

Der nicht veröffentlichte Vergleich scheint in Harmonie getroffen worden zu sein. Keolis ist mit 15 % Marktanteil in Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Partner des VRR im Markt von nur wenigen konkurrierenden Eisenbahnverkehrsunternehmen. In der Pressemitteilung heißt es seitens des VRR:

Für VRR-Vorstandssprecher Ronald R.F. Lünser hat Keolis Deutschland auch weiterhin eine wichtige und verantwortungsvolle Rolle im nordrhein-westfälischen SPNV und Keolis bleibt als Eisenbahnverkehrsunternehmen und Betreiber für das Maas-Rhein-Lippe-Netz, Hellweg-Netz, Teutoburger Wald-Netz und Ostwestfalen- Lippe-Netz ein wesentlicher Geschäfts- und Vertragspartner. „Nach intensiven Gesprächen konnten wir eine gute außergerichtliche Einigung für alle Beteiligen erzielen. Diese Einigung wird auch durch die politischen Gremien der beteiligten Aufgabenträger VRR und NWL getragen. Die Fahrgäste an Rhein und Ruhr können auf einen zuverlässigen Nahverkehr setzen“, sagt Lünser

Pressemitteilung vom 10. Dezember 2019

Seitens des VRR war im Rahmen der proaktiven Kündigung immer betont worden, dass es ihm nicht um Schadensersatz sondern um Sicherung des S-Bahn-Betriebs gehe. Als Anstalt des öffentlichen Rechts getragen von Zweckverbänden und Kommunen ist der VRR eine Körperschaft, die der Daseinsvorsorge für die Bürger – in Form des Nahverkehrs – verpflichtet ist.

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