Connect with us

Hi, what are you looking for?

C

Nachrichten

Hartz IV-Sanktionen: Für den Großteil der Betroffenen ändert sich nichts

Infografik Hartz IV-Sanktionen
Quelle der Infografik; Statista.com, https://de.statista.com/infografik/16630/zahl-der-hartz-iv-sanktionen/

5.11.2019 In Karlsruhe urteilte das Bundesverfassungsgericht heute, dass die „Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II“ teilweise verfassungswidrig seien. Meldungen mit Titeln wie ‚Hartz IV-Sanktionen“ lassen manchen denken, dass die unliebsamen Hartz IV-Reformen gleich ganz vom Verfassungsgericht gekippt wurden. Wieder einmal hätten Richter das erledigt, was Politiker demnach nicht gewillt waren zu tun. Doch wie sieht es im Alltag wirklich aus? Ruhr.Today sprach mit dem Rechtsanwalt Knut Hanke. Er ist Fachanwalt für Sozialrecht und für Arbeitsrecht bei der Bochumer Kanzlei Dr. Hoffmann und Hanke.

„Für den Großteil der Betroffenen ändert sich nichts. Die meisten Leistungskürzungen erfolgen aufgrund von Meldeversäumnissen. Das sind dann zunächst einmal 10 %“, erläutert Rechtsanwalt Knut Hanke zur aktuellen Sanktionsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Demnach wurden im Juni 2019 74.367 Sanktion, sprich Leistungskürzungen, neu ausgesprochen.

Hartzv IV: 50 % der Sanktionsbescheide sind aus Erfahrung fehlerhaft

57.628-mal erfolgte die Leistungskürzung aufgrund sogenannter Meldeversäumnisse. Mit 77,5 % ist bilden diese Kürzungen im Erstfall von 10% den Großteil der Sanktionen. An diesen wird sich auch zukünftig nichts ändern. Allerdings scheuen nach Erfahrung des Bochumer Sozialrechtlers viele Betroffene gegen diese Sanktionen vorzugehen. „Nach meiner Erfahrung sind 50 % der Bescheide fehlerhaft. Da ist beim Klagen die Chance groß, einen Treffer zu landen.“ Bei Meldeversäumnissen wurden Termine nicht wahrgenommen.

Anders sieht es bei Sanktionen aus, wenn ein vermitteltes Jobangebot nicht angenommen wird. Dann erfolgt bisher eine Kürzung um 30 %, im Wiederholungsfall von 60% und 100%. Dies bewirkt dann durchschnittlich höhere Kürzungsbeträge als nur aufgrund von Terminversäumnissen. „Die Sanktionen bewirkten bundesweit bei knapp 124.000 erwerbsfähigen Leistungsbeziehern mit mindestens einer Sanktion im Berichtsmonat Juni 2019 eine durchschnittliche Kürzung des laufenden Leistungsanspruchs um 19%. Dies entspricht einer durchschnittlichen Kürzung um 111 Euro, wovon 99 Euro auf Kürzungen von Regel- bzw. Mehrbedarfen und 12 Euro auf Kürzungen von Kosten der Unterkunft entfielen.“

Totalverweigerer müssen maximal 30 % Kürzung des Hartz IV-Bezugs befürchten

Das Bundesverfassungsgericht hat nun festgestellt, dass es ein Existenzminimum gibt, das nicht weiter gekürzt werden darf. Kürzungen von mehr als 30 % sind nicht mehr zulässig. Sogenannten Totalverweigerer wird dies begünstigen, die kein Jobangebot annehmen wollen. Aber auch für weitere Gruppen bringt die Gerichtsentscheidung Verbesserungen. „Für Unter-25-jährige ändert sich viel. Hier fielen bereits bei Nichtannahme eines Stellenangebots, auch für eine Ausbildung, sofort alle Regeleistungen weg, beim zweiten Verstosss alles. Das wird zukünftig nicht mehr zulässig sein“, so Rechtsanwalt Hanke weiter.

Weiterhin kritisiert das Bundesverfassungsgericht, dass es nur eine starre Sanktionsregel gebe. Eine Härtefallklausel oder ein Wegfall der Sanktion bei Mitwirkung ist bisher nicht vorgesehen. Das Sanktionsrecht hatte aber bisher bereits viele Tücken. Hierzu Rechtsanwalt Hanke: „Ich rate, Sanktionen immer anzugreifen. Es gibt oft formale Fehler, die zur Nichtigkeit führen. Oft ist die zugrundeliegende Eingliederungsvereinbarung bereits fehlerhaft oder notwendige Belehrungen fehlen oder der Zeitraum ist falsch gesetzt. Oft wird der der sogenannte wichtige Grund als Entschuldigung für die Nichtteilnahme am Termin oder an der Maßnahme nicht akzeptiert.“

Die Bundesregierung ist nun gefordert gesetzliche Änderungen für den Bundestag zu erarbeiten. Ob es dadurch einfacher und fehlerfrei(er) wird, ist abzuwarten.

Quelle der Infografik; Statista.com, https://de.statista.com/infografik/16630/zahl-der-hartz-iv-sanktionen/

Click to comment

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.