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Mobilität

Videoüberwachung am Bochumer Hauptbahnhof (ZOB)

Haltestellenbereich des ZOB Bochum
Busbahnhof am Bochumer Hauptahnhof

„Am neuen ZOB ist die Einrichtung einer Videoüberwachung möglich und zulässig.“ Diese Erklärung des Datenschutzbeauftragten der BoGeStra nahmen am Dienstag die städtischen Verkehrspolitiker in der Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Mobilität entgegen. Die Ausschussmitglieder befassten sich aufgrund einer Anfrage mit dem Thema Videoüberwachung im ÖPNV / SPNV.

„Die Installation der Kameras war bereits vor dem Videoüberwachungsverbesserungsgesetz auf Grundlagen des Bundesdatenschutzgesetzes möglich. Vor diesem Hintergrund verwundert mich umso mehr, dass SPD und Grüne noch im Dezember die Forderungen der CDU nach Videoüberwachung ausgewählter Haltestellen abgelehnt haben, als es um den neuen Nahverkehrsverplan ging“, so Ratsmitglied Dirk Schmidt (CDU).

VRR gibt Geld

Er verweist darauf, dass ein Förderantrag der BoGeStra für die Aufrüstung einer Überwachungszentrale und Kameras an den ZOB in Bochum, Gelsenkirchen und Gelsenkirchen-Buer vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) bereits positiv beschieden ist. „Angesichts der Machbarkeit am Bochumer Hauptbahnhof muss auch über eine Videoüberwachung der Haltestellen am August-Bebel-Platz neu nachgedacht werden. Diese hatte die Bezirksvertretung Wattenscheid angeregt“, so Dirk Schmidt abschließend.

Handlungsbedarf bezüglich der Videoüberwachung besteht jedoch nicht nur an Hauptknotenpunkten sondern auch an ganz normalen Haltestellen in unserer Stadt. So weist der Haltepunkt der Straßenbahnlinie 302/310 Wittener Straße/ Universitätsstraße turnusmäßig Vandalismus-Schäden auf. „Eine Gefahrenstelle und ein Kostenfaktor, der auf Dauer nicht hingenommen werden kann“, stellt CDU-Ratsmitglied Elke Janura fest.

Nur Busbahnhof im Fokus

Der Datenschutzbeauftragte der BoGeStra erläuterte in der Sitzung, wie eine Videoüberwachung erfolgen könne. Dabei nehmen die Kameras nur das Geschehen am Busbahnhof auf und nicht den gesamten Platz. Die Speicherung der Aufnahmen ist zeitlich begrenzt wie auch die Gruppe derjenigen, die das Material abrufen dürfen.

Für die nächste Sitzung des Ausschusses am 10. April 2018 kündigte die Verwaltung eine Beschlussvorlage an.

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