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Bochum

Katzenschutz: Freigänger müssen in Bochum kastriert sein

Alte Katze in der Sonne

In seiner November-Sitzung hat der Rat der Stadt Bochum nach Monaten der Diskussion eine Katzenschutzsatzung beschlossen. Sogenannte Freigängerkatzen müssen im Gebiet der Stadt Bochum gekennzeichnet, registriert und kastriert sein.

Die zentrale Vorschrift lautet:

„Die Haltungsperson hat die Freigängerkatze eindeutig und dauerhaft durch Mikrochip oder Ohrtätowierung zu kennzeichnen und zu registrieren.“

Aufgegriffene und freilebende Katzen müssen laut Satzung kastriert werden. Alternativ kann die Stadtverwaltung die Kastrierung anordnen.

Umstrittenes Betretungsrecht von Privatgrundstücken

Die Diskussion um die Satzung und den Katzenschutz hat Monate gedauert dFinanzielle und rechtliche Aspekte mussten geklärt werden. Die Kosten der Kastrierung freilebender Katzen übernimmt die Stadtverwaltung nicht. Umstritten war zuletzt im Rat ein Paragraf, der das zwangsweise Dulden des Betretens eines Grundstücks regelt. Die CDU lehnte den massiven Eingriff städtischer Beauftragter ins Hausrecht von Eigentümern, Pächtern und Mietern ab. SPD und Grüne votierten dafür.

Mit der Satzung wird angestrebt, dauerhaft die Zahl freilebender Katzen zu reduzieren. Das dient auch dem Schutz von Tieren, die regelmäßig Beute von Katzen werden, insbesondere Singvögeln.

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