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An Silvester noch Euros retten

Mit dem neuen Jahr laufen auch viele Fristen ab. Wer bis dahin seine Ansprüche nicht angemeldet hat, der geht leer aus oder muss im besten Fall länger auf sein Geld warten. Hier zwei Tipps, was an Silvester noch erledigt werden kann.

Ansprüche verfallen, wenn sie zum Jahresende nicht angemeldet werden.

Am 31.12. verjähren Ansprüche, wenn sie nicht eingefordert werden[/caption]Mit dem neuen Jahr laufen auch viele Fristen ab. Wer bis dahin seine Ansprüche nicht angemeldet hat, der geht leer aus oder muss im besten Fall länger auf sein Geld warten. Hier zwei Tipps, was an Silvester noch erledigt werden kann.

Unberechtigte Kreditgebühren zurückfordern

Aufgrund von Urteilen müssen die Banken unberechtigt erhobene Kreditgebühren erstatten. Die Frist für Kredite der letzten 10 Jahre läuft heute ab. Also flugs alle Kreditverträge seit 2005 durchschauen, ob da irgendwo „Kreditgebühren“ steht. Diese gängige Praxis war unzulässig. Auch wenn der Kredit früher abgeschlossen worden ist, aber in den letzten Jahren noch bedient wurde, kann zurückgefordert werden.

Die Details sind erst einmal egal. Der Anspruch muss heute noch angemeldet werden. Musterbriefe gibt es im Internet.

Die Stiftungwarentest bietet auf ihrer Internetseite test.de Musterbriefe an und auch Tipps, um die Rückforderung terminlich wasserdicht zu machen.

Steuerklassenwahl für Verheiratete

Verheiratete oder Lebenspartner werden in die Steuerklassen III und V oder beide in IV – mit und Faktor – einsortiert. Das ist schon kompliziert. Am Ende des Jahres wird abgerechnet, aber bei ungünstiger Einsortierung wird zunächst zuviel gezahlt. Die Geld ist erstmal beim Finanzamt.

Allerdings kann es durchaus Sinn ergeben, sich anders einzusortieren, denn Elterngeld und Arbeitslosengeld richten sich nach dem Nettolohn – danach was letztlich vom Arbeitgeber auf’s Konto überwiesen wird. Und mit der Wahl der Steuerklassen kann dem Partner, der in der Elternzeit zuhause bleibt oder dem Arbeitslosigkeit droht, geholfen werden. Er oder Sie erhält dann auch mehr ausgezahlt – und das wird nach Jahresende nicht korrigiert. Auch ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2015 kann helfen, wenn die Abzüge für Fahrtkosten, Fortbildung etc. bereits erkennbar sind.

Hilfreich zur Ermittlung der richtigen Wahl der Lohnsteuerklassen ist der Rechner von steuertipps.de.

Den Antrag auf Lohnsteuerklassenwechsel gibt’s online. Er kann heute noch beim Finanzamt eingeworfen werden.

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