Mit einer bundesweiten Aktion haben deutsche Umweltverbände, u. a. der BUND, auf die Feinstaub- und Stickoxidbelastungen durch die Binnenschifffahrt auf Kanälen und Flüssen hingewiesen. Das hat prompt Gegenäußerungen des Bundesverbandes der Binnenschifffahrt e. V. (BDB) hervorgerufen. Die Auseinandersetzung geht darum, wie umweltfreundlich die Binnenschifffahrt ist. Ja, sie ist unweltfreundlich, hat aber ein paar ungeregelt Aspekte.
Den Kommunen aufgehalst: Bekämpfung von Feinstaub
Nach EU-Vorgaben wurde die Bekämpfung der Belastung in Deutschland vom Bund an die Länder delegiert und dann weiter von den Ländern an die Kommunen. Heraus kam eine für die öffentlichen Kassen günstige Lösung: Die Bürger als Eigentümer von Pkw und Lkw wurden mit Kosten belastet.
Die Bürger mussten meist ältere Fahrzeuge gegen neue tauschen, wenn sie noch die die Umweltzonen in Großstädten fahren wollen. Diese Umweltzonen sind Fahrverbotszonen für Fahrzeuge, die zu viele Feinstaubpartikel ausstoben. In aller Regel handelt es sich dabei um Dieselfahrzeuge. Die Eigentümer von diesen Fahrzeugen haben durch die eingeschränkte Nutzung ihrer Fahrzeuge entschädigungslos einen Vermögensnachteil erlitten.
Eine Alternative bestand darin, Fahrzeuge steuerlich subventioniert auf Filteranlagen umzurüsten. Ein Vergleich mit den Niederlanden zeigt diesen anderen Wege. Allerdings hätte diese den Bundeshaushalt Geld gekostet. Derartige Umrüstungen mit finanziellen Anreizen ist ein Weg zu Regelung. Der Beitrag der als Konjunkturhilfe für die Automobilindustrie gezahlten Abwrackprämie für Altfahrzeuge, wird ein erheblicher Effekt bei der Verbesserung von Fahrzeugemissionen zugesschrieben; das gilt selbst, wenn viele Empfänger der Prämie sich anschließend für ein größeres Fahrzeug entschieden.
Den Kommunen blieben nur Fahrverbote
Da die Reglung von Feinstaubemissionen staatlich an die Kommunen delegiert worden, blieben nur Einschränkungen für den Individualverkehr auf der Straße übrigen. Diesen Verkehr zu steuern, ist eine der wenigen Rechte der Kommunen, denen für Subventionen auch Gelder fehlen. Folglich haben sie das in ihre pflichtgemäß erstellten Luftreinhaltepläne eingestellt. Allerdings gelten diese Maßnahmen nicht für Bundesautobahnen. Da fehlt die rechtliche Kompetenz.Binnenschiffe: Kommunen haben keine Kompetenz
Auch für die dieselbetriebenen Binnenschifffahrt haben die Kommunen keine Kompetenz zur Regelung. In Artikel 89 Grundgesetz heißt es:
(1) Der Bund ist Eigentümer der bisherigen Reichswasserstraßen.
(2) Der Bund verwaltet die Bundeswasserstraßen durch eigene Behörden. […]
Die Kompetenz des Bundes verhindert Fahrverbote für alte Binnenschiffe. Umrüstungen fördert der Bund nicht. Im Ergebnis steigt der Druck auf die Kommunen und Bürger, die Anlieger an Kanälen und Flüssen sind. Sie müssen durch weitere Maßnahmen an ihren Fahrzeugen und striktere bzw. größere Fahrverbotszonen die Feinstaubemissionen aus Binnenschiffen ersatzweise kompensieren. Das ist eine ungerechte Lastenverteilung. An Städten wie Köln, Bonn und Duisburg fahren täglich ca. 400 Binnenschiffe vorbei.
Abgesehen von Feinstaub sind Binnenschiffe umweltfreundlich
Auch wenn bezüglich der Aspekte Feinstaub und Stickoxide der Bestand alter Binnenschiffe sich als problematisch darstellt, darf nicht übersehen werden, dass die Binnenschifffahrt hinsichtlich Aspekten des Klimaschutzes und der geringen Menge an benötigtem Dieselkraftstoff ein umweltfreundlicher Verkehrsträger ist. Das ist zu fördern.Unverhältnismäßig ist jedoch die Binnenschiffe ausgenommen sind von Maßnahmen gegen den Ausstoß von Feinstaub. An einheitlichen Messmethoden mag es mangeln, worauf der BDB hinweist, aber klar ist, dass ein Binnenschiffs eine Belastung von mehr als 100 Pkw erzeugt. Binnenschiffe haben zudem eine längeren Lebensdauer. Es spricht also vieles dafür, gezielt hier Maßnahmen mit größer Wirkung als an einzelnen Pkw anzusetzen. An einer Bundeswasserstraße erreicht die Feinstaubbelastung auch mal die gleiche Dimension wie an einer Bundesautobahn. Tu was gegen Feinstaub, Bundesregierung!
Dieser Artikel wurde verfasst für die Interessengemeinschaft Mensch und Umwelt