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Umwelt

Eingliederungshilfe – Soforthilfe, die später kommt

Sozialpolitiker Peter Weiß MdB im Gespräch mit der CDU Bochum

Heute Abend war der Sozialpolitiker Peter Weiß MdB (CDU) zur Diskussion bei der CDU Bochum. Er sprach zu aktuellen Gesetzesvorhaben, so zur Mütterrente. Aber auch zu Thema Eingliederungshilfe sprach er nach meiner Aufforderung. Im Anschluss legte ihm Bochums Bürgermeisterin Erika Stahl (CDU) dar, welche Höhe Leistungen der Eingliederungshilfe die Kommunen der westfälischen Landeshälfte aufbringen: 1,9 Milliarden Euro.

Peter Weiß MdB forderte die Kommunalpolitiker auf, nicht locker zu lassen. Aber sie sollten nicht ihrem Landesfinanzminister auf den Leim gehen. Er verwies darauf, dass Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Aufgabe des Haushaltsausgleichs habe und ganz genau lese, was im Koalitionsvertrag stünde. Und er hat recht, definitiv steht eine sofortige Übernahme der Leistungen der Eingliederungshilfe nicht drin.

Verantwortung für Pflege, Altersarmut und Eingliederung von Menschen mit Behinderungen
Vor 20 Jahren hat der Bund gesamtstaatlich und damit gesamtgesellschaftlich die Verantwortung für die Pflege übernommen und die Pflegeversicherung eingeführt. Das war nicht nur eine sozialpolitische Notwendigkeit, sondern dient auch der Entlastung der Kommunen. Als unterste Ebene der sozialen Sicherung mussten sie mehr und mehr Pflegeleistungen im Alter übernehmen, wo private Mittel nicht mehr reichten. Vor wenigen Jahre übernahm der Bund auch die Verantwortung für Altersarmut. Gelder zur Grundsicherung im Alter werden den Kommunen erstattet. Die volle Höhe der Erstattungen an die Kommunen in diesem Jahr 2014 stehen im ersten Spiegelstrich des CDU-SPD-Koalitionsvertrags unter prioritäre Maßnahmen.

Prioritäre Maßnahmen

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD setzt folgende finanziellen Prioritäten für die laufende Legislaturperiode, die nicht unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen (Unterstreichung durch den Autor):

• Die Gemeinden, Städte und Landkreise in Deutschland sollen weiter finanziell entlastet werden. Im Jahr 2014 erfolgt ohnehin die letzte Stufe der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund und damit eine Entlastung der Kommunen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro. Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr.

Der erste Eindruck mag ein anderer sein, aber die 5 Milliarden Euro sind nicht sofort für Eingliederungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen vorgesehen, allenfalls sofort 1 Milliarde Euro jährlich. Aber sie sind jetzt noch nicht mal in den vier Jahren der großen Koalition dieser Wahlperiode vorgesehen. Das ist wirklich enttäuschen.

Entwurf einer Resolution fürs Ruhrparlament
Und da verstehe ich, dass sich nach Kreisen und Kommunen auch das Ruhrparlament mit einer Resolution hierzu befasst – am kommenden Freitag, den 4. April. Die eine Milliarde bedeutet allein für die westfälische Landeshälfte bereits eine Entlastung der Kommunen von ca. 100 Millionen Euro. Dafür ist sicherzustellen, dass auch alles ankommt. Später sollen es dann mal 500 Millionen sein. Nicht 2015, aber 2016 sieht der Verwaltungsentwurf ans Ruhrparlament als Forderung für die Entlastung vor. Wortklauberei um den Koalitionsvertrag.

Peter Weiß führte natürlich an, dass es als Soforthilfe zumindest die 1 Milliarde Euro jetzt schon gebe und dass auch ans das Ziel eines ausgeglichen Bundeshaushalts unter dem Aspekt der Generationengerechtigkeit gedacht werden müssen. Dann freue ich mich auf mehr später?

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