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IKEA verstärkt Kampf rund ums und im Ruhrgebiet – 1. Erfolg in Wuppertal?

Am 20. Februar 2013 dürfte IKEA Deutschland einen Erfolg feiern: Der Bauausschuss der Stadt Wuppertal wird voraussichtlich und erneut eine Offenlegung eines Planes für den Bau eines IKEA-Marktes unweit des Autobahnknotens von A 1, A 43 und A46 beschließen. Die Frist für Stellungnahmen anderer Träger öffentlicher Belange wird dabei auf zwei Wochen verkürzt, denn es lief erst vor kurzem ein B-Plan-Verfahren, dessen Fortführung durch die Landesplanungsbehörde verboten worden war. Ursächlich hierfür war eine „falsche“ Berechnung und folglich zu gering bewerteter Umfang des zentrenrelevante Warensortiments, dass dort außerhalb von Siedlungszentren – in nicht integrierter Lage – entstehen soll. Der neue Plan – einsehbar im Ratsinformationssystem der Stadt Wuppertal – wird das Sortiment weiter beschränken. Das ist ein Erfolg. Nach Lektüre der Unterlagen halte ich das Vorhaben für genehmigungsfähig. Mein Erwartung ist, dass IKEA und Umfeld an der Stelle dennoch den Zentren der Städte im angrenzenden Ennepe-Ruhr-Kreis schaden wird. Die Chancen, dass zu verhindern, sehe ich pessimistisch.

IKEA in Essen-Zentrum

IKEA in Essen-Zentrum

Der Entwurf des Wuppertaler Bebauungsplans berücksichtigt als „Ziele in Aufstellung“ die von der Landesregierung vorgeschlagenen Vorgaben für die Entwicklung des Großflächigen Einzelhandels (über eine vorgezogenen Sachlichen Teilplan zum Landesentwicklungsplan). Diese haben, da das Gesetz noch nicht beschlossen ist, noch nicht die definitive Wirkung. Dennoch genügt der Wuppertal Entwurf den Anforderungen, denn er setzt eine Grenze für den „Anteil zentren- und nahversorgungsrelevanter Verkaufsflächen von 9,9 % (insgesamt 4.475 qm) bei einer Gesamtverkaufsfläche von 45.050 qm“ vor.“ (S. 4) In Duisburg gab es hier zu bereits eine Diskussion um eine neues Möbelhaus (Siehe RP vom 05.07.2012).

„Ziele in Aufstellung“ sind bereits als abwägbare Grundsätze zu beachten. Derzeit heißt es im LEP-Entwurf dazu (Hervorhebung durch den Autor):

Sondergebiete für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment dürfen auch außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden, wenn der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche beträgt. Dabei dürfen zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden durch den absoluten Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Bis auf weiteres noch schwache Begrenzung des Flächenumfangs für zentrenrelevanten Einzelhandel

Spannend wird eine eventuelle gerichtlich Auseiandersetzung um den letzten Satz. Denn die Größe von 4.475 qm halte ich schon für eine Beeinträchtigung für „zentrale Versorgungsbereich in Gemeinden„. Ein Hinweis, das ist gibt auch der Entwurf des neuen LEP-Teilplans, aber nur in einem abwägbaren, schwächeren neuen Grundsatz, der nicht wie „Ziele in Aufstellung“ zurzeit zu beachten sei – so unterstelle ich zumindest die Wuppertaler Position. Es heißt dazu:

Der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente eines Sondergebietes für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment soll 2.500 qm Verkaufsfläche nicht
überschreiten.

Und hier passt der B-Plan-Entwurf aus Wuppertal nicht hinein. Denn es gilt 4.475 qm > 2.500 qm. Aber noch gilt der LEP-Entwurf noch nicht. Es ist halt eine Entwurf. Nach einem Konsultationsverfahren im Land wird zudem der endgültige Entwurf der Landesregierung derzeit erwartet. Vom Flurfunk in Düsseldorf höre ich, dass der erst nach der nächsten Sitzung des zuständigen Landtagsausschusses und damit der Aufstellung des Wuppertal erwartet wird – so etwa Mitte März 2013. Selbst wenn aus dem Grundsatz der Beschränkung auf 2.500 qm (schnellst möglich) ein Ziel würde, wird die Neuregelung hier keine Wirkung entfalten. Es sei denn der Plan kann gerichtlich so verzögert oder zu Fall gebracht werden, dass die Neuregelung bis dahin greifen kann. Das hängt von juristischen Unwägbarkeiten und zeitlichen Abläufen ab. Politisch kann ich den Städten im Ennepe-Ruhr-Kreis daher nur das Prinzip Hoffung empfehlen, d. h., sie sollten klagen in der Hoffnung den Plan zu verzögern,um ggf. am Ende eine weitere Beschränkung des Umfangs des zentrenrelevanten Warensortiments auf 2.500 qm oder weniger zu erreichen . Es geht knapp um eine weitere Reduzierung auf die Hälfte des geplanten Angebots. Auch Vergleiche zwischen 2.500 qm und 4.475 qm sind denkbar. Dies bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Bauprojektes. Es könnte sogar völlig scheitern.

Lobbyarbeit schreitet voran?

In der Zwischenzeit nehme ich war, wie IKEA seine Bemühungen um eine weitere Expansion (hier Hinweise auf der IKEA-Seite) weiter vorantreibt, gerade auch in der Metropole Ruhr. Rückmeldungen habe ich aus Bottrop, Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen und Essen. Neben dem Standort eines baulich begrenzten IKEA-Marktes am Rande der Innenstadt, soll jetzt noch ein weiteres Gelände in Essen-Kray angeboten worden sein – hört man. Weitere Gespräche sollen auch die Herren Wolfgang Clement, ehemaliger SPD-Ministerpräsident von NRW, und Friedhelm Ost (CDU) geführt haben. Ich hab darauf schon mal hingewiesen. Ich kann das nicht bestätigen, ebenso wenig, wie mir berichtet wird, dass inzwischen eine Spur dieser Lobbyarbeit nach Bochum führe. Hier geistern die Ideen einer Ansiedlung in Wattenscheid oder am Husemannplatz in der Bochumer Innnestadt umher. Letzeres wäre zumindest ein integrierter Standort in der Mitte eine Stadt. Sollte sich sowas realisieren lassen, dann ist sicher auch seitens IKEA eine Anpassung ihres Marktkonzeptes erforderlich. Eine neue Umfeldgestaltung abweichend von IKEA Homepark und solitärem Markt wäre notwendig. Mal sehen, wer sich zuerst bewegt.

Danke an Heike Haarhaus für die Übersendung des Links zu den Unterlagen des neuen B-Plan-Entwurfs aus Wuppertal.

2 Comments

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  1. Pingback: Der Ruhrpilot | Ruhrbarone

  2. Pingback: IKEA-Homepark: Wuppertaler Planung wieder rechtswidrig?

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