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IKEA-Homepark: Wuppertaler Planung wieder rechtswidrig?

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„Augen zu und durch“ wird man sich bei der Stadtverwaltung Wuppertal gesagt haben. Trotzt einer Untersagung der Fortführung der Planung für einen Homepark in Wuppertal, dort wo sich die Autobahnen A43, A46 und A 1 treffen. Mit einigen Änderungen wurde das Planungsverfahren erneut aufgelegt, dabei wurden die Fristen auf zwei Wochen verkürzt zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, also jener die Stellungnahmen abgeben müssen oder dürfen. Das ist an sich schon merkwürdig, denn entweder ist es eine neue Planung oder nicht. Und für was Neues kann ich kaum die Fristen verkürzen, mehr für was Bekanntes.

Die Zeit drängt auf jeden Fall, denn bzgl. des Zeitpunktes ist noch undefiniert, wann genau neue Regelungen zum großflächigen Einzelhandel gelten werden, aber es ist gewiss, dass es bald neue gibt. Und bis dahin gelten die in Aufstellung befindlichen und bereits jetzt bekannten neuen Ziele und Grundsätze der Landesplanung, zumindest als Grundsätze – siehe hierzu auch „IKEA verstärkt Kampf rund ums und im Ruhrgebiet„. Wenn die Wuppertaler um diese Regelung und ihre Folgen herumkommen wollen, so lange sie noch etwas „weicher“ gilt, dann jetzt. Allerdings formiert sich sich Widerstand zu dem Vorhaben:

  • Widerstand, den es gegen das Projekt eh gibt
  • Widerstand, das jetzt mit minimalen Änderungen neu aufzulegen
  • Widerstand, dass die Neuauflage trotz bestehender, nicht zurückgenommener Untersagungsverfügung erfolgt
  • Widerstand, weil die Berechnungen des Umfangs der zentrenrelevanten Verkaufsflächen das Randsortiment des Möbelhauses, des IKEA-Marktes selber, außer acht ließen; also Geschirr, Gläser, Bettbezüge, Kerzen und alles, was es sonst noch schönes bei IKEA gibt.
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Widerstand aus dem Regionalverband Ruhr und dem Ennepe-Ruhr-Kreis

Binnen weniger Tage, ja eher Stunden, hat die Fachverwaltung des Regionalverbands Ruhr eine Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange verfasst, die innerhalb der Frist von zwei Wochen (am 15.März 2013) verabschiedet wurde. Das ist nicht schlecht, da das Ruhrparlament nur etwa alle drei Monate tagt. Die CDU hatte im Vorfeld darauf gedrängt und der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreis hat sich in der Sitzung erhoben und dem Verband für die Unterstützung gedankt. Das ist alles nicht alltäglich, was da zur Vorlage Nr. 12/0834 geschieht:

  • Zum Umfang der zentrenrelevanten Verkaufsflächen und Warensortimente:

    Bereits in meiner Stellungnahme vom 15.10.2012 hatte ich dargelegt, dass selbst das IKEA-Einrichungszentrum als Bestandteil des Einkaufszentrums über zentrenrelevante Kernsortimente verfügt. Der zentrenrelevante Sortimentsanteil des IKEA-Einrichtungshauses kann nicht als Randsortiment zum Hauptsortiment Möbel eingestuft werden.

  • Zur vorgreifenden Geltung der kommenden neuen Regelungen zum großflächigen Einzelhandel:

    Die vorgesehenen Planinhalte […] widersprechen nach wie vor inhaltlich den in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung des vorliegenden Entwurfs des sachlichen Teilplans „großflächiger Einzelhandel“ zum LEP NRW.

  • Zur Planung trotz Verbots durch die Staatskanzlei NRW:

    Die erneute öffentliche Auslegung der 49. Änderung des Flächennutzungsplan – Dreigrenzen – der Stadt Wuppertal mit den vorgesehenen Planinhalten verstößt gegen den sofort vollziehbaren raumordnerischen Untersagungsbescheid der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.11.2012 und ist daher rechtswidrig.
    […]
    Dass es sich inhaltlich nach wie vor um ein und dieselbe Planung handelt, folgt ohne weiteres aus den Ausführungen zu Planungsnanlass und -ziel in der Beschlussvorlage und dem Entwurf der Planbegründung.
    […]
    Die Fortsetzung des eingeleiteten Planverfahrens mit einer erneuten Beteiligung nach §4a Abs. 3 BauGB, ohne vorherige Erledigung der Regelungswirkung der Untersagungsverfügung, ist daher rechtswidrig.

Petitionsausschuss sieht kaum Chancen für eine Genehmigung des IKEA-Homeparks

Der Petitionsausschuss des Landtags NRW hat sich auch mit dem Vorhaben befasst, dass bereits von der Bezirksregierung Düsseldorf einen Dämpfer bekommen habe. So berichtet der WDR (zuletzt 22.03.2013):

Aus Sicht des Petitionsausschusses liegt der Anteil dieser Waren beim geplanten Park in Wuppertal aber bei mehr als 50 Prozent. Deshalb sei die Genehmigung sehr unwahrscheinlich, so die Haltung des Landtagsausschusses. Der hatte sich mit der Frage der Ansiedlung befasst, weil ein Wuppertaler Anwohner eine Petition eingereicht hatte.

Die Schrankwand scheint dem Kopf der Wuppertaler Stadtverwaltung stand zu halten. Voraussichtlich ist dies hier nicht der letzte Bericht dazu.

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