Am Freitag hat das Ruhrparlament für den Bau des Steinkohlekraftwerks Datteln IV votiert. Das steht bereits weitgehend, jedoch war die Baugenehmigung auf falschen Grundlagen erstellt worden, so dass dies nun nachgeholt werden musste. Der politische Streit dazu dauert schon Jahre an. SPD, CDU und FDP haben jetzt beim Regionalverband Ruhr den Weg geebnet, ein Zielabweichungsverfahren bei der Landesregierung zu beantragen. Die Verwaltung des RVR hatte dies so vorgeschlagen, weil sie davon ausgeht, dass diese Zeilabweichung vom Landesentwicklungplan genehmigungsfähig ist. Der Landesentwicklungsplan enthält Vorgaben für die Regionalplanung, die die Träger bei der Regionalplanung zu beachten haben. Für die Metropole Ruhr ist der RVR Träger Regionalplanung.
Das Genehmigungsverfahren ist damit nicht zu Ende. Ich rechne frühstens für das erste Quartal 2014 mit einem positiven Beschluss, von dem ich ausgehe. Ich rechne auch nicht damit, dass die Grünen das Kraftwerk am Ende verhindern werden oder im Falle der Genehmigung die rot-grüne Koalition in Düsseldorf beenden. Auch wenn die Grünen gegen Datteln IV gestimmt haben, um nicht einmal das Zielabweichungsverfahren zuzulassen, haben sie im Ruhrparlament die Koalition mit der SPD nicht beendet. Das ist auch verständlich, denn bis zum Beschluss am letzten Freitag waren die Grüne Fraktion im Ruhrparlament mit im Boot.Entwurf des neuen Landesentwicklungsplan
Eines der Probleme mit dem derzeit gültigen Landesentwicklungsplan (LEP) ist, dass manche Ziele und Grundsätze überholt sind. Die Verwendung heimischer Steinkohle wird ab 2018 schwierig, wenn Subventionierung und Förderung in Deutschland enden. Nach vielen Monaten des Wartens und immer neuen Verschiebungen – seit Dezember 2011 – liegt nun seitens der Landesregierung der Entwurf eines neuen LEP vor. Darin geht es wieder um Energie und deren Erzeugung.
Bemerkenswert finde ich die dort formulierten Effizienzkriterien für Kraftwerke. Die Energieausbeute an Elektrizität und Wärme soll zukünftig zusammen 75 % betragen. Dattel IV als modernstes Steinkohlekraftwert kommt gerade mal geschätzt auf 60 %.
Der LEP-Entwurf wird zu einer Zeit vorgelegt, als es mit Datteln IV für die rot-grüne Koalition in Düsseldorf schwierig wird. Steinkohlekraftwerke verhindert er ab Gültigkeit. Weitere Neuerungen bei der Ausweisung von Standorten dürften neue Prüfung für alte Standorte erfordern. Nur GuD-Kombikrafte (Gas und Dampf) erreichen diesen Effizienbereich. Nutzen die Grünen den Druck im Kessel von Datteln IV, um den Umbau des Kraftwerkspark generell zu erzwingen? Ganz danach sieht es aus, denn das Umweltministerium soll immer wieder auf der Bremse gestanden haben. Ihm steht ein grüner Minister vor.
Was sagt die IGBCE zu so hohen Vorgaben?
Zeitplan bis weit nach den Bundestagswahlen
Die Landesregierung, genauer: die Landesplanungsbehörde in der Staatskanzlei, hat nun viel Zeit – ohne Fristen – das Zielabweichungsverfahren für Datteln IV zu prüfen. Dazu müssen die Unterlagen des RVR geprüft werden. Kommt es zur Genehmigung, dann geht das Verfahren zurück an den RVR und mit Fristen nochmals nach Düsseldorf. Allerdings regeln diese Fristen die maximalen Zeiträume. Beim jetzigen Schritt ist das nicht erkennbar. Die aus dem Hause Kraft kommende Entscheidung zum Bau von Datteln IV wird daher nicht vor der Bundestagswahl erwartet. Ich gehe davon aus, dass sie parallel zum Ende der Beratungen des neuen LEP und dem noch ausstehenden Entwurf eines landesweiten Klimaschutzplans kommt. Vielleicht sogar erst Ende 2014. Da ist noch vieles zu regeln zwischen SPD und Grünen.
P.S.: Verwunderlich ist, wieviel Papier die RVR-Verwaltung ehrenamtliche Politiker zur kurzfristigen Prüfung vorlegt. Das mag neudeutsch Transparenz heißen, überfordert jedoch und liefert kein besseres Politikergebnis.
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