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Politik

Wie Anonymous meine Grundrechte beschränkt

Vor drei Tagen recherchierte ich zu den Änderungen am Entwurf des Meldegesetzes während der Beratungen im Deutschen Bundestag. Daraus entstand der Artikel „MeldFortG-Posse: Wo die Datenkrake im Innenausschuss zuschlug“. Allerdings ist der Artikel zu einigen Quelldokumenten nicht so verlinkt, wie ich mir zum Ziel hier gesetzt habe. Die Dokumente lagen mir zwar vor, aber ich konnte bei Fertigstellung über längere Zeit www.bundestag.de nicht erreichen. Einige Links unterhalb von .bundestag.de, die auf anderen Rechnern laufen, konnte ich mit Tricks erreichen. Ärgerlich fand ich das. Ärgerlich war das auch, dass sich danach herausstellte, dass für die Fehlermeldung „503“ nicht ein technischer Defekt verantwortlich war, sondern ein Hackerangiff. Eine sogenannte DDoS-Attacke einer Gruppe namens „Anonymous“ wollte den Deutschen Bundestag strafen – irgendwie für das Melderecht. Meine politische Arbeit – und sicher auch von anderen im politischen Betrieb – wurde dadurch beeinträchtigt.

All das wusste ich nicht und hab auch überlegt, ob das ein lokales Problem bei mir ist. Daher kam auch folgender Tweet von mir zustande:


Erst aufgrund einer Überschrift auf netzpolitik.de erfuhr ich vom Hintergrund. Nachdem ich heute von Mr. Topf ein Video zum Thema DDoS-Attacke (siehe unten) ansah, entstand die Idee zu diesem Beitrag und ich erinnerte mich an den Artikel von Markus Beckedahl. Und erstaunt stellte ich fest, dass es ihm wie mir ging:

Eine Lösung habe ich selbst gerade nicht, da stehen wir immer noch erst am Anfang der Debatte. Aber mich würde mal interessieren: Welche Argumentation gibt es denn in diesem aktuellen Fall für die DDos-Attacke? Eine Antwort a la “Der Bundestag hat das Meldegesetz verabschiedet und es beschneidet unsere Rechte” überzeugt mich gerade noch nicht so ganz. Zumal die Blockade des Zugangs zu bundestag.de mich eben davon abgehalten hat, den genauen Verlauf für das Zustandekommen des Meldegesetz zu rekonstruieren und ich somit nicht etwas mehr Öffentlichkeit für dieses unsinnige Gesetz schaffen konnte. Aber jetzt seid ihr dran.

Politisch sei das mal abgehakt damit. Die Aktion war nicht sinnvoll. Das gilt unabhängig, ob ein DDoS-Angriff als legitime Protestform oder als Computersabotage (§ 305b StGB) gewertet wird. Meiner Ansicht nach ist das zurecht Computersabotage. In der Konsequenz ist die Aufforderung zu einer DDoS-Attacke damit die Aufforderung zu einer Straftat und die Abwicklung dieser in einer Gruppe, die dauerhaft zu diesem Zweck angelegt ist, beschreibt die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Willkommen in gedanklichem Neuland!

Unrechtmäßige Justiz oder Protest?

War das aber nun Protest oder eine Strafaktion? Die Diskussion in einem Text spare ich mir. Durch DDoS-Attacken werden die Rechte der Betroffenen beeinträchtigt. Das sind die Betreiber der Rechner, die dort ihr Angebot anbieten. Das sind aber auch die Nutzer. Im Falle des Deutschen Bundestags bin ich das als Bürger, der das Angebot nutzen wollte. Ich bin beruflich betroffen, da ich Politikwissenschaftler bin. Damit will ich beispielhaft sagen, dass damit auch von einem Dritten, der nicht „der Staat“ ist an meiner grundrechtlich garantierten Berufsfreiheit, der Ausübung meines Berufs gehindert worden bin. Okay, ich weiß, das muss alles die Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Nur weil ein paar Server für ein paar Stunden nicht erreichbar sind, ist meine (berufliche) Existenz nicht gefährdet und geht die Demokratie in Deutschland nicht unter.

Die Bedrohung der Freiheit im Internet geht von einer Gruppe aus, die für die Freiheit kämpfen will

Aber ich warne vor der Schere im Kopf. Denn bevor ich diese Zeile schreibe, habe ich mal ein Passwort geändert. Und das nur für den Fall, dass jemand aus dieser Anonymous-Gruppe auf den Gedanken kommt, mich hierfür zu strafen. Die Schere ist schon im Kopf, denn ich hätte auch bereits eine kritischer Überschrift wählen können, z. B. diese: Anonymous ist eine kriminelle Vereinigung. Sie greift zudem auch noch Verfassungsorgane und damit den Staat an.
Okay, ich lasse das mal, aber meine Frau habe ich gebeten, ihre heutige Arbeit mal eben lokal auf einem USB-Stick zu speicher. Beim Schreiben dieses Artikels fühle ich mich aber eingeschränkt, da im Internet nicht mehr gilt „Die Gedanken sind frei“. Das Paradox daran ist, dass die Bedrohung von einer Gruppe ausgeht, die die Freiheit im Internet verteidigen will. Und da erinnere ich mich an jemanden, der erzählte, dass er nach Kritik an Anonymous nächtliche Drohanrufe bekam.

Noch ein paar Fragen hier: Woher hat Anonymous die Legitimation zu solchen Protesten oder Strafen? Woher weiß der Nutzer des Internets, gegen welche Regeln er verstößt? Wonach bemisst sich die Strafe? Die Legitimation fehlt bereits, aber auch die weiteren Antworten führen zum Begriff der Willkür. Dazu verweise ich auf das Video von mrtopf, was nicht heißt, dass ich alle Ansichten teile.

httpvh://www.youtube.com/watch?v=9h3vBugs8Ig#!

Diese Aktivitäten von Anonymous sind mit dem bundesrepublikanischen Rechtsstaat nicht in Einklang zu bringen. Aber die Vermittlung des Rechtsstaats, seine Bedeutung für die Demokratie und jeden Einzelnen, scheint mir zurzeit generell zu kranken. Erst bei vielen Radikaldemokraten, die mit Mehrheitsentscheidungen in Recht von Minderheiten oder sogar Einzelnen eingreifen wollen.

2 Comments

2 Comments

  1. Eike

    12. Juli 2012 at 00:26

    Wie schön war es doch „damals“, als es noch kein Anonymous gab.

    Da konnte man jedes Dokument der Bundesregierung im Handumdrehen…

    auf dem Postweg…

    anfragen…

    und nach mehrmaligem Hin und Her…

    doch nicht bekommen.

    Weil, Transparenz? Was soll das sein?

    Aber, zugegeben. Ist schon ein geradezu FDGO-bedrohender Willkürakt, wenn http://www.bundestag.de mal einen halben Tag offline ist.

    Versoffene VS-Landesleiter und die Mißachtung einer fristbehafteten Anordnung des BVerfG durch die Regierung sind Peanuts dagegen.

  2. Dirk Schmidt

    12. Juli 2012 at 08:31

    Da hat ja mal jemand keine Ahnung davon, wie das „früher“ mal war. Irgendwo zu Beginn meines Studiums habe ich mal beigebracht bekommen, wie ich an Dokumente komme. Das war mit Jahresbänden und so. Es dauerte auch bei aktuellen Sachen eine Weile. Bei mir zuhause gibt’s nur noch zwei Reihen, die ich als Jahresbände beziehe. Aktualisierungen dazu gibt es als Print und PDF, aber die leg ich nicht ab.

    Ich finde es gut, dass es die Dokumente elektronisch und zeitnah gibt. Wobei ich bei nicht-öffentlichen Ausskobchusssitzungen manche Regel (Veröffentlichung erst nach Ende des Gesetzgebungsprozesses) hinterfragen müsste.

    Für mich ist ein Widerspruch, wenn für eine sogenannte „Transparenz“ gekämpft wird, indem die dazu beitragende – und gelobte – Infrastruktur lahm gelegt wird.

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