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Musikzentrum Bochum: Verquickung von Zeit und Geld

Aufriss der Problem mit Zeit und Geld
Musikzentrum und Marienkirche: Verquickung von Probleme mit Zeit und Geld

Donnerstag steht im Rathaus Bochum die Entscheidung an. Es liegt wieder ein „Baubeschluss“ zum Musikzentrum Bochum vor, wie das Projekt einer neuen Heimstatt für die Bochumer Symphoniker inzwischen heißt. Diesmal wäre es ein echter Baubeschluss, der externe Wirksamkeit bewirken könnte, denn Verträge würden vergeben. Das Haus für die Bochumer Symphoniker würde eine Heimstatt als Teil eines Musikzentrums. Kontrovers diskutiert wird seit langem, ob sich die Stadt Bochum sowas leisten kann. Allerdings muss auch betrachtet werden, was sich die Stadt Bochum bereits mit den Bochumer Symphonikern leistet und welche Investitionen für den Erhalt notwendig sind. Dazu gehört auch die Frage, welche zusätzlichen (gebäudebezogenen) Betriebskosten anfallen. Diese Fragen waren alle Bestandteil von Konditionen die der Rat der Stadtverwaltung für die weitere Arbeit an die Hand gegeben hatte. Am Donnerstag wird der Rat beurteilen, inwiefern diese Bedingungen akzeptabel erfüllt sind.
Details und Zahlen finden sich in der Drucksache Nr. 20121241 der Stadt Bochum

Aufriss der Problem mit Zeit und Geld

Musikzentrum und Marienkirche: Verquickung von Problemen mit Zeit und Geld

Und wenn ich „akzeptabel“ schreibe, dann bedeutet das, dass am Ende eine politische Beurteilung und Willensbildung stehen muss. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass derartige Wertentscheidungen rein rechtlich abgehandelt werden könnten. Dann könnte das auch die Verwaltung alleine exekutieren, wobei sich die Bochumer Stadtverwaltung unter Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz nie als politischer Akteur verstanden hat, sondern Verantwortung an andere Instanzen oder den Rat abschiebt. Es wird also eine Ratsmehrheit die Verantwortung übernehmen (müssen).

Ohne politische Beurteilung geht es nicht
Die Wertentscheidung, ob zugesagte Gelder aus Spenden, besichert mit Bürgschaften und Förderzusagen des Landes ausreichen erfordert eine politische Abwägung. Dabei werden wir sehen, inwieweit die Bochumer Grünen ihren Landespolitikern in Düsseldorf und deren Zusagen trauen. Einige Förderbescheide wird es eventuell geben, andere noch nicht. Dabei muss das nicht einmal im Verantwortungsbereich der Stadtverwaltung liegen, wenn ein Föderbescheid noch nicht vorliegt. Verschiebungen zum Beispiel beim Städtebauförderungsprogramm 2012 kommen durch die Landtagswahl im Mai und den bedingten deutlich späteren Beschluss eines Landeshaushalts zustande. Das ist bedauerlich, aber genauso wenig akzeptabel wäre es, wenn vor der Wahl die amtierende Landesregierung noch den Gestaltungsraum der Nachfolger dadurch beschränkt hätte, wenn alles Geld schon verplant gewesen wäre. Förderbescheide kann es frühestens im Herbst geben, wenn kein Weg zur Beschleunigung gefunden wird. Das ist schwierig und auch nur mit Einschränkungen möglich.

Fristen müssen beachtet werden, sonst kommt das Geld nicht
Dann warten wir halt bis zum Herbst, könnte ich ja sagen. Das kann ich aber nicht mehr verantworten. Das Projekt des Baus einer neuen Heimstatt für die Bochumer Symphoniker ist komplex geworden. Es besteht aus mehreren Bausteinen bei der Finanzierung, nicht nur aus Städtebaufördermitteln für die Sanierung der Marienkirchen. Das Problem des Erhalts der Marienkirchen wird ja mitgelöst beim Bau des Musikzentrums. Zur Realisierung des Musikzentrums werden auch 6,5 Mio € an Gelder aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE, „Ziel 2-Mittel“) herangezogen. Diese werden nicht jährlich vergeben, wie bei Landesprogrammen. Selbst Landesprogramme werden trotz jährlichen Haushaltsvorbehalts auf mehrere Jahre anhand von Förderlisten ausgerichtet. Bei der Europäischen Union und ihren Fonds ist die Ausrichtung an Förderprioden wichtig. Die nächste Förderperiode läuft von 2014 bis 2020. Und da rührt her, dass bis zum 31.12.2013 der Baubeginn – im Sinne des EU-Rechts – erfolgt sein muss. Und die Stadt Bochum hat auch nicht beliebig Zeit, dass Projekt irgendwann zu beenden oder abzurechnen. Dadurch kommt jetzt ein Zeitdruck in die Entscheidung. Wenn die Stadt Bochum nicht bald mit der Vergabe der Arbeiten beginnt, nicht bald anfängt, den Bau einzuleiten, dann wird es mit diesem Termin nichts mehr. Dann gibt’s kein Fördergeld. Zeitliche Verzögerungen nutzen nur den Gegnern des Projektes etwas.

Unwägbarkeiten bis zum Baubeginn
Der 31.12.2013 ist nicht mehr soweit entfernt, wie es zunächst scheint. Vertiefende Planungen für die Bauausführung sind notwendig. Zudem wird mit Klagen gegen das Projekt gerechnet, die den Baubeginn verzögern. Verzögern sie ihn zulange, dann wäre das Projekt eines Musikzentrums gescheitert, denn dann bräche ein Baustein von 6,5 Mio. € erst einmal weg. Aber auch die Mittel der Stiftung, vorgesehen als Schenkung an die Stadt Bochum, stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung. Aber zumindest müsste dann wieder neu verhandelt werden. Es steht also gerade ein politische Fenster offen, den Bau jetzt in Angriff zu nehmen, bevor es sich wieder schließt. Und da stellt sich die Frage, ob das jetzt anhand der seinerzeit definierten Kriterien möglich ist. Wenn eine hinreichende Zahl anwesender Ratsmitglieder dies am Donnerstag bejaht, dann könnte es etwas werden.

Wortklaubereien im Rat zu erwarten
Die Frage zu verneinen ist politisch-handwerklich einfach zu begründen. Da die Politik sich mit der Vorgabe von Konditionen sehr weit ins Arbeitsgebiet der Verwaltung vorgewagt hat, wird sich ein passendes Körnchen finden, das als Argument dienen kann. Es entsteht durch die Pirateninitiative von Dr. Volker Steude initiiert eine Diskussion bei den Grünen, was denn nun die gebäudebezogenen Mehrkosten oder Betriebskosten sind. Nach meinem Verständnis geht es darum, was das Gebäude mehr kosten darf als beim status quo. So wurden die Konditionen formuliert. Aber die Diskussion um DIN-Normen, die noch gar nicht angewendet werden können, da die Planungstiefe noch nicht hinreichend ist und auch gar nicht sein kann, hat genug Nebel verbreitet. Wortklauberei wird für Donnerstag im Rat erwartet. Dabei hilft leider, dass in der Verwaltungsvorlage einmal die Begrifflichkeit wechselt, aber das ist ja auch keine wissenschaftliche Arbeit in Jura.

Es gilt also am Donnerstag zu entscheiden, was rechtssicher heißt. Das heißt auch zu beurteilen, ob der Expertise der Verwaltung, was rechtssicher heißt, gefolgt wird. Und spätestens damit liegt eine politische Entscheidung vor. Und zahlreiche politische Akteure werden sich hinter einer anderen rechtlichen Beurteilung verschanzen. Das erlaubt eine Meinung zu formulieren, ohne die Verantwortung zu übernehmen.

Die Entscheidung im Rat erfordert eine Meinungsbildung zu Geldfragen und zu Zeitfragen, die miteinander verbunden sind. Sofern die Verwaltung am Donnerstag erste Förderbescheide und Ministerzusagen vorweisen kann, bin ich bereit die Entscheidung zu treffen, dass es sich um eine belastbare Finanzierung des Musikzentrums handelt. Jetzt gilt’s, sonst wird’s wieder schwieriger oder sogar unmöglich.
Bei den Fragen zu den Betriebskosten gehe ich davon aus, dass die aufgeworfenen Fragen zu meiner Zufriedenheit ausfallen werden. Nicht jeder wird das für sich in Anspruch nehmen wollen.

Links zu weiteren Berichten

Freie Bürger: Zahlen für das Musikzentrum sind belastbar

FDP lehnt modifizierten Beschluss zum Musikzentrum ab

4 Comments

4 Comments

  1. Pingback: Scheitert das Musikzentrum Bochum an den Grünen? Wahrscheinlich nicht! » Pottblog

  2. Volker Steude

    4. Juli 2012 at 14:34

    Glückwunsch zu dem Artikel, eine gelungene Darstellung der Problemlage.

    Zu dem was rechtssicher ist, gibt es klare juristische Vorgaben, die auch jeder im Rat schon kannte, als der Realisierungsbeschluss gefallen ist: http://www.bo-alternativ.de/2012/07/03/rechtssicherheit-musikzentrum/

    Zu dem was an Folgekosten zu berücksichtigen ist, sind § 14 (2) GemHVO die Vorgaben zu entnehmen, siehe hierzu Handreichung des MIK NRW, S. 1016 (http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Dokumente/Themen_und_Aufgaben/Kommunales/18_NKF-Handreichung__Teil_3.pdf)
    Diese Norm lässt keine Zweifel das sämtliche gebäudebezogenen Kosten und nicht nur die Betriebskosten zu betrachten sind.

    Warum auch sollte man statt der Gesamtkosten nur die Betriebskosten betrachten, um zu entscheiden, ob man ein Gebäude baut oder nicht? Wer macht so was? Bauökonomen und andere Fachleute ganz bestimmt nicht. Alle betrachten sämtliche gebäudebezogenen Kosten.

    Unternehmen sind in der Lage beim jetzigen Planungsstand Kostenkalkulationen nach DIN mit der erforderlichen Detailliertheit erstellen zu lassen und machen das jeden Tag. Genau dafür ist auch die DIN da. Warum das die Bochumer Stadtverwaltung nicht schafft, ist nicht nur mir ein Rätsel. Politisches Kalkül?

    Wer behauptet, dass eine Berechnung nach DIN nicht möglich wäre, sollte sich mal bei einem Bauökonomen erkundigen und nicht alles der Verwaltung glauben.

    Der Rat kontrolliert die Verwaltung.

    Der Zeitplan kann insbesondere nicht eingehalten werden, weil der Grundsatzbeschluss handwerklich schlecht ist und die erforderlichen Kostenkalkulationen und Planungen bis heute weder erstellt noch vorgelegt wurden. Für dieses Dilemma gibt es einen klaren Schuldigen: Die Verwaltung.

    Es wäre aber möglich gewesen, rechtzeitig eine ordentliche Kalkulation der Folgekosten wie eine Planung mit Baukosten von max. 33,3 Mio. vorzulegen.

    Das die Verwaltung dies versäumt hat, müsste Konsequenzen für die Verantwortlichen in der Verwaltung haben, rechtfertigt aber einen Beschluss ohne dass diese Kalkulationen vorliegen nicht. Das damit verbundene Risiko ist der Stadt und den Bürgern nicht zuzumuten, außer die Ratsmitglieder, die für das Vorhaben stimmen, übernehmen persönlich auch dieses Risiko.

    Auch ist nicht geklärt, warum die erforderlichen Kostenkalkulationen und Planungen nicht rechtzeitig angefertigt und vorgelegt wurden. Vielleicht um die wirklichen Kosten zu verschleiern?

  3. Dirk Schmidt

    4. Juli 2012 at 15:58

    > Der Zeitplan kann insbesondere nicht
    > eingehalten werden, weil der
    > Grundsatzbeschluss handwerklich
    > schlecht ist …

    Ich bemerke, dass die Diskussion um den morgen zu verhandelnden Beschlussvorschlag in die nächste Runde geht. jetzt wird dervom rat beschlossene „Grundsatzbeschluss“ als schlecht angegriffen.

  4. Pingback: Musikzentrum: Der Beschluss, der zum Bau führte « Schmidt's Katze

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