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Bochum

Lügen haben kurze Beine: Bürgerbegehren gegen das Musikzentrum unzulässig

Der Höhepunkt eines Bürgerbegehrens ist seine Vorlage an den örtlichen Rat oder Kreistag. Dort wird dem Bürgerbegehren entsprochen oder es kommt zum eigentlichen Bürger­entscheid, einer Abstimmung der Bürger über das Begehren. Allerdings kann sich auch herausstellen, dass das Bürgerbegehren rechtlich unzulässig ist. Unzulässig ist auch das vom BÄH-Piraten angestrengte Bürgerbegehren gegen des Musikzentrum in Bochum… Lügen haben halt kurze Beine und lange Nasen, so lese ich die Begründung in der Verwaltungsvorlage. Im Rat erkannten noch mehr Leute eine Täuschung.

Pirat mit langer Nase

Pirat mit langer NaseDer Höhepunkt eines Bürgerbegehrens ist seine Vorlage an den örtlichen Rat oder Kreistag. Dort wird dem Bürgerbegehren entsprochen oder es kommt zum eigentlichen Bürger­entscheid, einer Abstimmung der Bürger über das Begehren. Allerdings kann sich auch herausstellen, dass das Bürgerbegehren rechtlich unzulässig ist. Unzulässig ist auch das vom BÄH-Piraten angestrengte Bürgerbegehren gegen des Musikzentrum in Bochum.

Wie bereits berichtet, gibt es aufgrund von Bemühungen der Crew rund um Dr. Volker Steude bereits zwei richterliche Entscheidungen, die das Bürgerbegehren aus zwei unterschiedlichen Gründen als unzulässig gewertet haben. Die Vorlage Nr 20122504 der Verwaltung, stellt dazu fest:

Die unzulässige Fragestellung führt zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens.
[…]
Da die Begründung des Bürgerbegehrens nicht den Erfordernissen genügt, ist das Bürgerbegehren auch aus diesem Grund unzulässig.
[…]
Die unrichtige Wiedergabe der Kostenschätzung der Verwaltung hat ebenfalls die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Folge.
[…]
Da die Frist nicht eingehalten wurde, ist das Bürgerbegehren gegen den Bau des Musikzentrums auch aus diesem Grund unzulassig.
[…]
Die Gründe führen unabhängig voneinander jeweils für sich zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens.

Das Bürgerbegehren ist demnach unzulässig.

Die Verwaltungsvorlag erklärt den Sachverhalt in einfacher und deutlicher Sprache. Die Initiatoren haben einfach ihr eigenens Ding in ihrer eigenen Welt gedreht. Zurecht kam im Rat der Stadt der Vorwurf, dass sie die Wandlung des Projektes von einem Konzerthaus zu einem Musikzentrum aus propagandistischen Gründen nicht nachvollzogen hätten. Ebenso haben sie die Kostenschätzung der Verwaltung nicht übernommen. Die Kosten, die er Stadt entstehen, wenn das Musikzentrum nicht realisiert wird, sind übergangen worden. Die Verwaltung nennt dies beschönigend „unrichtige Wiedergabe“. Für mich stellt sich das klar als Lüge dar. Die Bürger, die das Bürgerbegehren unterschrieben haben, haben eben nicht die wirklichen Kosten und damit die Konsequenz dieser Unterschrift zur Kenntnis genommen.

Absichtlich gegen die Wand gefahren?

Im Rat wurde auch der Vorwurf erhoben, die Initiatoren hätten das Bürgerbegehren absichtlich gegen die Wand fahren lassen. Wieder besseres Wissen sei so ausichtslos verfahren worden, denn selbst der Verein „Mehr Demokratie e.V.“ hätte davon abgeraten. Ob das arglistig oder aufgrund von Beratungsresistenz geschah, wird nur der Herr Gott entscheiden können. Vorgelegt wurde den Bürgern eine Reihe von so gearteten „Lügen“, die ich wie folgt charakterisiere.

1. Es ging nie um eine Entscheidung durch die Bürger, sondern um eine zeitliche Verzögerung des Baubeginns und der Fertigstellung dadurch einen Bürgerentscheid. Dies würde den Zeitablauf der Finanzierung derart beeinflussen, dass eine Realisierung nicht mehr möglich wäre.

2. Es entstehen sehr wohl Kosten, wenn das Musikzentrum nicht realisiert wird und ein Bürgerentscheid bzw. Ratsbürgerentscheid durchgeführt wird.

3. Es ging gar nicht um den Ratsbeschluss am 05.07.2012, sondern um den vom 09.03.2011. Da hilft alles argumentieren nicht, auch nicht in der Fragestellung des so unzulässigen Bürgerbegehrens. Aber dafür war die Frist lange
verstrichen.

4. Und ergänzend zum vorherigen Punkte bekomme ich Probleme mit der Redlichkeit der Initiatoren, wenn die Verwaltung folgendes schreibt:

Zum einen liegt eine derartige schriftliche Mitteilung nicht vor; zum anderen passt diese Behauptung auch nicht zum bisherigen Vortrag der Vertreter des Bürgerbegehrens, die erstmals im Beschwerdeverfahren auf einen angeblichen Brief hingewiesen und zuvor selbst stets auf die Mitteilung per Mail verwiesen haben – auch nachdem die Stadt selbst auf die fehlende Schriftform hingewiesen hatte. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen musste auf diesen Punkt nicht weiter eingehen, weil es die Beschwerde bereits wegen der unzulässigen Fragestellung zurückgewiesen hat.

Demokratie ist nichts ohne Rechtsstaat. Da helfen auch die vielen Unterschriften nicht, die meiner Auffassung nach unter Vorspiegelung falscher Tatsachen gesammelt wurden. Wer da nicht sauber erwartet, kann später auch nicht erwarten, dass sein Anliegen als legitim beurteilt wird. Lügen haben halt kurze Beine. Sie reichten jetzt bis zur Befassung im Rat und zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Bis zur Befragung der Bürger, was erhebliche zeitliche Konsequenzen hätte, reicht es nicht. Es geht nicht nur darum, wer am lautesten schreit.

Steude am unteren Rand des Vertretbaren

Das der Initiator Dr. Volker Steuder von der Piratenpartei mit demokratischen Gepflogenheiten noch ein Problem hat, zeigt sich mir an der Beurteilung seines Vortrags im Rat. Dort wird Initiatoren eines Bürgerbegehrens Gelegenheit
gegeben, ihr Anliegen zu begründen. Ich selber konnte an der Sitzung nicht teilnehmen. Mir wurde berichtet, Volker Steude sei bemüht gewesen, positiv herüberzukommen. Allerdings habe er „am unteren Rand einer noch vertretbaren Auseinandersetzung argumentiert.“
Der Diskurs in politischen Gremien bedarf eines gewissen Konsenses. Mit derartigen Diskursgepflogenheiten, die auch die bewusste, aber kurze Überschreitung ihrerselbst kennt, hat Volker Steude scheinbar erhebliche Probleme. Der Pussy-Riot-Vergleich und das Heranziehen von Pornosternchen als Baumschützer belegen das. Juristisch mag das nicht relevant sein. Politisch werden es alle Akteure erdulden müssen. Zielführend ist es jedenfalls nicht.

Jens Matheuszik (SPD) hat auf Pottblog einen Livebericht zur Sitzung abgegeben.

2 Comments

2 Comments

  1. Volker Steude

    31. Dezember 2012 at 00:17

    „Es ging nie um eine Entscheidung durch die Bürger, sondern um eine zeitliche Verzögerung des Baubeginns und der Fertigstellung dadurch einen Bürgerentscheid. Dies würde den Zeitablauf der Finanzierung derart beeinflussen, dass eine Realisierung nicht mehr möglich wäre.“

    Deswegen wurde auch versucht zunächst ein Bürgerbegehren zu erwirken, damit die Bürger bereits am 05.07.12 an Stelle des Rates entscheiden sollen… .
    Wer hat denn genau das immer abgelehnt?

    Wenn man meint in dieser Weise mit Unterstellungen arbeiten zu müssen, bewegt man sich schon deutlich unterhalb des Randes einer noch vertretbaren Auseinandersetzung.

    PS Die Rede von mir können Sie hier nachlesen, da müssen Sie nicht auf Sekundärquellen zurück greifen: http://baeh-buerger.buergerbegehren-musikzentrum.de/2012/12/13/537/

  2. Volker Steude

    31. Dezember 2012 at 00:23

    Ich vergaß. hier die Kostenschätzung: http://buergerbegehren-musikzentrum.de/wp-content/uploads/2012/07/kostensch%C3%A4tzung-31-07-12.pdf

    Welche Kosten daraus hätten denn nach Ihrer Meinung aufgenommen werden müssen?

    PS: Der Pressesprecher von mehr-demokratie, selbst kein Jurist hat abgeraten, der Verein oder ein Jurist des Vereins haben sich gar nicht geäußert.

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