
Grenzgebiet
Der Name Leithe kommt vom Bach Leithe. Als Teil des Emschersystems kommt er derzeit noch als ein gerader Kanal daher. Da die Leithe auch Grenzbach war, verläuft die Stadtgrenze zwischen Bochum-Wattenscheid, Essen und Gelsenkirchen auch schon mal daneben. Die Siedlung rund um die Leithe trug den Namen des Baches, so gibt es heute Essen-(Kray-)Leithe, Gelsenkirchen-Leithe und (Bochum-)Wattenscheid-Leithe. Historisch lag hier auch schon mal die Grenze zwischen Sachsen und Franken, zwischen Rheinland und Westfalen. Die jetzige Aufteilung von Leithe geht auf die Eingemeindung 1929 zurück. Damals wurde Kray-Leithe aufgeteilt. Westfälisch Leithe – Leithe (Westf.) – kam zu Wattenscheid, gab jedoch einen Teil an Gelsenkirchen ab.
Die Grenze zwischen den Verwaltungseinheiten Bochum und Essen verläuft zwischen der Kemnastraße und Bundesstraße B 227, Halterner Straße (Essen) bzw. Hattinger Straße (Gelsenkirchen). Die Kemnastraße ist in Teilen fast schon die Grenze zu Essen. Einige Gebäude mit der Anschrift Kemnastraße liegen bereits auf Essener Stadtgebiet, auch wenn Sie nur über Bochumer Stadtgebiet zu erreichen sind.
Essen gestattet „bordellähnliche Nutzung“
Zu einem solchen Anwesen an der Kemnastraße findet sich Folgendes im Protokoll einer Sitzung des Beirats bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Essen:
„Für ein Wohnhaus an der Kemnastr. (Nr. 19) liege eine Voranfrage für eine bordellähnliche Nutzung vor. Das Gebäude war landwirtschaftlich privilegiert errichtet worden. Jetzt sei eine Nutzungsänderung vorgesehen. Zu Nr. 9 bedauert Frau Dr. Fitger die offensichtlich vergeblichen Bemühungen der Arbeitsgruppe, den Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet geringer zu halten.“ (Niederschrift zur Sitzung am 18.04.2012, Hervorhebung durch den Autor)
Im Vorjahr war mit der Anschrift „Kemnastraße 51“ noch eine Gartenwirtschaft genehmigt worden. In den Listen für den Essener Beirat findet sich ein Jahr darauf – unter Nr. 19 in einer Liste – diese „Nutzungsänderung des landwirtschaftlichen Wohnhauses“ im Rahmen einer Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz. Das Gelände gehört zum Grünzug zwischen den Städten.

Begeistert bin ich über die Entwicklung nicht. Zunächst interessiert mich, was in Essen und Bochum über das Projekt bekannt ist und wie seine Auswirkungen beurteilt werden. Kommunizieren die Stadtverwaltungen miteinander?
Auf derwesten.de gibt es eine Themenseite zu Bordellen. Eine Auseinandersetzung über diesen „Essener“ Standort habe ich da nicht gefunden.