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Bochum

Aua: Die Piraten, das Musikzentrum, ein Bürgerbegehren und die Tücken der Gemeindeordnung

m'Haken' von AndreasF. / photocase.con
Haken

Aua, dachte ich die Tage (genau: 28.02.2012), die Piraten wollen ein Bürgerbegehren gegen den Bau des Bochumer Musikzentrums, vormals ‚Spielstätte der Bochumer Symphoniker‘, vormals ‚Konzerthaus Bochum‘, starten. Das ‚Aua‘ betraf nicht den Wunsch nach einem Bürgerentscheid, dem das Unterschriftensammeln names Bürgerbegehren voraus geht, sondern der Leichtigkeit, wie die Piraten das sagen. Fast schon charmant. Klar, bei einem über die Jahre so umstritten und kontrovers diskutierten Projekt wie einer neuen Spielstätte für die Bochumer Symphoniker, das die baufällige Übungshalle an der Prinz-Regent-Straße ersetzen soll, kann so was Sinn ergeben. Dann ist endlich mal Ruhe und die Angelegenheit geklärt, sofern die zerbrechlichen Finanzkonstrukte halten. Zerbrechlich sind die auch, weil die Stadt Bochum seit Jahren über keinen genehmigten Haushalt verfügt. Um das als Voraussetzung für den Bau zu ändern, sind heftige Einsparungen notwendig. Dies lässt die Zustimmung zum Projekt in der Bevölkerung weiter erodieren.
Die Leichtigkeit, ja Unbekümmertheit, wirkt so schon einfach, weil die Frage auf „Ja“ oder „Nein“ zum Musikzentrum reduziert wird. Nur, dann kommt die Frage, wo gegen wendet sich ein Bürgerbegehren und eventuell folgender Entscheid denn konkret. Das Befassen mit den Details verkompliziert die Angelegenheit. Willkommen in der realen Welt, oder: Aua!

Hier mal ein Auszug aus der Gemeindeordnung NRW, genau § 26 zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid:

1) Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid). […]

(2) Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden und die zur Entscheidung zu bringende Frage sowie eine Begründung enthalten. Es muss bis zu drei Bürger benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten (Vertretungsberechtigte). Bürger, die beabsichtigen, ein Bürgerbegehren durchzuführen, teilen dies der Verwaltung schriftlich mit. Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich. Sie teilt den Vertretungsberechtigten schriftlich eine Einschätzung der mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbundenen Kosten (Kostenschätzung) mit. Die Kostenschätzung der Verwaltung ist bei der Sammlung der Unterschriften nach Absatz 4 anzugeben.

(3) Richtet sich ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Rates, muss es innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht sein. Gegen einen Beschluss, der nicht der Bekanntmachung bedarf, beträgt die Frist drei Monate nach dem Sitzungstag. Nach der schriftlichen Mitteilung nach Absatz 2 Satz 3 ist der Ablauf der Fristen aus Satz 1 und Satz 2 bis zur Mitteilung der Verwaltung nach Absatz 2 Satz 5 gehemmt.

Dann deklinieren ich das doch mal versuchsweise durch: Es gibt einen Ratsbürgerentscheid, einen Bürgerentscheid, der auf ein Bürgerbegehren (=gesammelte Unterschriften Bochumer Bürger) zurückgeht samt Fragestellung und diversen Konsequenzen, die zu bedenken sind, z. B. die Kostenschätzung.

Der Ratsbürgerentscheid erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Rat

m'Haken' von AndreasF. / photocase.com

Haken


Und vorher bedarf es noch eines Antragsstellers im Rat, was aber recht einfach zu konstruieren ist. Die Sperrminorität für ein „Veto“ des Rates liegt bei 28 Ratsmitgliedern. Also hätte die SPD-Fraktion allein bei geschlossener Abstimmung die Möglichkeit zum Veto. Auch Kombinationen weitere Fraktionen sind denkbar. Da müsste analysiert werden, wie so was bewerkstelligt werden kann und wer die Verantwortung dafür übernehmen will. Schmunzeln lässt mich der Gedanke, dass sich so ein Ratsbürgerentscheid unter Billigung von Rot-Grün in Bochum gegen die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf wenden könnte. Dies gab im Rahmen eines Handels Fördergelder für den Umbau der Marienkirche als Teil des Musikzentrums, zu dem auch einiges im Umfeld der Jahrhunderthalle samt Umfeld gehört.
Das soll mal die Sorge der Bochumer Piraten sein, falls sie diesen Weg gehen wollen, der auch recht schnell zu Ende sein kann.

Das kassierende Bürgerbegehren und die Fristen
So ein Bürgerbegehren, das kein Ratsbürgerbegehren ist, wendet sich hinsichtlich des Musikzentrums gegen Beschlüsse des Rates. Das könnte der Baubeschluss sein. Der Einfachheit halber nehme ich mal an, das wäre der letzte mit dem Vergabebeschluss. Sollte das ein früherer Beschluss sein, dann wird es schwierig. Denn für Bürgerbegehren gilt für derartige nicht bekanntmachungspflichtige Beschlüsse eine Frist von drei Monaten. Es könnte damit von der Fragestellung abhängen.

Hier einmal die komplette Verwaltungsvorlage Nr. 20120232, die die Situation beschreibt:

Der Rat der Stadt Bochum hat Anfang 2011 mit der Beschlussvorlage Nr. 20110236 den Grundsatzbeschluss zur Realisierung des Musikzentrum getroffen. In der Folge wurde das Büro Assmann beauftragt, in einer Machbarkeitsstudie „Raumprogramm, Kosten und Verfahrensablauf“ zum Musikzentrum zu untersuchen und zu prüfen. Das Ergebnis wurde Ende 2011 in den dafür zuständigen politischen Gremien vorgestellt. Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung der Stadt Bochum das Büro Pesch und Partner mit der Organisation und Durchführung des Wettbewerbsverfahrens beauftragt. Der Realisierungswettbewerb zum Musikzentrum wurde nun als Generalplanerwettbewerb mit Ankündigung eines VOF-Verhandlungsverfahrens zur Vergabe der Generalplanerleistung EU-weit angekündigt, das Verfahren zeitlich strukturiert und parallel dazu der Auslobungstext vorbereitet. Das Wettbewerbsverfahren wird in der Sitzung vorgestellt. Der Auslobungstext als Textfassung ist aus vergaberechtlichen Gründen im nichtöffentlichen Teil beigefügt.

Die Stadt sucht derzeit einen passenden Architektenentwurf. Kriegt man mit einem Bürgerbegehren dagegen den Grundsatzbeschluss, für den die Fristen eines Bürgerentscheids längst überschritten sind, weg? Steht am Ende ein Baubeschluss, es fehlt aber der Wettbewerb, so dass die Verwaltung selber bauen muss? Oder wird ein späterer Beschluss über das Ergebnis des Realisierungswettbewerbs angegriffen werden? Fragen über Fragen, aber keine sinnvollen Antworten der Konsequenzen eines Bürgerbegehrens. Hinzu kommt, dass vor dem Erfolg eines Bürgerbegehrens kein aufschiebende Wirkung eintritt. Der Realisierungswettbewerb und was dann folgt, geht zunächst weiter.

Konsequenzen, die wirklich keiner will
Die Konsequenzen können zudem sehr unterschiedlich sein, wenn ein nachfolgender Bürgerentscheid erfolgreich wäre. Das wird in der Debatte zu Begehren und Entscheid zu diskutieren sein. Ich hab das in einem Kommentar auf den Ruhrbaronen wie folgt verkürzt:

Sind die Piraten gegen den Bau des Musikzentrums Marienkirche?
Sind die Piraten gegen den Anbau eines Konzertsaals an die Marienkirche?
Sind die Piraten gegen den Erwerb der Jahrhunderthalle?
Sind die Piraten “nur” gegen die Architektenentwürfe für Musikzentrum/Marienkirche?

Ich sehe die Gefahr, dass am Ende ein Musikzentrum Marienkirche ohne Spielstätte der Bochumer Symphoniker steht, die aus den Spenden der Stiftung bezahlt werden soll bzw. dann hätte sollen. In diese Sackgasse wollte keiner. Dann gäbe es ggf. ein Musikzentrum, in dem die Bochumer Symphoniker nicht auftreten können. Schilda ließe grüßen. Bis dahin wäre es noch ein Weg mit vielen Biegungen und die dadurch beeinflusste Frage weiterer Spenden läge da irgendwo quer. Da wird mancher Kommunalpolitiker mit seiner Verantwortung gegenüber der Stadt hadern müssen …

Zunächst tellt sich die Frage, wie das überhaupt in ein zulässiges Bürgerbegehren gekleidet werden kann, um dann überhaupt die notwendige Unterschriften zu sammeln. Es könnte das erste große Projekt der Bochumer Piraten werden neben der eventuellen Organisation eines Bundesparteitags. Es kann aber auch die erste große Schlappe werden. Ich bin gespannt.


Bild: m'Haken' von AndreasF. / photocase.com

16 Comments

16 Comments

  1. Thorsten Sterk

    6. März 2012 at 07:17

    Da wird einmal mehr die Mangelhaftigkeit der direkten Demokratie in NRW deutlich. Anders als in der Schweiz gibt es hierzulande keine obligatorischen Finanzreferenden, bei denen den Bürgern Ausgabenentscheidungen ab einem bestimmten Finanzvolumen zur Abstimmung vorgelegt werden. Dies hat bei den Eidgenossen empirisch belegt positive Auswirkungen auf die kommunalen und kantonalen Haushalte. Leider hatte der Bochumer Rat bisher auch nicht die Souveränität, den Bürgern die Frage des Musikzentrums per Ratsbürgerentscheid zur Abstimmung vorzulegen. Und es ist ein Unding, dass Bürger nur drei Monate Zeit haben, gegen einen Ratsbeschluss mit einem Bürgerbegehren vorzugehen, während die Räte ihre eigenen Beschlüsse auch nach Jahren noch aufheben können, sofern noch rückholbar. Siehe mehr dazu unter http://nrw.mehr-demokratie.de/faire-buergerentscheide.html

  2. Pingback: Links anne Ruhr (06.03.2012) » Pottblog

  3. Sebastian Dicke

    6. März 2012 at 18:36

    Dem Post liegt ein Fehlurteil zugrunde. Bürgerbegehren und Ratsbügerentscheid sind unabhängig, der zitierte Text lässt die Möglichkeit zu, dass der Rat den Bürgerentscheid anstößt oder die Bürger.

  4. Volker Steude

    6. März 2012 at 19:56

    @ Dirk Schmidt: Ich möchte sie auf einige m. E. fehlerhafte Überlegungen aufmerksam machen:

    Die Kostenschätzung wird heute (seit 2012) von der Verwaltung übernommen.

    Möglich wäre durch ein Bürgerbegehren, dass die Bürger an Stelle des Rates den Beschluss treffen einen Ratsbürgerbescheid zum Musikzentrum statt finden zu lassen.
    Ein initiierendes Bürgerbegehren wendet sich nicht gegen einen Ratsbeschluss, sondern initiierte einen neuen.
    Für das initiierende Bürgerbegehren gilt keine Frist, nur für ein kassierendes.

    Das Bürgerbegehren kann sich nicht gegen den Grundsatzbeschluss 20110236 richten. Dafür ist die Frist abgelaufen.

    Leider haben die Ratsparteien bevor sie das Projekt begonnen haben nicht die Bürger befragt. Grundsätzlich hätte der Rat aufgrund der Notlage der Stadt, schon bevor er das MZ-Projekt auf den Weg gebracht hat, einen Bürgerentscheid durchführen lassen sollen.

    Wenn jetzt bei einem Bürgerentscheid heraus kommt, die Mehrheit der Bürger will das Projekt aktuell nicht, dann zeigt das nur wie weit weg die Politik in Bochum von dem Willen der Bürger ist. Die Folgen haben dann aber nicht wir PIRATEN sondern diejenigen zu vertreten, die das Projekt angeschoben haben ohne zuvor die Bürger zu befragen.

    Es gäbe die Möglichkeit überein zu kommen, dass die Stadt, wenn die Unterschriften für das Bürgerbegehren zusammen kommen, den Ratsbürgerbescheid einleitet. Ist dieser erfolgreich, wird das MZ gebaut, wenn nein, dann nicht. Alle richten sich nach dem Willen der Bürgerschaft.

    In der Tat wäre es für die Ratsparteien nicht gut, wenn sie sich gegen einen Bürgerentscheid mit juristischen Tricks zu wehren versucht, nur um gegen den vermeintlichen Willen der Bochumer eine Entscheidung durch zu drücken, an der der Bürger unter keinen Umständen beteiligt werden soll. Dies wäre nicht gut für Bochum, nicht gut für das Ansehen der Ratsparteien, nicht gut für die städtische Demokratie und auch nicht gut für die Sache, also das Musikzentum selber.

    Wenn sich die Ratsparteien aber gleichwohl so verhalten, wäre das bestimmt keine Schlappe für die PIRATEN… .

  5. Dirk Schmidt

    6. März 2012 at 22:56

    @Dicke

    Ich sehe den Widerspruch nicht. Ich gehe zunächst auf den Ratsbürgerentscheid ein, dann auf den Bürgerentscheid nach einem Bürgerbegehren.

    @Steude
    Sie lesen meinen Text anders 🙂 Klar kommt die Kostenschätzung von der Verwaltung. Das ist in „Ihrem“ Sinne nicht unbedingt gut. Ich habe an der Stelle nicht meine Gedanken weiter schweifen lassen, was in so einer Kostenschätzung stehen wird, soll oder muss. Ich hab ja die Diskussionen über die Mehrkosten für das Musikzentrum im Vergleich zum status quo mitgemacht. Ich stell mal ein paar Fragen:

    1. Sind die Mehr- und Betriebskosten für einen notwendigen Ersatzbau an der Prinz-Regent-Straße eingerechnet?
    2. Gibt es bereits vertragliche Bestimmungen, die Schadensersatzansprüche Dritter begründen?
    3. Droht eine Erstattung von Fördermitteln an Fördermittelgeber?

    Gut das ich nicht „die Verwaltung“ bin. Der Nicht-Bau des Musikzentrum wird eventuell gar nicht die Ersparnis darstellen, auf die gehofft wird. Ich weiß es nicht, aber es ist ein Risiko. Was werden die Initiatoren des Bürgerbegehrens machen, wenn Ihnen die Kostenschätzung der Verwaltung nicht gefällt? Die Opportunitätskosten werden ein Teil der Diskussion werden.

    DAS kann ein Problem sein, MUSS aber NICHT.

  6. Dirk Schmidt

    6. März 2012 at 23:15

    Beim zweiten Lesen gesehen:

    > Möglich wäre durch ein Bürgerbegehren, dass die Bürger an Stelle des Rates den Beschluss
    > treffen einen Ratsbürgerbescheid zum Musikzentrum statt finden zu lassen.

    Muhhahahha…..
    a) Diese Umgehung will ich mal juristisch bewertet sehen.
    b) Das soll mal einer den Bürgern erklären: „Bürgerentscheid auf einen Ratsbürgerentscheid zum Bau oder Nicht-Bau…“

    Ich singe mal mit Reinhard Mey: „Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars zur ….“ (hier in Französisch)
    http://www.youtube.com/watch?v=bUCeJ0ZrMyg

  7. Volker Steude

    7. März 2012 at 22:23

    Richtig: Möglich wäre durch ein Bürgerbegehren, dass die Bürger an Stelle des Rates den Beschluss
    treffen einen Ratsbürgerbescheid zum Musikzentrum statt finden zu lassen.

    Der Bürgerentscheid soll sich entgegen der Behauptung in ihrem Artikel nicht gegen das Musikzentrum richten, sondern den Bürgern die Möglichkeit geben darüber selbst zu entscheiden, ob das Musikzentrum gebaut wird oder nicht.

    Da haben Sie offensichtlich unsere Erklärung zum Musikzentrum nicht richtig gelesen: http://piratenbochum.de/2012/03/02/burgerbegehren-zum-musikzentrum/
    Auch das sollten Sie aus Gründen der Fairness richtig stellen.

    Zu einem Bürgerentscheid auf einen Ratsbürgerentscheid zum Bau oder Nicht-Bau des Musikzentrums kommt es nur, wenn die Ratsparteien trotz mehr als 14.500 Unterschriften dafür, dass die Bürger an Stelle des Rates über die Vergabe entscheiden, darauf beharren, entgegen dem Willen der Bürger selbst entscheiden zu wollen und das Bürgerbegehren ablehnen.

    Ich wäre gespannt wie die Ratsparteien einen solchen Schritt rechtfertigen würden… . Das müssten ja nicht wir den Bürgern erklären, sondern Sie als Ratsmitglied!

    Etwa so: „Wir haben uns trotz 15.000 Unterschriften für die Forderung der Bürger in einem Bürgerentscheid selbst über das MZ zu entscheiden, dagegen entscheiden die Bürger darüber abstimmen zu lassen, weil wir den Bürgern diese Entscheidung nicht zutrauen ???!!! Daher gibt es jetzt einen Bürgerentscheid, darüber ob ein Bürgerentscheid statt finden soll.. .“

    Wir legen diese Entscheidung in Ihre Hand. Sie werden Sie treffen und auch gegenüber den Bürgern rechtfertigen müssen.

    Dies wird ein Test für die etablierten Parteien wie ernst sie den Willen der Bürger nehmen. An dem Ergebnis des Test werden sie sich bei der nächsten Wahl messen lassen müssen.

    PS: Worin soll die juristische Umgehung liegen? Besser ist es doch vor der Vergabe wird darüber abgestimmt ob es einen Bürgerentscheid zum MZ gibt, als wenn der bereits getroffene Vergabeentscheid mit einem Bürgerentscheid kassiert werden soll. Dann wären Sie die ersten, die eine Rechnung über den drohenden Schadenersatz aufmachen, wenn die Vergabeentscheidung kassiert würde…, die Rechnung haben sie ja bereits in Ihrem vorletzten Kommentar schon angefangen aufzumachen ;-).

    PPS: Auch wenn wir nicht einer Meinung sind, Ihren Blog finde ich toll. Dass traut sich nicht jeder seine Meinung so öffentlich zu machen, Respekt!

  8. Dirk Schmidt

    8. März 2012 at 00:39

    Danke für die Blumen.

    Ich sehe weiterhin eine Umgehung. Für den Fall des Falles bin ich auf eine juristische Bewertung gespannt. Sie übersehen, dass der Gesetzgeber mit dem Schaffen von Regeln, sich auch gegen anderen Regelungen ausspricht. Der Gesetzgeber hat eine Alternative geschaffen: Ratsbürgerentscheid oder Bürgerentscheid. Eine dritte Variante gibt der Text der Norm zwar her, war aber nicht vorgesehen Da wird die Kunst der Gesetzesauslegung gefragt sein. (teleologische Reduktion, aber ich bin kein Jurist)

    Auch die politische Bewertung eines meines Erachtens unzulässigen Bürgerbegehrens für einen Bürgerentscheid auf einen Ratsbürgerentscheid verkennen Sie.

    Aber jetzt das Schöne: Das ist hier weder eine Rechts-, noch eine Politikberatung. Und das politische Spiel sieht so aus. Die Piraten & Co müssen vorlegen. Die „Anderen“, wer auch immer das ist, reagieren oder reagieren auch nicht. Dieses „Vorlegen“ kann ein Tempogewinn sein, aber auch schnell ins Gegenteil verkehren und zum Scheitern führen.

    Ich warte dann mal.

  9. Volker Steude

    8. März 2012 at 02:15

    In der Tat eine juristische Frage. Einer „dritten Variante“ bedarf es nicht.

    Grundsätzlich gilt, was der Gesetzgeber nicht verbietet, ist erlaubt. Die Systematik des Gesetzes bzw. des Gesetzgebers ist:

    Der Bürger können mittels Bürgerentscheid an Stelle des Rates jeden Ratsbeschluss selbst treffen, also auch den Beschluss des Rates einen Ratsbürgerbescheid statt finden zu lassen.

    Im Gesetz werden die Ausnahmen, in welchen Bereichen diese generelle Regelung nicht gilt, explizit aufgelistet. Diese Liste ist abschließend. Dass die Bürger an Stelle des Rates nicht beschließen dürfen, dass über eine Angelegenheit die Bürger statt dem Rat entscheiden, zählt nicht zu diesen Ausnahmen.

    In der Gesetzesbegründung weist der Gesetzgeber darauf hin, dass der Bürger in allen wichtigen Angelegenheiten außer den festgelegten Ausnahmen an Stelle des Rates entscheiden können soll. Auch ob der Bürger statt dem Rat über eine Angelegenheit entscheiden soll, gilt als wichtige Angelegenheit.

    Dass der Bürger mittels Bürgerentscheid an Stelle des Rates jeden Ratsbeschluss selbst treffen, aber nicht den Ratsbeschluss einen Ratsbürgerbescheid statt finden zu lassen, davon findet sich in der Gesetzesbegründung hingegen nichts.

  10. Dirk Schmidt

    8. März 2012 at 08:55

    „Auf, auf, Napoleon! Waterloo wartet.“ (Filmzitat)

  11. Volker Steude

    13. März 2012 at 01:26

    Grüne sprechen sich für Bürgerentscheid aus
    http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/bochum/Gruene-sprechen-sich-fuer-Buergerentscheid-aus;art932,1583000

    1:0 für die PIRATEN, würde ich sagen

  12. Dirk Schmidt

    13. März 2012 at 10:50

    Wenn Sie meinen. Das hilft Ihnen nicht mit der Sperrminorität.
    Ich versuch es mal so: Es geht nicht um die Anzahl der Gruppen sondern um die Menge der Stimmen.

  13. Volker Steude

    13. März 2012 at 19:07

    Sie schrieben:
    Sind Sie wirklich der Meinung, dass ein einzelner Bürger, ohne die passende Organisation hinter sich, diesen Aufwand auf sich nehmen würde / könnte? Die Hürden für Bürgerbegehren sind sicherlich nicht umsonst so hoch gelegt worden, damit dies eben nicht mal eben passiert.

    Haben sie das schon gelesen:
    http://www.ruhrbarone.de/piratenpartei-bundesparteitag-kommt-nach-bochum/
    Und den Parteitag habe nicht ich nach Bochum geholt. Dafür haben sich wieder andere PIRATEN in Bochum engagiert.

  14. Dirk Schmidt

    13. März 2012 at 21:57

    Doch, ich bin der Meinung, dass es mit einem einzelnen beginnt, auch in einer Partei oder anderen Gruppe. Fraglich ist, wie viele Piraten das sind und welche Kompromisse sie machen müssen. Ich warte mal, ob Sie mit linken Gruppen übereinkommen, aber dann werden Sie sich konkreter gegen das Musikzentrum aussprechen müssen. Derzeit ist das defacto Nein ja erst lauwarm.

  15. Dirk Schmidt

    14. März 2012 at 08:43

    Guten Morgen, Herr Steude!

    Hier lag am Ende auch die Konklusion des langen Abends: Es wurde kein Votum abgegeben, die Bürgerabstimmung auf den Weg zu bringen. Aber eben auch nicht, es zu lassen. Vielmehr wollen Vertreter der „Piraten“ sich nun mit dem Kulturdezernenten treffen – um verbindlich die Frage der Folge- bzw. Übernahmekosten zu klären. Und auch, wie viel ein Bürgerentscheid die Stadt eigentlich kosten würde – vermutlich an die 750 000 Euro.

    http://www.derwesten.de/staedte/bochum/die-emotionen-spielen-mit-id6457126.html

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