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Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) verteuert den öffentlichen Nahverkehr

Bus vor steiler Strecke
Mehrkosten für den öffentliche Nahverkehr liegen auf der Strecke.

Die Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Nordrhein-Westfalen werden im Jahr 2013 weiter steigen. Das ist Folge der Entscheidung von Landesarbeitsminister Guntram Schneider (SPD), den teuren ver.di-Tarifvertrag mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband NRW zum 01.02.2013 für allgemeinverbindlich zu erklären. Eine sozialpolitische Wohltat, die die Städte und Kreise des Landes bezahlen müssen. Für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) schätzt der dortige CDU-Fraktionsvorsitzende Frank Heidenreich (CDU), mit dem ich heute telefonierte, die Mehrkosten auf etwa 30 bis 35 Millionen € (siehe auch Rheinische Post vom 07.11.). Die Folge werden eine weitere Ausdünnung des Angebots oder eine Preissteigerung bei den Fahrpreisen sein. Frank Heidenreich schließt letzteres zur Kompensation der Ministerentscheidung aus. Eine Kompensation seitens der Landesregierung für die Mehrkosten ist nicht vorgesehen. Die Kommunen müssen das Geld alleine aufbringen. Für die vielen notleidenden Kommunen in NRW ist das keine Hilfe.

Bus vor steiler Strecke

Mehrkosten für den öffentliche Nahverkehr liegen auf der Strecke.

Insbesondere die Verkehrsgesellschaften der kreisfreien Städte zahlen bereits den zwischen Kommunalem Arbeitgeberverband NRW und ver.di sowie DBB-Tarifunion ausgehandelten Spartentarifvertrag für Nahverkehrsbetrieb. Er sieht unter anderem eine Steigerung des Verdienstes für älteren Arbeitnehmer vor, so 13 bis 14 €. Allerdings erbringen die Verkehrsgesellschaften nicht alle Leistungen selber. Ein Teil wird an private Omnibusbetriebe ausgeschrieben. Im angeführten Tarifvertrag beschränken das die Kommunen selber auf maximal 25 %.

Die privaten Omnibusbetrieb sind bisher nicht an diesen Tarifvertrag gebunden. Sie zahlen ggf. nach einem anderen Tarifvertrag. Die Lohnkosten sind im Busbetrieb ein großer entscheidender Faktor. Über ihn kann der Preis, über den eine Ausschreibung gewonnen wird, maßgeblich beeinflusst werden. Ab dem 01.02.2013 geht das nicht mehr. Die Nahverkehrsanbieter müssen ausschreiben und überwachen, das mindestens nach dem Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe gezahlt wird. Das wird Mehrkosten verursachen, die am Ende die Kommunen tragen. Eine Kompensation durch die Landesregierung ist nicht vorgesehen.

Landesregierung gleicht Mehrkosten nicht aus

Das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt.“) gilt nur für die Übertragung neuer Aufgaben vom Land an die Kommunen, aber nicht für eine Verteuerung oder Veränderung der Standards. Die Kreise, Städte und Gemeinden werden das Geld selber aufbringen müssen. Das ist nicht gerade eine Hilfe für notleidende Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden.
Grundlage für die Entscheidung von Landesarbeitsminister Guntram Schneider (SPD) ist das von Rot-Grün eingeführte Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, das zum 01.05.2012 in Kraft trat. Die verbindliche Anwendung des Spartentarifvertrags Nahverkehrsbetriebe auf alle Leistungserbringer im ÖPNV ist eine weitere Ursache, die den Geldbedarf der Verkehrsbetriebe erhöhen.

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