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Zahnlose Schnecke eines Klimaschutzgesetzes NRW

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Das dauert noch! schrieb ich im November letzten Jahres zum Plan der rot-grünen Koalition in NRW, ein Klimaschutzgesetz zu erlassen. Seit Ende Juni gibt es einen Entwurf, für den sich Landesumweltminister Remmel feiern lässt. Allerdings hat der grüne Plan immer mehr an Substanz verloren. Das kommt öfter vor in der Politik. Mir liegt noch eine eine Woche älterer „inoffizieller“ Entwurf des Gesetzentwurfs vor, der noch nicht den Zusatz enthielt, dass „die Vorgaben des Klimasschutzplans wettbewerbsneutral zu gestalten“ seien – siehe hierzu „Neue Pläne entschärfen Klimaschutzgesetz“, Rheinischen Post vom 22.06.2011.

Die wettbewerbsneutrale Ausgestaltung kam da offenbar zuletzt rein. Sie beseitigt einen der schärfsten Zähne des Gesetzes neben der raumplanerischen Bedeutung, aber auch einen mit den krontraproduktivsten Ausflüssen: Der Marktmechanismus des Emissionshandels (CO2) bleibt erhalten.

Bei den Änderungen am Regionalplanung für die Errichtung des Kohlekraftwerks Datteln 4 findet sich in den Papieren die Vision, dass zur Kompensation des CO2-Ausstosses durch EON weitere Kraftwerke abgeschaltet werden sollten, die auch ausserhalb des Gebiets des betroffenen Regionalplans, aber in NRW, liegen. Im Rahmen des notwendigen Zielabweichungverfahrens war der Gedanke, dass dies im Rahmen eines Vertrages EON-Landesregierung abgesichert werden könnte.
Allerdings hatten die Grünen, bis auf Ausnahmen, diesen Weg zugunsten einer Totalablehnung nicht verfolgt. Am Montag wurden beim RVR zu diesem Weg aber wieder erste Hoffnung geweckt. (Und EON würde notfalls sicher gute Miene dazu machen, um das Investment in Datteln zu sichern. Aber mit diesem neuen Eckpunkt des Klimaschutzgesetzes für alle dürfte dies für EON politischbvom Tisch sein. Gut für den Wert des Konzerns.)

Das Problem mit diesen planerischen, ja planwirtschaftlichen, Zwangsvorgaben, im Gegenzug zur Genehmigung weitere Kraftwerke zu schließen, ist, dass nicht gesagt ist, dass mit diesen dann wirklich die ineffizientesten Kraftwerke geschlossen werden. Der Marktmechanismus des Emissionshandel gewährleistet dies besser, wenn Kraftwerke anderer Energiekonzerne und/oder in anderen Bundesländerrm/Staaten mehr Kohlendioxid je Einheit Strom erzeugen. Eine wettbewerbsneutrale Ausgestaltung des Klimaschutzgesetzes gewährleistet das. (Belegt aber weiter, dass CO2-Ausstoß keine Raumbedeutung hat und somit eigentlich kein Ziel der Raumordnung sein kann.)

Nur, was bleibt dann für die Raumordnung? Ob der Landesgesetzgeber die Kompentenz hat, Klimaschutz als Ziel der Raumordung festzusetzen, oder nur der Bund, ist strittig. Vorranggebiete für Windenergie? Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude zu Lasten der sie besitzenden Kommunen? Ausweisung von Baugebieten mit verpflichtender Nutzung von regenerativen Energien, Erdwärme? Braucht das so ein Gesetz?

Das Gesetz kommt, dann erst der zugehörige Plan. Datteln 4 müsste bis dahin den ersten Strom liefern.

Dieser Artikel geht auf einen längeren Kommentar von mir zu „Klimaschutzgesetz sichert Datteln IV“ (Ruhrbarone, 22.06.2011) zurück.


Foto: Schneckenpups von marshi / photocase.de

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