„Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuer in der Stadt Bochum“ ist der Titel einer Beschlussvorlage für die Ratssitzung am Donnerstag, dem 25. Februar 2010, mit der SPD und Grüne Osterfeuer und andere Brauchtumsfeuer verbieten wollen. Dies ist von der Verwaltung aber nach Intervention der Bezirksvertretung Wattenscheid (und damit der CDU!) zurückgezogen worden. Jetzt soll die Vorlage erst einmal in den sechs Stadtbezirksvertretungen beraten werden.
Warum die Vorlage das Ende der Osterfeuer und ähnlicher Brauchtumsfeuer bedeutet? Das liegt daran, dass mindesten 25 Meter Abstand in jede Richtung zu halten sind und das Feuer vier Wochen vorher angemeldet wird. Wäre die Satzung also heute – am 25. Februar 2010 – verabschiedet worden, dann müsste ein Feuer am Karsamstag bis zum 6. März angemeldet werden. Ansonsten wäre die frist nicht eingehalten. Gründonnerstag ginge gar nicht, denn er ist in der Satzung nicht vorgesehen. Zudem wäre das Abhalten eines Osterfeuers nur noch Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften gestattet. Dafür dürfte aber ggf. noch ein Verein zu finden sein, der ein öffentliches Osterfeuer veranstaltet.
Die Verordnung gefällt mir nicht, weil sie regelt, was nicht geregelt werden sollte. Okay, selbst wenn ich sage, es sollte in der Bochumer oder Wattenscheider Innenstadt kein Feuer abgehalten werden, dann frag ich mich, ob dem Abbrennen eines Feuers in dicht bebauten Gebieten nicht schon brandschutzrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Es mag ja ärgerlich sein, wenn in einer Schrebergartenanlage jeder an einem anderen Tag sein Feuer abhält, aber auch das dürften die Vereine ja regeln können. Die können sich ja zu einer Gemeinschaftsveranstaltung zusammenfinden. Und zu guter letzt dürften noch nicht einmal Osterfeuer auf Sportplätzen (kein Kunstrasen 🙂 ) die Abstände einhalten.
Und zuletzt stellt sich mir die Frage, wer das überwachen soll. Meines Erachtens hätte dann, wenn es Beschwerden gab oder anderer Unrat verbrannt wurde schon hinreichend eingegriffen werden können. Aber so eine Verhaltensvorschrift für die Bürger ist ja recht einfach, denn dann – so wird Rot-Grün wohl meinen – kann ja nicht sein, was nicht sein darf.
In der Begründung der Beschlussvorlage ist auch von der Klimarelevant von Feinstaub die Rede. Das halte ich für das falsche Argument. Wenn schon sollte die Bekämpfung von Spitzenwerten bei Feinstaub ein Anlass sein. Aber die Probleme mit Feinstaub treten im städtischen Raum auf, wo bereits jetzt Gründe des Brandschutzes (Gefahrenabwehr) gegen deratige Feuer sprechen.
Und in all dieser Regelungswut geht dann auch noch ein traditionelles Brauchtum unter. Dieses Jahre könnte die letzte Gelegenheit sein…
Dirk Schmidt
26. Februar 2010 at 01:28
Und als Reaktion wurde Donnerstagabend nach dem Rat der „Verein zur Förderung des Brauchtumsfeuers“ gegründet. http://www.brauchtumsfeuer.de