Mit der Auslegung könnte auch die Stadt Datteln die Arbeiten am neuen Bebauungsplan aufnehmen, der am Ende eine neue Grundlage für die Genehmigung des Baus von Datteln IV sein könnte. So eine Baugenehmigung hatte E.ON schon einmal, aber deren Grundlagen waren am Ende vor Gericht nicht bestandskräftig. Parallel dazu könnte ein Verfahren beginnen, dass am Ende zu einem Klimaschutzgesetz NRW führt. Aber ich schrieb hier im Blog bereits davon, dass das nicht so schnell gehen wird. Im jetzt vorgelegten Beschlussvorschlag heißt es, dass die Verbandsversammlung (also der RVR) die Landesregierung bittet, die Eckdaten des Klimaschutzgesetzes zügig zu konkretisieren und es auf den Weg zu bringen, damit es bei dieser 7. Änderung noch berücksichtigt werden kann. Das dürfte ein wenig Balsam auf die Wunden der Seelen der grünen Gegner von Datteln IV sein.
Raumordnerischer Vertrag – Feilschen oder Bargaining
Interessanter, weil konkreter, sind die Punkte 7 und 9 des Beschlussvorschlags:
7. Die Verbandsversammlung beauftragt die Regionalplanungsbehörde, in Abstimmung mit der Landesregierung die Vorbereitungen für den Abschluss eines raumordnerischen Vertrages zur Regelung der Stilllegung des Altkraftwerks Datteln I-III mit der Vorhabensträgerin zu treffen.
[…]
9. Die Verbandsversammlung bitte die Landesregierung, die Möglichkeiten der weiteren Kompensation der durch das geplante Kraftwerk entstehenden zusätzlichen Emissionen auszuloten.
Ein raumordnerischer Vertrag würde bedeuten, dass E.ON sich vertraglich zu einer Leistung, hier das Auslaufen des/der Kraftwerke Datteln I-III (=1 Anlage), verpflichtet, im Gegenzug der Regionalverband das Planungsrecht gewährt. Es handelt sich im vergleichbaren Städtebaurecht um ein gängiges Instrument, bekannt als städtebaulicher Vertrag. Punkt 9 böte ein Ansatz weitere Kraftwerke einzubeziehen. Der könnte zum Beispiel in der Umwandlung des Herner Kraftwerks Shamrock in eine Heizzentral liegen. Mit Anrufung der Landesregierung könnte dies auch über das Planungsgebiet des RVR hinausgreifen, als das ganze Land umfassen. Für realisierbar halte ich das, denn E.ON hat bereits Kapazitäten stillgelegt und ist offensichtlich gesprächsbereit. Eine Alternative sehe ich nicht. So werden grüne Vertreter beim RVR, allen voran Dr. Thomas Rommelspacher, und Vertreter von E.ON miteinander feilschen – bargaining. Es wird sich zeigen, ob alle Grünen diesen Weg gehen können oder fundamentalistisch in Opposition zu jeglicher Kohleverstromung – auch effizienterer, umwelt- und klimafreundlicherer – sich diesem Weg verweigern. Sabine von der Beck, grünes Mitglied im „Ruhrparlament“ des RVR dazu in der Rheinischen Post am 16.11.2010:
„Wenn die SPD gemeinsam mit der CDU den Antrag beschließt, dann wird das Konsequenzen haben“, betont die Vizefraktionschefin der Grünen. „Die SPD muss wissen, was sie tut. Ich gehe davon aus, dass die rot-grüne Koalition im RVR dann beendet ist.“
Mal abwarten, was bei all dem Feilschen herauskommt.
Nachstehend eine Karte über die angesprochenen Flächen. Auf der blauen Fläche befindet sich die Anlage Datteln I-III, auf der anderen entsteht Datteln IV. Die Grenzen habe ich in diese Karte einfügt und sind ohne Gewähr.
Datteln I-III und IV auf einer größeren Karte anzeigen
