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Familiensplitting statt Ehegattensplitting für gleichgeschlechtliche Paare

Kleine und große Füßer unter einer Bettdecke

Wir haben eine Debatte in Deutschland und in der CDU: Sollen gleichgeschlechtliche Partnerschaften steuerlich den Ehen gleichgestellt werden, in dem das so genannte Ehegattensplitting auf sie ausgedehnt wird?

Kleine und große Füßer unter einer Bettdecke

Ehegattensplitting
bezeichnet das Verfahren zur gemeinsamen Veranlagung von Ehepartner bei der Steuer. Man spricht auch von zusammenveranlagten Ehegatten. Bei unterschiedlichen Einkommen und progressiven Steuertarifen wie u. a. in Deutschland bewirkt das Ehegattensplitting eine steuerliche Begünstigung. Es sind in Summe dann weniger Steuern zu zahlen, als wenn jeder Ehepartner einzeln veranlagt worden wäre und unter der Voraussetzung, das der Spitzensteuersatz noch nicht erreicht wurde.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass homosexuelle Lebenspartner bei der Erbschaftssteuer nicht mehr schlechter behandelt werden dürfen, war abzusehen, dass eine Gleichbehandlung auch auf anderen Gebieten gefordert werden würde. Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, erklärte gleich, dass sämtliche Diskriminierungen im Einkommensteuerrecht beseitigt werden müssen. Dies entspricht der wohlfahrtsstaatlichen Logik mit der Zeit alle Begünstigungen für Einzelne auf alle auszudehnen. Und auf jeden Fall folgt eine derartige Forderung zumindest dem Trend, gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht schlechter zu behandeln.

Zurecht werfen Wolfgang Schäuble oder auch der Autor Jan Fleischhauer die Frage auf, was denn der Sinn des Ehegattensplittings sei. Das Kinderkriegen in der Familien. Fleischhauer definiert das wie folgt:

Es gibt gute Gründe, warum schwule Lebenspartnerschaften im Erbschaftsfall die gleichen Freibeträge zustehen wie Ehepaare – wer Menschen dazu verpflichtet, in guten wie in schlechten Tagen für einander einzustehen, muss ihnen auch die Rechte einräumen, die sich aus einer solchen Bindung ergeben, unabhängig von der sexuellen Orientierung. Beim Steuerprivileg für Verheiratete allerdings fördert der Staat gezielt eine Institution, an die ihm viel liegt, weil sie für seinen Fortbestand wenn schon nicht unerlässlich, dann doch ziemlich bedeutsam ist: Noch immer kommen die meisten Kinder aus einer Ehe, 70 Prozent der Geburten geht eine Heirat voraus. Diese Subvention ist also an eine Voraussetzung gebunden, die Schwule schlechterdings nicht erfüllen können, jedenfalls nicht unter den Bedingungen, unter denen normalerweise Kinder zur Welt kommen.

Fleischhauer geht auch darauf ein, dass es kinderlose Ehen gebe, die auch vom Ehegattensplitting profitieren. Er verweist darauf, dass dies aber nur 14 Prozent der Ehen seien. Wir dürfen nicht dem Wahn verfallen, mit jeder Detail- und Ausnahmeregelung mehr Gerechtigkeit schaffen zu wollen. Demnach könnte ja auch als Antwort das Ehegattensplitting für Kinderlose abgeschafft werden. Aber statt an dem Instrument Ehgattensplitting herumzubasteln, den Kreis der Beteiligten zu verkleinern oder zu vergrößeren, halte ich es für richtig, sich auf ein anderes, jedoch ähnliches Instrument zu verständigen: Das Familiensplitting. Ein Diskussion hierzu gibt es bereits in der CDU. Die CSU lehnt es bisher ab.

Im Gegensatz zum Ehegattensplitting nehmen am Familiensplitting alle Familienmitglieder teil – auch und insbesondere die Kinder. Damit folgt es der christlich-demokratischen Vorstellung, dass Familie dort ist, wo „Eltern für Kinder und Kinder für Eltern dauerhaft Verantwortung übernehmen“ (Grundsatzprogramm). Und dann ist es auch unerheblich, welches Geschlecht der Partner des einen Elternteils des Kindes hat. In der Regel führt jedes weitere beim Splitting berücksichtigte Familienmitglied zu einer Besserstellung.

Das Familiensplitting beinhaltet ein Ehegattensplitting. Das ist richtig und auch für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften richtig, denn hier übernehmen zwei Menschen gegenseitig füreinander Verantwortung. In meiner christlich-demokratischen Welt ist dies der typische Fall einer kleinen Einheit, die wir im Sinne des Gedankens der Subsidarität unterstützen müssen. Mehr noch müssen wir aus gesellschaftlichen Interesse heraus Kinder und daher Partnerschaften mit Kindern fördern, idealerweise durchaus die alt bekannte Ehe.

Das Familiensplitting wird natürlich dann konkret ausgearbeitet werden müssen. Geregelt werden muss, wer in welchem Umfang berücksichtigt wird. Bei der Abgrenzung würde ich es mir einfach machen, in dem als Familie definiert wird, wer zusammen eine Steuerklärung abgibt. Ansonsten gibt es ja auch die üblichen formalen Kriterien: Lebenspartnerschaft mit Kindern, Ehe oder eingetragen Partnerschaften. Die Einführung eines Familiensplitting würde eine Umverteilung von kinderlosen Ehen zu Familien mit Kindern führen. Bei Berücksichtigung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auch zu deren Gunsten. Das Ergebnis kann dabei durchaus sein, dass Familien von Verheirateten mit Kindern etwas schlechter dastehen als bisher. Das ist das Ergebnis der Gleichmacherei, denn der zu verteilende Kuchen wächst ja nicht. Das dürfte dem Grünen Volker Beck egal sein, denn eine Ausweitung von Begünstigungen sorgt bei Steuern für weniger Einnahmen für den Staat. Unter den gegebenen Bedingungen halte ich nur eine Umverteilung des Volumen des bestehenden Steuervergünstigungen aufgrund des Ehegattensplittings für realisierbar.

Jetzt rechne mal bitte jemand.


Bild: „Sweet Dreams“ von melrose / photocase.com

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