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Bochum

Keine Rückerstattung geleisteter Elternbeiträge bei streikbedingten Schließungszeiten

Gerade huscht ein Schreiben der Kommunalaufsicht über meinen Schreibtisch, das eigentlich nicht hier hingehört. Dennoch interessiert es mich, denn ich hatte mich hier im Blog und auf Ersuchen von Bürger bereits mit Elternbeiträge für Kindergärten befasst, die auch dann zu zahlen sind, wenn der Kindergarten bestreikt wird. Die Haushaltssituation der Stadt Bochum werde keine Rückerstattung zulassen, da die Rückerstattung eine freiwillige Leistung sei, die Städten mit solch desaströsen Haushalten wie Bochum (ohne Genehmigung, HSK) nicht erlaubt sei.

Zu Elternbeiträgen bei streikbedingten Schließungszeiten heißt es darin:

…, dass eine solche Erstattung geleisteter Elternbeiträge bei Nothaushaltskommunen und solchen Kommunen kommunalaufsichtlich nicht geduldet werden kann, die überschuldet sind oder denen die Überschuldung droht.

Auf die vorgenannte Freiwilligigkeit der Leistungen eingegangen. Nachträgliche Satzungsänderungen helfen auch nicht. Abschließend wird dann noch hingewiesen, dass dei Elternbeiträge nur ein Fünftel der Kosten decken.

Manch einer — Genossen? — wird jetzt mit dem Schreiben gleich laut gegen die Kommunalaufsicht und die Landesregierung wettern. Die Regelungen waren aber bereits immer so. Daher konnte ich auch meine Prognose im vorherigen Beitrag machen. Eines ist halt ganz, ganz wichtig, wenn man es in der eigenen Kommune regeln will, z.B. eine vollständige oder teilweise Erstattung über das Essensgeld hinaus: Man muss einen funktionierenden, genehmigungsfähigen Haushalt haben.
In Bochum ist das Thema bereits in den politischen Gremien hinreichend erörtert worden.

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