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Bochum

Integrationsausschuss darf beschließen, wie lange noch? [Update]

Im Rahmen einer Experimentierklausel ist vor fünf Jahren der Ausschuss für Migration und Integration der Stadt Bochum eingerichtet worden. Die Stadt Bochum nutzt dafür wie andere Kommunen die Experimentierklausel der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung. Dies musste bzgl.  §27 mit den Regelungen zum Ausländerbeirat dringend weiterentwicklet werden. Die letzte rot-grüne Landesregierung hatte nichts Neues mehr bewerkstelligt, so dass vielflältiges Experimentieren im Lande notwendig war.

In Bochum hatte man sich für ein „Experiment“ entschieden und dann auch mit der Kommunalaufsicht ausgehandelt, bei dem ein Ausschuss gebildet wurde, der den übrigen Ausschüssen des Rates gleichberechtigt war. Das besondere ist, dass er aus Ratsmitglieder und gewählten Migrantenvertretern zusammengesetzt ist, wobei die Zahl der Ratsmitglieder die der Migrantenvertreter um eins übertrifft und der Vorsitzende aus den Reihen der Ratsmitglieder stammt. Das ist aber normal, da die Vorsitze in Ausschüssen im Rat per Quoten auf die Fraktionen entfallen.

Das Experiment auch in Bochum zu wagen, war dringend geboten. Der alte Ausländerbeirat hatte gerade einmal zwei funktionierende Sitzungen zustande bekommen: die erste und die letzte. Ansonsten waren die Mitglieder und Gruppen im Ausländerbeirat einfach nur zerstritten und wirkten nicht arbeitsfähig. Der neue Ausschuss für Migration und Integration funktionierte wesentlich besser.

Jetzt steht eine Novelle des §27 der Gemeindeordnung an. Vorschläge liegen von den Landtagsfraktionen CDU und FDP (gemeinsam) sowie von der Fraktion Bündnis’90/Die Grünen vor. Von der SPD habe ich noch nichts gehört. Aus Bochumer Sicht ist eines leider traurig: Keiner der beiden Entwürfe enthält eine Beschlussrecht für das neue Migrantengremium. Der Ausschuss würde wieder auf eine beratende Funktion beschränkt, egal welches Modell realisiert wird oder egal, ob die Gemeindeordnung der Kommune eine Wahl zwischen verschiedenen Optionen ließe. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat sich daher an die Landtagsfraktion der CDU gewendet, um auf dieses Problem hinzuweisen.

Und nun was besonders kurioses: Der Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Migrantenvertretungen (LAGA) trug heute die Unterschiede zwischen den Gesetzentwürfen vor und stellt die Position der LAGA hierzu dar. Mit der Bochumer Situation hatte er sich nicht befasst. Die Forderungen der LAGA bleiben hinter der Situation in Bochum zurück. Das ist bedauerlich. Die Lösung in Bochum scheint einmalig zu sein. Ich würde sie gerne behalten.

Die CDU-Fraktion hat hierzu am Donnerstag eine Pressemitteilung herausgegeben. Presseberichterstattung erfolgte bereits am selben Tage.

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