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Bochum

Unsere alte Pfanne, oder: Remondis gegen Stadt Bochum

Pamela fluchte über unsere Teflon-beschichtete Pfanne, als sie am ersten Weihnachtsfeiertag Crêpes machte. Die Beschichtung war arg beschädigt und der erste blieb hängen. Sie hat dann eine andere Pfanne mit viel Öl genommen. Allerdings musste jetzt endlich mal eine neue Pfanne her. Die haben wir vorgestern bei Kaufland erstanden. Und gestern wanderte die alte Pfanne in den Müll.

Die Pfanne wanderte in den Müll? Nein, sie wanderte in die neue Wertstofftonne! USB hat inzwischen die neuen Tonnen aufgestellt, Remondis seine alten Tonnen eingezogen. Anlass ist, dass die Ausschreibung der Sammlung des Verpackungsmülls in Bochum an eine Tochter (RAU) der städtischen USB ging, nicht erneut an Remondis. Allerdings gibt es einen Unterschied. Vor der Tür stehen nun „kombinierter Wertstofftonne[n]“. Vorher stand da nur eine Tonne für Verpackungen.

Was heißt das jetzt für die alte Pfanne? Bisher hätte die Pfanne in die graue/braune Reststofftonne gehört. Im neuen Jahr gehört sie in die neue gelbe Tonne, die nicht nur Verpackungen sammelt. Beide werden von USB/RAU entsorgt. Und das Metall der Pfanne hat noch einen Wert, die Entsorgung wird so oder so aus meinen Abfallgebühren bezahlt.

Jetzt wird die Pfanne weiterhin zwar von USB/RAU entsorgt, aber in eine anderen Tonne. Einer hat aber ein Problem damit: Die Firma Remondis. Sie hatte bisher die Verpackungen entsorgt, was jetzt auch die städtische Tochtergesellschaft USB/RAU macht. Das Angebot von Remondis für die Entsorgung der Verpackungen, die idR über das Duale System Deutschland (DSD) erfolgt und über den Verkaufspreis („Grüner Punkt“, Kennzeichnung nicht mehr Pflicht), finanziert wird, war halt teurer. Ist Remondis ein schlechter Verlierer? Das kann man so sehen, aber Remondis steht da vereinfacht eher auf dem Standpunkt, dass etwas anderes ausgeschrieben wurde als vergeben wurde. Die ausgeschriebene Leistungen waren die Entsorgung von Verpackungsmüll und nicht die Bereitstellung einer kombinierten Wertstofftonne. Das wäre nach Auffassung von Remondis aber auch ausschreibungspflichtig, aber Remondis hat sich darum nicht bewerben dürfen.

Da hinter steht eine Posse, stehen Akteuere aus Verwaltung, Bochumer SPD, Geschäftsführung USB, die die Entsorgung von Verpackungsmüll zurück in die Hände der städtischen Tochter holen wollten. Ich begrüße bei allen strittigen Fragen die Einführung einer Wertstofftonne zum Wohle der Bürger und der Umwelt. Daher habe ich, nachdem USB/RAU die Ausschreibung gewonnen hatte, im Umweltausschuss der Stadt Bochum zugestimmt. In der Sitzung hatte ich aber auch auf ein Klagerisiko hingewiesen. Das Risiko besteht darin, dass Remondis Recht hat und nicht die Stadt damit, dass USB/RAU die Sammlung von Wertstoffen und Verpackungen nur neu organisiert habe.

Den Vorteil für den Bürger sehe ich derzeit darin, dass Bochum im Rahmen eines Modellprojektes nun eine Wertstofftonne hat – sowie in Dortmund. Das ergibt Sinn, wenngleich nicht so für unsere alte Pfanne, die bisher als Metall eh einfach recycelt wurde. Aber das beliebte Beispiel eines Bobby-Cars – Plastik aber keine Verpackung – wird nicht jetzt, aber später einmal als eine Plastikart besser entsorgt oder verwertet werden können – hoffe ich. Der Nachteil liegt darin, dass für die Wertstofftonne der Wettbewerb wieder ausgeschaltet wurde. Ohne die vor Abgabe des Angebots von USB/RAU erfolgte Beschlussfassung zur Einführung einer Wertstofftonne in Bochum hätte USB/RAU meiner Einschätzung nicht so günstig für die Entsorgung von Verpackungsmüll kalkulieren können, um die Ausschreibung zu gewinnen. Das war bereits vor drei Jahren gescheitert. Der Wertstoff muss bei USB/RAU das über Müllgebühren hereinbringen, was ans DSD weniger gezahlt wird. Die Müllgebühren finanzieren auch den Teil des städtischen Müllkonzerns.

Remondis geht nun gegen die Stadt Bochum vor, die nicht korrekt ausgeschrieben habe. Das stand als Risiko im Raum. Telefonate u. a. mit der Vergabekammer in Arnsberg haben mir das heute bestätigt. Die Vergabekammer entscheidet über Beschwerden zu öffentlichen Ausschreibungen. Auch der Schriftsatz der Stadt Bochum soll bereits vorliegen. Das wäre dann überraschend schnell. Beide Dokumente kenne ich nicht, aber ich erfuhr, dass die Verhandlung am 21. Januar in Arnsberg sein soll. Unabhängig von der Entscheidung, die bzgl. des Themas Wertstofftonne juristisches Neuland betreten dürfte, wird das sicher nicht die letzte Instanz vor einer Entscheidung bleiben.

Hier der Konflikt aus einer Vorlage der Stadtverwaltung (Nr. 20102107):

1.7 Kartell- und wettbewerbsrechtliche Beurteilung

Nach einem hier [Stadtverwaltung] vorliegenden Gutachten einer im Abfallrecht renommierten Anwaltskanzlei ist festzuhalten, dass die gemeinsame Erfassung von stoffgleichen Nichtverpackungen aus privaten Haushalten einerseits und Verkaufsverpackungen andererseits kartellrechtlichrelevant sein kann.

Im Ergebnis allerdings lässt sich mit guten Gründen vertreten, dass dem kartellrechtlichen Wettbewerbserfordernis Genüge getan ist und es daher nicht zu einer unzulässigen Nachfragebündelung kommt. […]
Allerdings wird darauf hingewiesen, das zu diesem Themenkomplex, soweit ersichtlich, bisher keine kartellrechtliche Spruchpraxis vorliegt.

1.8 Vergaberechtliche Prüfung

Die Stadt Bochum als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger hat die Aufgaben derAbfallentsorgung mit Entsorgungs- und Leistungsvertrag vom 30.12.1994 auf die Umweltservice Bochum GmbH übertragen.
Die Frage, ob es sich bei der Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) um ein ausschreibungspflichtiges Geschäft handelt, hängt davon ab, ob es sich hierbei um eine wesentliche Änderung des bestehenden Entsorgungs- und Leistungsvertrages handelt oder nicht, d.h. ob die Änderung ihrem Umfang oder ihrer Wirkung nach dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichsteht. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn der Vertrag nicht nur unerheblich geändert wird. Hierzu gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. So ist ein größeres ortsansässiges Entsorgungsunternehmen der Ansicht, dass die Einführung einer Wertstofftonne und somit die Sammlung der stoffgleichen Nichtverpackungen eine wesentliche Auftragserweiterung darstellt und somit ausschreibungspflichtig wäre. Dem entgegen steht die Auffassung, dass die Einführung der Wertstofftonne lediglich die gesonderte Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen durch den Vertragspartner USB bezeichnet. Die stoffgleichen Nichtverpackungen sind Bestandteil des durch den USB aufgrund des bereits bestehenden Leistungsvertrages zu entsorgenden Abfalls aus kommunalen Haushalten, für welche die Überlassungspflicht nach § 13 des KrW-/AbfG besteht. Lediglich das „Wie“ der Überlassung wird neu geregelt.
Das Ergebnis einer gerichtlichen Überprüfung kann aufgrund des unbestimmten Rechtsbegriffs „wesentliche Vertragsänderung“ nicht sicher vorausgesagt werden. Es erscheint rechtlich vertretbar, die Sammlung der sNVP ohne Ausschreibung vorzunehmen. Das bei dieser Vorgehensweise einzugehende Risiko ist eher gering, da es sich um einen Modellversuch handelt, der auf eine Dauer von drei Jahren angelegt ist. Zudem wurde eine einvernehmliche Lösung mit den Systembetreibern erzielt.

Punkte, die mir in den komplexen Verwicklungen wichtig sind:

  • Es darf nicht zu einer weiteren Tonne kommen, also zurzeit neben Reststofftonne und Altpapiertonne dann noch eine Wertstofftonne und eine gelbe Tonne für Verpackungsmüll. Nicht zu vergessen: Biotonne. (Ein Grund mit, warum ich im November im Gegensatz zu Juni zugestimmt habe. Das ist auch eine Position der CDU.)
  • Über Müllgebühren soll nicht auch die Entsorgung von Verpackungen teilfinanziert werden, für die bereits bei Kauf („Grüner Punkt“) bezahlt wird.
  • Erhaltung von Marktelementen, um die Gebühren und Kosten gering zu halten.
  • Entsorgungswege, die umweltpolitisch – zumindest mittelfristig – Sinn ergeben. Das getrennt gesammelte Plastikauto wird zurzeit verbrannt, also mineralisch oder thermisch verwertet. Unter Recycling stellt sich die allgemeine Öffentlichkeit eher einer andere Verwertung vor.

Mal sehen, wann und ob der Konflikt die Bochumer oder Dortmunder Tageszeitungen erreicht. In der Fachzeitschrift „EUWID Recycling und Entsorgung“ (21.12.2010) fand sich ein erster Beitrag dazu.

Die Pfanne ist jetzt der gelben Tonne gelandet. Wäre sie in der Reststofftonne gelandet, wäre sie aber sicher auch als Metall herausgezogen worden. Da muss ich mir keine Sorgen machen. Aber was ist mit dem Plastikgriff? Verbrennen beim Einschmelzen?


Als stoffgleiche Nichtverpackungen (sNVP) wird der Anteil in der Wertstofftonne bezeichnet, der nicht Verpackungsmüll (Leichtstoffverpackung=LVP) ist, aber aus gleichem Material hergestellt wird. Da er kein Verpackungsmüll ist, wurde die Entsorgung nicht z.B. über das DSD bereits bezahlt. Ein gutes Beispiel ist eine eingeschweißte Plastikzahnbürste. Die Verpackung – anderes Plastik und Papier – wäre LVP, die Zahnbürste aber Restmüll (NVP). Mit einer Wertstofftonne ist sie sNVP. Alles klar?

2 Comments

2 Comments

  1. Pingback: Links anne Ruhr (06.01.2011) » Pottblog

  2. Renate Dick

    11. August 2020 at 06:09

    Danke für diesen sehr informativen Beitrag zum Thema. Bochum 4 life!

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